Insolvenzstrafrecht. Gerhard Dannecker
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Insolvenzstrafrecht - Gerhard Dannecker страница 7

Название: Insolvenzstrafrecht

Автор: Gerhard Dannecker

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: Praxis der Strafverteidigung

isbn: 9783811440494

isbn:

СКАЧАТЬ target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_b1f0b894-a2c6-5a9e-9812-44ec85d77d19">Belehrung

       gg)Folgen des Beschlagnahmeverbots

       hh)Beschlagnahme von Behördenakten (§ 96 StPO)

       ii)Teilnahme eines Wirtschaftsreferenten

       2.Beweissicherung im EDV-Bereich

       a)Die Rolle der EDV-Beweissicherung

       b)Durchsuchungen im EDV-Bereich

       aa)Betroffene

       bb)Inbetriebnahme von EDV-Anlagen

       cc)Programmnutzung

       dd)Umfang und Grenzen der Durchsuchungsbefugnisse

       ee)Durchsuchungen mit Auslandsbezug

       ff)Ausführung der Durchsuchung

       gg)Durchsicht von Unterlagen

       c)Beschlagnahme von Computerdaten

       d)Strafprozessuale Mitwirkungspflichten

       aa)Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsdienstleister

       bb)Zeugenpflicht

       cc)Editionspflicht (§ 95 StPO)

       3.Telekommunikationsüberwachung gemäß §§ 100a ff. StPO

       a)Heimliche Überwachung der Telekommunikation im IT-System (sog. „Quellen-TKÜ“)

       aa)Anwendungsbereich und Grundrechtsrelevanz

       bb)Anordnungsvoraussetzungen

       cc)Mitwirkungspflichten von Telekommunikationsdienstleistern

       dd)Durchführung der Quellen-TKÜ

       ee)Verfassungsrechtliche Bedenken

       b)Online-Durchsuchung

       c)Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Zeugnisverweigerungsrecht

       d)Verfahren

       e)Erhebung von Verkehrsdaten

       f)Technische Ermittlungsdaten bei Mobilfunkendgeräten

       g)Bestandsdatenauskunft

       h)Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien

       IV.Wahrung von Verteidigungsinteressen, Pflichtverteidigung

       1.Stellung und Funktion des Verteidigers in Wirtschaftsstrafsachen

       a)Besonderheiten bei Wirtschaftsstrafsachen

       b)Sockelverteidigung

       c)СКАЧАТЬ