Insolvenzstrafrecht. Gerhard Dannecker
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Название: Insolvenzstrafrecht

Автор: Gerhard Dannecker

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: Praxis der Strafverteidigung

isbn: 9783811440494

isbn:

СКАЧАТЬ target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_52396127-d4a9-58a0-8338-28ddcb29da86">SCHUFA Holding AG

       (3)Verband der Vereine Creditreform e.V

       (4)Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände

       c)Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

       aa)Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

       bb)Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen (EJN)

       cc)Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust)

       dd)Europäisches Polizeiamt (EUROPOL)

       ee)Wirtschaftsprüferkammer

       4.Auswertung von Erkenntnissen aus der Vernehmung des Beschuldigten

       5.Auswertung von Erkenntnissen aus der Vernehmung von Zeugen

       a)Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen gemäß § 55 StPO

       aa)Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils

       bb)Bei fehlender Rechtskraft bezüglich des Straf- bzw. sonstigen Rechtsfolgenausspruchs

       cc)Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Freispruchs

       b)Sachverhaltsaufklärung im Ermittlungsverfahren durch Fragebögen an Zeugen

       III.Eingriffsbefugnisse

       1.Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß §§ 94 ff. StPO

       a)Durchsuchung und Beschlagnahme in Privatwohnungen

       b)Durchsuchung und Beschlagnahme in Geschäftsräumen

       aa)In §§ 52 ff. StPO bezeichnete Personen

       bb)Beschlagnahmefreie Gegenstände nach § 97 Abs. 1 StPO

       cc)Ander-/Treuhandkonten

       dd)Grenzen des Beschlagnahmeverbots

       (1)Der Zeugnisverweigerungsberechtigte wird zum Beschuldigten

       (2)Teilnahmeverdacht

       (3)Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen als Tatwerkzeuge nach § 97 StPO

       ee)Beschlagnahme von Unterlagen beim Syndikusanwalt

       ff)Entbindung von der Schweigepflicht

       (1)Entbindung durch das Geschäftsleitungsorgan der Insolvenzschuldnerin

       (2)Entbindung durch den Insolvenzverwalter

       (3)Entbindung durch den Insolvenzverwalter in Verbindung mit dem beschuldigten Geschäftsführer einer GmbH

       (4)Stellungnahme

       (5)Faktische Geschäftsführung

       (6)Sonderfall: Beschlagnahme von Mandantenunterlagen beim Berater

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