Unternehmenskauf bei der GmbH. Stephan Ulrich
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Название: Unternehmenskauf bei der GmbH

Автор: Stephan Ulrich

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811456440

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СКАЧАТЬ ist die Prüfung der vertragsrechtlichen Situation der Ziel-GmbH, insbesondere solcher Verträge mit Kunden und Lieferanten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage haben (Großkunden und Großlieferanten).[1] Dabei gilt es gleichermaßen sog. Change-of-Control-Klauseln zu identifizieren, nach denen Kunden als Folge der bevorstehenden Unternehmenstransaktion, die Vertragsbeziehung mit der Ziel-GmbH außerordentlich kündigen können.[2] Sinnvoll ist zusätzlich eine Prüfung der wichtigsten Verträge auf[3]

Leistungsumfang,
Marktgängigkeit der vereinbarten Preise,
Gewährleistungsumfang,
Haftungsrisiken.

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Miete und Pacht,
Kooperation und Joint Venture,
Lizenzen,
Darlehen.

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      Der Käufer muss erfahren,

wie lange der Bestand wichtiger, für die Unternehmenstätigkeit mitunter sogar existenzieller Verträge gesichert ist,
welche Möglichkeiten der Verlängerung bestehen,
ob der Verkäufer diese Verlängerung vor dem Unternehmensübergang absichern oder bewirken muss,
ob die Konditionen solcher Verträge marktgerecht sind und
welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sich von nicht notwendigen Verträgen oder solchen mit ungünstigen Konditionen oder hohen Risiken zu trennen.

      Anmerkungen

       [1]

      Wegmann/Koch DStR 2000, 1027, 1030.

       [2]

      Saenger/Aderhold/Lenkaitis/Speckmann/Bergjan § 11 Rn. 54; Elfring JuS-Beilage 2007, 3, 8.

       [3]

      Vgl. Berens/Brauner/Strauch/Brauner/Fritzsche/Hitter S. 514.

       [4]

      Vgl. Berens/Brauner/Strauch/Brauner/Fritzsche/Hitter S. 515.

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      Vorwiegend sollten folgende Faktoren betrachtet werden:

Liegen belastbare Einwilligungserklärungen der Betroffenen gem. Art. 7 DS-GVO vor?
Kommt das Zielunternehmen seiner aktiven Informationspflicht gegenüber allen Beteiligten nach gem. Art. 13 DS-GVO?

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      Es ist zu unterscheiden, ob personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, in diesem Fall gilt Art. 13 DS-GVO, oder ob personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, sodass dann Art. 14 DS-GVO eingreift.

Hat das Zielunternehmen hinsichtlich risikoreicher Datenverarbeitungen eine Folgenabschätzung durchgeführt (Art. 35 DS-GVO)?
Inwieweit werden die Datenschutzbestimmungen durch einen hohen technischen Standard gewährleistet (Art. 25 DS-GVO) und beachtet das Zielunternehmen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen?
Setzt das Zielunternehmen gem. Art. 28 DS-GVO Auftragsverarbeiter ein und liegen die diesbezüglichen Vertragsunterlagen vor? Genügt der Auftragsverarbeiter wiederum den gesetzlichen Anforderungen?
Hat das Zielunternehmen als Verantwortlicher i.S.d. DS-GVO eine allgemeine schriftliche Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DS-GVO) zur Änderung des Auftragsverarbeiters erteilt?
Hat das Zielunternehmen die Verarbeitungstätigkeiten von Daten in einem Verzeichnis nach Art. 30 DS-GVO erfasst und darüber hinaus fortgeführt?
Bestellung des etwaig notwendigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DS-GVO)
Wurden in der Vergangenheit Datenschutzverstöße durch das Unternehmen gemeldet (Art. 33 DS-GVO)?
Werden personenbezogene Daten an Drittländer außerhalb des Geltungsbereichs der DS-GVO oder an internationale Organisationen übermittelt (Art. 44–50 DS-GVO)?

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      In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Kommission hinsichtlich des Datenempfängers ein angemessenes Schutzniveau festgestellt hat.

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