Handbuch IT-Outsourcing. Joachim Schrey
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Название: Handbuch IT-Outsourcing

Автор: Joachim Schrey

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811438064

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СКАЧАТЬ Bereitstellung von Applikationen

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      Bei der Bereitstellung von Applikationen, dem sog. Application Service Providing (ASP), Software as Service (SaaS) übernimmt der ASP/SaaS -Anbieter bzw. ein Cloud Anbieter i.d.R. das Hosting/Operating der Applikationen sowie sämtliche notwendige Application-Management-Services (AMS), häufig inkl. der WAN-Anbindung hin zum Kunden. Im Vordergrund des ASP steht eigentlich das Vergütungsmodell. Der Kunde zahlt nicht mehr für die einzelne Lizenz einer Applikation (Kauf), sondern nur die temporäre Nutzung dieser Applikationen über das Netz. Er bezieht quasi die Nutzung der Applikation wie Strom aus der Steckdose (wird auch als „Strommodell“ bezeichnet) und stellt somit ein IT-Service-on-demand-Produkt dar.

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      Die rechtliche Betrachtung eines ASP-Modells basiert im Wesentlichen auf der vertraglichen Beziehung, da die gesetzlichen Regelung i.d.R. nicht ausreichend sind, um eine ASP-Modell wirksam zu regeln (z.B. SLA).

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      Um das Paket seiner Leistungen abzurunden, stellt beim Cloud Computing der Kunde auch die Verwendung von Datenbanken (z.B. Oracle Database RDBMS oder IBM DB2) zur Verfügung. Dies macht großen Sinn, da die Applikationen auf die Informationen aus den Datenbanken zugreifen und mit diesen arbeiten. Bei den rechtlichen Fragen stellt sich wieder die Frage, wie die Verträge einzuordnen sind.

      (a) Vertragstypologische Einordnung

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      (b) Strukturierung von Datenbanken

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      (c) Elektronische Archivierung

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      Eine besondere Herausforderung stellt die elektronische Archivierung in einem Cloud Computing System dar. Die Daten werden nicht mehr in einem dedizierten Server oder Rechenzentrum gespeichert, sondern können auf weltweit verteilten Servern/Platten liegen. Dabei ist durchaus möglich, dass die Daten innerhalb von Millisekunden von einem Server in Alaska zu einem Server nach Singapur geschickt werden, sprich der Cloud-Kunde kann gar nicht mehr feststellen, wo seine Daten geographisch gesehen auf dieser Erde liegen. Insbesondere ist davon natürlich eine Bestimmung, ob die Daten im Inland oder Ausland liegen, kaum möglich (zumindest nicht ohne größeren Aufwand). Neben den datenschutzrechtlichen Herausforderungen (siehe III. Datenschutz) ist rechtlich auch die Unbestimmbarkeit des Archivierungsortes zu betrachten. Prinzipiell dürfte sich dabei eine Archivierung von steuerrechtlich relevanten Daten als СКАЧАТЬ