Handbuch Joint Venture. Torsten Fett
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Читать онлайн книгу Handbuch Joint Venture - Torsten Fett страница 78

Название: Handbuch Joint Venture

Автор: Torsten Fett

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811441323

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СКАЧАТЬ aus der Aufrechnung im Rahmen der Kaufpreisallokation entstehender positiver Unterschiedsbetrag ist entsprechend IFRS 3.51 als Goodwill anzusetzen. Ein negativer Unterschiedsbetrag dagegen führt nach einer kritischen Überprüfung der Kaufpreisallokation zu einem sofortigen Ertrag (IFRS 3.34 ff.).

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      Zur außerbilanziellen Nebenrechnung folgendes Beispiel:

      Beispiel:

      Joint Venture Partner X AG gründet zusammen mit Joint Venture Partner Y AG am 31.12.2014 eine Joint Venture GmbH. Die Anschaffungskosten der Beteiligung betragen 1 000 TEUR (50 % Beteiligung). Das bilanzielle Eigenkapital der Joint Venture GmbH betrage nun 1 700 TEUR. Die Joint Venture GmbH besitzt stille Reserven in Gebäuden i.H.v. 150 TEUR.

Equity-Wertansatz zum 31.12.2014 1 000 TEUR
Außerbilanzielle Nebenrechnung für die Folgebewertung :
Anschaffungskosten der Beteiligung 1 000 TEUR
– anteiliges bilanzielles Eigenkapital bei Erwerb
(1700 TEUR × 0,5) 850 TEUR
= Unterschiedsbetrag 150 TEUR
davon: 50 % Anteil an den stillen Reserven des Gebäudes
(150 TEUR × 0,5 = 75; Restnutzungsdauer 10 Jahre) 75 TEUR
= anteiliger Goodwill 75 TEUR

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      In den nachfolgenden Berichtsperioden ist der Equity-Wertansatz im Konzernabschluss des Partnerunternehmens fortzuführen. Dies bedeutet, dass der Wertansatz der Beteiligung im Konzernabschluss

um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen des Gemeinschaftsunternehmens anzupassen (IAS 28.11),
um die planmäßigen Abschreibungen der im Erwerbszeitpunkt aufgedeckten stillen Reserven zu mindern oder um eventuelle aufgelöste stille Lasten zu erhöhen. Die Fortführung der stillen Reserven und Lasten erfolgt dabei korrespondierend mit den zu Beginn zugewiesenen Vermögenswerten und Schulden (IAS 28.32) und
um eine ggf. vorzunehmende Wertminderung zu verringern ist.

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      Die anteiligen Eigenkapitalveränderungen können hierbei auf ergebniswirksamen oder ergebnisneutralen Veränderungen basieren.

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      Erfolgswirksam ist hierbei der Equity-Ansatz um den anteiligen Jahreserfolg zu erhöhen oder zu vermindern. Der für die Fortschreibung maßgebende anteilige Jahreserfolg ist dabei aus dem angepassten Abschluss des Gemeinschaftsunternehmens abzuleiten. Vereinnahmt das Partnerunternehmen Gewinnausschüttungen des Gemeinschaftsunternehmens so sind diese vom Equity-Wert abzusetzen, wobei hier aufgrund der Kürzung des Equity-Ansatzes zu Lasten des vereinnahmten Beteiligungsertrags quasi eine erfolgsneutrale Kapitalrückzahlung erfolgt. Ein weiterer erfolgswirksamer Posten stellen die abzuschreibenden stillen Reserven/Lasten dar. Diese sind gemäß IAS 28.32 wie die entsprechenden Vermögenswerte und Schulden abzuschreiben bzw. aufzulösen.

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      Alle ergebniswirksamen Vorfälle werden separat im Konto „Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen“ erfasst, um eine Vermischung mit der Gesamterfolgsrechnung des Partnerunternehmens zu verhindern.

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      Zudem treten auf der Ebene des Gemeinschaftsunternehmens erfolgsneutrale Eigenkapitaländerungen auf, die ebenfalls erfolgsneutral in der Beteiligungsfortschreibung zu berücksichtigen sind. Neben den direkt im Eigenkapital erfassten Änderungen entstehen solche erfolgsneutralen Effekte insbesondere aus den Komponenten des sonstigen Ergebnisses (other comprehensive income).[41] Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind Währungsumrechnungsdifferenzen, Neubewertungsrücklagen, Wertänderungen von veräußerbaren Werten (available-for-sale assets) sowie Wertänderungen von cash flow hedges.[42]

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      Nicht von der Fortschreibung erfasst wird hingegen eine eventuelle Goodwill-Minderung, da der Goodwill, im Gegensatz zur Vollkonsolidierung, keinem eigenen Niederstwerttest unterzogen, sondern auf Ebene der Equity-Beteiligung berücksichtigt wird. Denn im Gegensatz zur Vollkonsolidierung ist nicht der Goodwill einem eigenen Wertminderungstest zu unterziehen, sondern vielmehr der gesamte Equity-Beteiligungsbuchwert.[43]

      Die Folgebewertung erfolgt somit nach folgendem Schema:

      Abb. 12: Folgebewertung bei der Equity-Methode[44]

+ Anschaffungskosten/Buchwert am Ende der Vorperiode
Planmäßige Abschreibung der stillen Reserven
+ Auflösung der stillen Lasten
+/– Anteiliger Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+/– Anteilige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen
Erhaltene Dividenden
+/– Effektive Kapitalerhöhung/-herabsetzung
Außerplanmäßige Abschreibung des Goodwill (IAS 28.23 i.V.m. IFRS 3.54 f.)
+/– Änderungen aufgrund von Konsolidierungen
= Equity-Buchwert zum Ende der Periode

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      Diese Rechnung ist ggf. um eine Zwischenergebniseliminierung zu erweitern, sofern diese materiell bedeutsam ist. Gemäß IAS 28.28 sind Zwischenergebnisse aus Up-Stream- und Down-Stream-Transaktionen zwischen dem Partnerunternehmen, inkl. Tochterunternehmen, und dem Gemeinschaftsunternehmen beteiligungsproportional zu eliminieren (vgl. dazu unten СКАЧАТЬ