Название: Handbuch Joint Venture
Автор: Torsten Fett
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811441323
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Jedoch sind Abwertungen nicht ausschließlich auf den equity-Wert der Beteiligung beschränkt. Ist der equity-Wert vollständig aufgezehrt, dann sind nach IAS 28.38 vor einer Aussetzung der bilanziellen Erfassung auch langfristige Anteile in die Verrechnung der Verluste mit einzubeziehen, die wirtschaftlich betrachtet zur Nettoinvestition des Partnerunternehmens in das Gemeinschaftsunternehmen gehören, da ihre Abwicklung in naher Zukunft weder geplant noch wahrscheinlich ist. Hierzu gehören laut dem Standard ungesicherte langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen sowie Vorzugsaktien. Die Verrechnung des Verlustanteils über den vorrangig zu kompensierenden equity-Beteiligungswert muss gemäß IAS 28.38 in umgekehrter Reihenfolge zum Vorzugsrecht im Falle einer Liquidierung erfolgen. Eine willkürliche Verrechnung ist demnach verboten. Zusätzliche den Unternehmensanteil übersteigende Verluste, die auf gesellschaftsrechtliche- oder schuldrechtliche Haftungsverpflichtungen des Partnerunternehmens beruhen, sind ergebniswirksam als Rückstellung anzusetzen (IAS 28.39).[65]
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Beispiel:[66]
Die A-AG erwirbt zum 1.1.2014 die Hälfte der Anteile an der Joint Venture GmbH zu einem Kaufpreis von 1 000 TEUR. Da das anteilige zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen der Joint Venture GmbH den anteiligen Anschaffungskosten der A-AG entspricht, ergibt sich zur Erstbewertung kein positiver oder negativer Geschäfts- oder Firmenwert für die statistische Nebenrechnung. Das anteilige Nettovermögen beinhaltet aufgedeckte stille Reserven in Höhe von 250 TEUR (Restnutzungsdauer: 5 Jahre) und darauf entfallende passive latente Steuern (40 %) in Höhe von 100 TEUR. Innerhalb des Jahres bewilligt die A-AG seinem Gemeinschaftsunternehmen ein langfristiges Darlehen in Höhe von 250 TEUR. Insgesamt erwirtschaftet die Joint Venture-GmbH im Geschäftsjahr 2014 einen Verlust (vor der Berücksichtigung der Abschreibungen der aufgedeckten stillen Reserven) von –2 000 TEUR.
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Die Berechnung des equity-Beteiligungswerts für das Geschäftsjahr 2015 stellt sich wie folgt dar:[67]
Beteiligungsbuchwert zu Beginn der Periode | 1 000 TEUR | |
– | Abschreibung der stillen Reserven (= 250 TEUR / 5 Restnutzungsjahre) | 50 TEUR |
+ | Auflösung der auf die stillen Reserven entfallenen | 20 TEUR |
passiven latenten Steuern[68] (= 100 TEUR / 5 Restnutzungsjahre) | ||
– | anteiliger Jahresverlust (= –2 000 TEUR 0,5) | 1 000 TEUR |
= | (vorläufiger) Beteiligungsbuchwert zum Ende der Periode | – 30 TEUR |
+/- | Verminderung/Erhöhung des langfristigen Darlehens | 30 TEUR |
= | Beteiligungsbuchwert zum Ende der Periode (nach Verrechnung) | 0 TEUR |
nicht berücksichtigte Verluste (Nebenrechnung) | 0 TEUR |
2.5 Ausweis in der Bilanz
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Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind bilanziell als nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen auszuweisen (IAS 1.54e). Der Beteiligungsbuchwert wird hierbei inklusive sämtlicher, mit der Equity-Methode verbundenen erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Fortschreibungskomponenten in einem Aktivposten ausgewiesen. Aufgrund des zusammengefassten Beteiligungsbuchwertes wird die Equity-Methode auch One-Line Consolidation genannt.
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In der Konzern-GuV bzw. Gesamtergebnisrechnung ist der Anteil der Unternehmens am Jahreserfolg von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmens gemäß IAS 1.82c in einem gesonderten Posten als „Gewinn- oder Verlustanteil von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden“ aufzuzeigen. Zusätzlich wird hier der separate Ausweis des auf das Unternehmen entfallenden Anteils an jeglichen Erfolgsbeiträgen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen gefordert. Dies kann sowohl durch eine Angabe als „Davon-Vermerk“ in der Konzern-GuV als auch durch eine Anhangsangabe realisiert werden.
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Nach IFRS 8 Geschäftssegmente hat ein Unternehmen in der Segmentberichterstattung Angaben über das Segmentergebnis und Segmentvermögen eines jeden berichtspflichtigen Segments darzustellen. Falls im Segmentergebnis anteilige Ergebnisse aus der Equity-Methode bei assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt oder dem Hauptentscheidungsträger regelmäßig berichtet wurden, sind diese ebenfalls anzugeben. Des Weiteren ist das verpflichtend anzugebene Segmentvermögen um Angaben zum Beteiligungsbuchwert der nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsvermögen zu ergänzen, sofern dies in die Ermittlung der Segmentvermögens einbezogen oder dem Hauptentscheidungsträger regelmäßig zur Verfügung gestellt wurde, aber nicht in die Ermittlung des Segmentvermögens einging.[69]
2.6 Anhangsangaben
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Im neuen Konzernanhang IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ befinden sich nun gesammelt die Anhangvorschriften für die Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen sowie für nicht konsolidierte Zweckgesellschaften.[70] Anders als das IASB sieht die EU auch bei diesem Standard eine verpflichtende Erstabwendung ab dem 1.1.2014 vor.[71]
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Insgesamt geht mit dem IFRS 12 eine deutliche Zunahme der vom Bilanzersteller zu erfüllenden Angabepflichten einher. Der Standard verlangt im Konzernabschluss für Joint Venture detaillierte Informationen zu Art, Umfang und den finanziellen Auswirkungen der Beteiligung (IFRS 12.20 (a)). Bezüglich der aufzudeckenden Finanzinformationen unterscheidet der Standard zwischen wesentlichen und unwesentlichen Joint Ventures. Um die erforderliche Einordnung des Joint Ventures durchführen zu können, muss die Wesentlichkeitsdefinition im Framework zu Hilfe genommen werden.[72] Außerdem sind die mit den Anteilen verbundenen Risiken – wie Verpflichtungen und Rückstellungen – anzugeben (IFRS 12.20 (b)).
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Nach den Darlegungen des IASB bestand der Wunsch nach umfangreicheren Angaben im Anhang auf Seiten der Bilanzadressaten.[73] Verantwortlich für den erheblichen Mehraufwand für die Bilanzersteller ist aber insbesondere die unzureichende Konkretisierung der Beteiligungsformen in den Standards.[74] Es sollen mittels СКАЧАТЬ