Название: Gesammelte Werke
Автор: Ernst Wichert
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
isbn: 9788027237517
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Die Sache sollte wohl so klar sein, fuhr der Hauskomtur fort, daß es langer Erwägung nicht bedürfte. Es handelt sich um das Gericht über die gefangenen Seeräuber.
Hecht zog die Augenbrauen auf und warf einen Seitenblick auf seinen Amtsgenossen. Letzkau verzog jedoch keine Miene, sondern antwortete in ruhigem Tone: Ich meine, die Sache ist klar, hochedler Herr.
Der Hauskomtur nickte. Und doch hat es fast den Anschein, als ob wir verschiedener Ansicht wären, in welcher Weise sie klar ist. Wir hören im Schlosse, daß euer Schultheiß die Schöffen zu einem Beiding auf nächsten Montag verbottet hat, über Marquard Stenebreeker und seine Genossen zu richten. Ist dem so?
Dem ist so, entgegnete Letzkau.
Und ich denke, wir sind dazu wohl berechtigt, fuhr Hecht lebhaft auf. Letzkau gab ihm mit der Hand einen Wink, sich ruhig zu halten.
Der Hauskomtur wandte sich nun aber an ihn. Wohl berechtigt, sagt Ihr? Wir im Schlosse sind anderer Meinung und haben bisher die Auslieferung der Räuber erwartet.
Hecht schnellte von seinem Stuhle auf. Mit welchem Recht –
Letzkau legte die Hand auf seine Schulter und drückte ihn sanft in den Sessel zurück. Es wird sich ja finden, lieber Kumpan, sagte er, lächelnd über seinen Eifer, hören wir doch den Herrn Hauskomtur bis zu Ende; er hat gewiß seine guten Gründe.
Ohne Zweifel, bestätigte derselbe, denn sonst wäre ich nicht hier. Ihr Danziger der Rechten Stadt habt nach euren Privilegien die Gerichte groß und klein innerhalb der Stadtgrenzen, so jedoch, daß Bluturteile nicht vollstreckt werden dürfen ohne des Komturs Wissen und Genehmigung. Steht es so geschrieben?
Es wird so von alters gehalten im Lande. Aber darüber ist, denke ich, zur Zeit kein Streit. Das Gericht hat über die Räuber noch nicht gesprochen, und es liegt kein Bluturteil zur Vollstreckung vor.
Ganz recht. Es ist aber auch von alters im Lande so gehalten, daß der Komtur selbst oder sein Hauskomtur nach ihrem Belieben jedem Gericht der Stadt vorsitzen dürfen, wenn es ihnen angemessen scheint wegen des absonderlichen Falles oder zur Betätigung der obersten Macht des Ordens, von der alle Gerichtsbarkeit im Lande ausgeht.
Das bestreiten die großen Städte, rief Hecht, ihre Gerichte sind frei und bedürfen keiner Beaufsichtigung, solange sie ihre Rechte nicht mißbrauchen. Unsere gescholtenen Urteile gehen an den Rat der Stadt Kulm nach der Kulmer Handfeste, auf die unser Privilegium gründet, nicht an den Komtur.
Von gescholtenen Urteilen ist hier die Rede nicht, antwortete der Ritter. Im übrigen wüßte ich nicht, daß die großen Städte vor den kleinen etwas voraus hätten nach den Landesordnungen, ob sie schon gern sich über sie setzen und auch der Herrschaft gegenüber als befreit von mancherlei Verpflichtungen gelten möchten. Besonders die Rechtstadt Danzig –
Herr Ritter, unterbrach Letzkau ohne sichtliche Erregtheit, wir kommen da unversehens auf einen Gegenstand, der wohl besser im Hochschloß der Marienburg verhandelt wird, als hier auf dem Danziger Rathause. Was nützen solche Vorwürfe? Verstehe ich Euch recht, so seid Ihr gekommen, um diesmal den Vorsitz in unserem Gericht zu fordern. Ist dem so, so wollen wir Antwort geben, sobald der sitzende Rat einig geworden ist.
Der Hauskomtur blickte finster auf den einen und den andern. Wir fordern mehr, sagte er, und erwarten willigen Gehorsam. Ihr habt die Gerichte in der Stadt über eure Bürger und über Fremde, die in der Stadt ergriffen werden oder euren Schutz anrufen. Die Straßengerichte, wißt ihr, hat der Orden überall sich vorbehalten.
Hecht sah ihn ganz verdutzt an; er begriff offenbar nicht, worauf das hinaus sollte. Der erste Bürgermeister aber entgegnete: Wem kann es in den Sinn kommen, das zu bestreiten? Ich hoffe, der Orden hat keine Klage über uns, daß wir in seine Straßengerichtsbarkeit eingegriffen haben.
Ihr seid aber eben auf dem Wege, bemerkte der Komtur. Es gibt Landstraßen und Wasserstraßen; Straßen aber sind die einen so gut wie die anderen, und was darauf geschieht wider Gesetz und Recht, das kommt vor des Ordens Vogt.
Letzkau richtete sich im Stuhle auf. Es gibt Landstraßen, und es gibt Wasserstraßen im Lande, antwortete er; wir aber haben auf offener See ein Räuberschiff genommen und richten unsere Gefangenen.
So wollt Ihr in Abrede stellen, daß auch die See eine Wasserstraße ist?
Aber eine Wasserstraße zum freien Verkehr aller Völker und außerhalb des Deutschen Ordens Gebiet.
Was wir mit unserer Macht ergreifen, das ist unser Gebiet.
So macht euch doch erst zu Herren des Meeres. Schlimm genug, daß der friedliche Kaufmann sich zur Wehr setzen muß gegen die Vitalienbrüder, um sein Gut sicher in des Landes Häfen einzubringen.
Und war's nicht ein Danziger Schiff, hielt Hecht sich nicht länger zurück, und geschieht nicht auf Danziger Grund und Boden, was auf Deck eines Danziger Schiffes geschieht? Antwortet uns darauf.
Ihr legt's so zu euren Gunsten aus, widersprach der Ritter, aber der Orden stimmt nicht zu.
So sind wir eben uneins über eine Frage des Rechts, die noch unentschieden ist, sagte Letzkau, die Hand auf den Tisch stützend, und da wir im Besitze sind, können wir abwarten, bis ein anderer ein besseres Recht nachweist.
Wie? Ihr wollt uns die Gefangenen weigern? fuhr der Komtur auf.
Wir wollen unser Recht wahren, entgegnete der Bürgermeister.
Bedenkt noch eins! rief der Ritter. Es waren nicht nur Danziger Schiffskinder, die das Räubervolk überwältigt und eingebracht haben. Mit Hilfe unserer Brüder haben sie gesiegt, und unsere Brüder haben das Beste beim Kampfe geleistet; der Orden hat einen Toten zu beklagen.
Ei was – das Beste! knurrte Hecht.
Wir unterschätzen diesen Beistand nicht, antwortete Letzkau mit aller Höflichkeit. Aber die Ritter waren Schiffsgäste und haben für ihre eigene Freiheit gekämpft; daraus folgt nichts gegen unser Gericht. So gut könnte sonst der edle Vogt von Plauen Gericht und Beute für sich fordern, weil einer seiner Verwandten mitgefochten hat.
Der Hauskomtur erhob sich. Steht euch der Vogt von Plauen auf gleicher Staffel mit eurer Herrschaft? Es ist weit gekommen.
Wir sind unserer Herrschaft gehorsam in allen rechten Dingen, versicherte Letzkau, aber sie soll uns nicht schelten, wenn wir unsere Gerechtsame wahren.
Ist das eure Antwort an den Herrn Komtur?
Das ist unsere Antwort, lieber Herr.
Der Ritter grüßte eilig und ging nach der Tür. Dort aber wandte er sich noch einmal zurück. Ich will euch einen Vergleich bieten auf eigene Hand, sagte er. Die Frage mag unentschieden bleiben, bis der Herr Hochmeister und sein Kapitel darüber befinden. Halten wir indes für diesmal das Gericht gemeinsam auf dem Rathause der Jungstadt.
Nie und nimmer, rief Hecht, nie und nimmer!
Letzkau aber schob ihn zurück und erwiderte gelassener: Ihr bietet einen Vergleich, lieber Herr; darüber wollen wir nicht absprechen, ohne die Unsrigen befragt zu haben. Wir werden in so wichtiger Sache den Gemeinen Rat berufen – zu morgen Sonntag nach der Messe, damit nichts übereilt werde. Was der Gemeine Rat beschließt, das ist uns Gebot, und ich will's dem Hause melden lassen durch unseren СКАЧАТЬ