Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White
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Название: Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Автор: Mike White

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811466029

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СКАЧАТЬ Recht im Interesse des Treugebers wahrzunehmen; und – die Vollmacht/Stellvertretung, bei der der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber zum Abschluss von vertretungszulässigen Rechtsgeschäften bevollmächtigt wird.

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      aa) Natürliche Personen als Vertragspartner

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      Die vom Kunden gemachten Angaben zur Identität des wirtschaftlich Berechtigten sind nur dann zu überprüfen, wenn sie nicht plausibel erscheinen. In diesem Fall können weitere Nachforschungen geboten sein. Ggf. kann die Hereingabe einer Kopie des Ausweisdokuments des wirtschaftlich Berechtigten verlangt werden.

      bb) Juristische Personen als Vertragspartner

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      3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › B. Regulatorische Anforderungen › I. Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG › 6. Identifizierung und Identitätsüberprüfung von Verfügungsberechtigten nach § 154 Abs. 2 AO

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      Mit der Pflicht zur sog. Kontenwahrheit wird das Verbot bezeichnet, Konten unter falschem Namen zu errichten. Diese in § 154 Abs. 1 AO normierte Pflicht trifft den Kontoinhaber selbst. Die korrespondierende Verpflichtung des Kreditinstituts, den Kontoinhaber zu identifizieren und die erhobenen Angaben aufzuzeichnen, ist in § 154 Abs. 2 AO geregelt.

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      aa) Identifizierungs- und Verifizierungspflicht

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      (1) Verfügungsberechtigte

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      (2) Wirtschaftlich Berechtigte

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      Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in der Praxis naturgemäß keine zweifache Identitätsprüfung nach GwG und AO erfolgt, sondern die erforderlichen Angaben nur einmal erfasst und überprüft werden.

      bb) Umfang der Identifizierung

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      Der AEAO zu § 154 legt den Identifizierungsumfang fest.

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      Folgende Angaben sind zu erheben und mit einem amtlichen Ausweispapier oder Ausweisersatzpapier abzugleichen:

Vorname und Nachname;
Geburtsort;
Geburtsdatum;
Staatsangehörigkeit; und

      (2) Juristische Personen

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      cc) Aufzeichnungs- und Aktualisierungspflicht

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      157

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