Die Frau und der Sozialismus. August Bebel
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Название: Die Frau und der Sozialismus

Автор: August Bebel

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

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isbn: 9783754944196

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СКАЧАТЬ wie legitime Kinder behandelt. Zwei in dieser Beziehung wichtige Beweise finden wir in der Bibel. Dort heißt es im 1. Buch Mose, Kapitel 16, Vers 1 und 2: »Sarai, Abrahams Weib, gebar ihm nichts. Sie hatte aber eine ägyptische Magd, die hieß Hagar. Und sie sprach zu Abraham: Siehe, der Herr hat mich verschlossen, daß ich nicht gebären kann. Lieber lege dich zu meiner Magd, ob ich doch vielleicht aus ihr mich bauen möge. Abraham gehorchte der Stimme Sarais.« Die zweite bemerkenswerte Ausführung findet sich 1. Buch Mose 30, 1 und folgende. Dort heißt es: »Da Rahel sah, daß sie dem Jakob nichts gebar, neidete sie ihre Schwester und sprach zu Jakob: Schaffe mir Kinder, wo nicht, sterbe ich. Jakob aber ward sehr zornig auf Rahel und sprach: Bin ich doch nicht Gott, der dir deines Leibes Frucht nicht geben will. Sie aber sprach: Siehe, da ist meine Magd Bilha, lege dich zu ihr, daß sie auf meinem Schoß gebäre und ich doch durch sie erbauet werde. Und sie gab ihm also Bilha, ihre Magd, zum Weibe, und Jakob legte sich zu ihr.

      Jakob hatte also nicht nur die Töchter Labans, zwei Schwestern, gleichzeitig zur Frau, beide legten ihm auch noch ihre Mägde bei, was nach der Sitte der Zeit durchaus »sittlich« erschien. Die beiden Hauptfrauen hatte er bekanntlich gekauft, indem er für jede derselben ihrem Vater Laban sieben Jahre diente. Zu jener Zeit war der Kauf der Frau allgemeine Sitte bei den Juden, aber neben dem Kauf der Frauen betrieben sie einen umfänglichen Frauenraub bei den von ihnen besiegten Völkern; so raubten zum Beispiel die Benjaminiten die Töchter Silos . Die gefangene Frau wurde Sklavin, Kebsweib. Doch konnte sie zur legitimen Frau erhoben werden, sobald sie folgende Vorschriften erfüllte: Sie mußte sich Haare und Nägel schneiden lassen, das Kleid, in dem sie gefangen worden war, mußte sie ablegen und mit einem anderen, das ihr übergeben wurde, vertauschen; darauf hatte sie einen Monat lang Vater und Mutter zu beweinen, sie sollte dadurch ihrem Volke absterben, ihm fremd werden, dann konnte sie das Ehebett besteigen. Die größte Weiberzahl hatte bekanntlich König Salomo, dem nach Könige 1, 11 nicht weniger als 700 Frauen und 300 Kebsweiber zugeschrieben werden.

      Sobald aber das Vaterrecht, das heißt die männliche Abstammung in der jüdischen Gentilorganisation zur Herrschaft kam, wurden die Töchter vom Erbe ausgeschlossen. Später wurde dies jedoch wenigstens in dem Falle geändert, daß ein Vater keine Söhne hinterließ. Das geht hervor aus 4. Mose 27, 2 bis 8, woselbst berichtet wird, daß, als Zelaphehad ohne Söhne starb und die Töchter sich bitter beschwerten, daß sie vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen seien, das an den Stamm Joseph zurückfallen sollte, Mose entscheidet, daß in diesem Falle die Töchter erben sollen. Als aber diese beabsichtigten, der alten Sitte gemäß in einen anderen Stamm zu heiraten, beschwerte sich der Stamm Joseph, weil dadurch ihm das Erbe verloren ging. Darauf entschied Mose (4, 36), daß die Erbinnen zwar nach freier Wahl wählen, aber im Stamme ihrer Väter zu heiraten verpflichtet seien. Also des Eigentums wegen wurde die alte Eheordnung umgestoßen. Im übrigen war bereits in der alttestamentarischen, also historischen Zeit das Vaterrecht bei den Juden vorherrschend und beruhte die Clan- und Stammesorganisation wie bei den Römern auf der Mannesfolge. Demgemäß waren die Töchter vom Erbe ausgeschlossen, wie das schon bei 1. Mose 31, 14 und 15 zu lesen ist, woselbst Lea und Rahel, die Töchter Labans, sich beklagen: »Wir haben doch kein Teil und Erbe mehr in unseres Vaters Hause. Hat er uns doch gehalten als die Fremden, denn er hat uns verkauft und unseren Lohn verzehrt.«

      Wie bei allen Völkern, bei denen die Vaterfolge an Stelle der Mutterfolge trat, befand sich auch bei den Juden die Frau in vollkommener Rechtlosigkeit. Die Ehe war Kaufehe. Der Frau war die strengste Keuschheit auferlegt, wohingegen der Mann an dieses Gebot nicht gebunden war, und überdies stand ihm das Recht zu, mehrere Frauen zu besitzen. Glaubte der Mann in der Brautnacht gefunden zu haben, daß die Frau bereits vor der Ehe die Jungfrauschaft verlor, so hatte er das Recht, sie nicht nur zu verstoßen, sie sollte auch gesteinigt werden. Dieselbe Strafe traf die Ehebrecherin, den Mann aber nur insofern, als er mit einer jüdischen Ehefrau Ehebruch beging. Nach 5. Mose 24, 1 bis 4 hatte auch der Mann das Recht, die eben erst geehelichte Frau, wenn sie vor seinen Augen nicht Gnade fand, zu verstoßen, sei es auch nur einer Unlust willen. Er sollte ihr alsdann den Scheidebrief schreiben, ihr die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen. Ein Zeichen der tiefen Stellung, die später bei den Juden die Frau einnahm, ist weiter darin zu finden, daß noch heute die Frauen in der Synagoge in einem von den Männern getrennten Raume dem Gottesdienst beiwohnen, auch werden sie in das Gebet nicht eingeschlossen.

      Nach altjüdischer Auffassung gehört die Frau nicht zur Gemeinde, sie ist religiös und politisch eine Null. Sind zehn Männer beieinander, so dürfen diese Gottesdienst halten. Frauen, so viele es immer sind, sind unfähig dazu.

      Ähnlich verordnete Solon in Athen, daß eine Gattin ihren nächsten männlichen Agnaten heiraten müsse, auch wenn beide der gleichen Gens angehörten und eine solche Heirat nach früherem Rechte verboten war. Solon verordnete auch, daß ein Eigentümer sein Eigentum nicht wie bis dahin seiner Gens hinterlassen müsse, falls er kinderlos sterbe, sondern daß er durch Testament einen beliebigen anderen als Erben einsetzen könne. Wir sehen: Der Mensch beherrscht nicht das Eigentum, sondern das Eigentum beherrscht ihn und macht sich zu seinem Herrn.

      Mit der Herrschaft des Privateigentums war die Unterjochung der Frau unter den Mann besiegelt. Es folgte die Zeit der Geringschätzung und selbst der Verachtung der Frau.

      Die Geltung des Mutterrechts bedeutete Kommunismus, Gleichheit aller; das Aufkommen des Vaterrechts bedeutete Herrschaft des Privateigentums und zugleich bedeutete es Unterdrückung und Knechtschaft der Frau. Das sah auch der konservative Aristophanes ein, der die Frauen, als sie in seinem Lustspiel »Die Frauenvolksversammlung« zur Herrschaft im Staate kommen, den Kommunismus einführen läßt, den er, um die Frauen zu diskreditieren, aufs ärgste karikiert.

      In welcher Weise diese Umwandlung sich im einzelnen vollzog, läßt sich schwer nachweisen. Auch ist diese erste große Revolution, die im Schoße der Menschheit vor sich ging, nicht gleichzeitig bei den alten Kulturvölkern zur Geltung gekommen und hat sich wohl auch nicht überall in der gleichen Weise vollzogen. Unter den Völkerschaften Griechenlands war es Athen, in dem zuerst die neue Ordnung der Dinge Geltung erlangte.

      Fr. Engels glaubt, daß sich diese große Umgestaltung durchaus friedlich vollzog und daß, nachdem alle Bedingungen für das neue Recht vorhanden waren, es nur einer einfachen Abstimmung in den Gentes bedurfte, um das Vaterrecht an Stelle des Mutterrechts zu setzen. Dagegen meint Bachofen auf Grund der alten Schriftsteller, daß die Frauen dieser sozialen Umwandlung heftigen Widerstand entgegensetzten. Er sieht namentlich in den Sagen von den Amazonenreichen, die sich in der Geschichte Asiens und des Orients finden und auch in Südamerika und China aufgetaucht sind, Beweise für den Kampf und den Widerstand, den die Frauen der neuen Ordnung entgegensetzten.

      Mit der Männerherrschaft verloren die Frauen auch im Gemeinwesen ihre Stellung, sie wurden von der Ratsversammlung und von jedem leitenden Einfluß ausgeschlossen. Der Mann zwingt sie zur ehelichen Treue, die er aber für sich nicht anerkennt; bricht sie die Treue, so verübt sie den schwersten Betrug, der dem neuen Bürger passieren kann; sie bringt ihm fremde Kinder als Erben seines Eigentums ins Haus, weshalb bei allen alten Völkern auf dem Bruch der ehelichen Treue seitens der Frau der Tod oder die Sklaverei als Strafe stand.

      2. Anklänge an das Mutterrecht in griechischen Mythen und Dramen

      Waren somit die Frauen aus ihrer früher leitenden Stellung entfernt, so beherrschten doch noch Jahrhunderte die mit den alten Sitten verbundenen Kultgebräuche die Gemüter, obgleich allmählich ihr tieferer Sinn den Völkern abhanden kam. Erst die Jetztzeit bemüht sich, den Sinn dieser alten Gebräuche wieder zu erforschen. So blieb es in Griechenland religiöser Brauch, daß die Frauen nur Göttinnen um Rat und Hilfe anflehten. Auch die alljährlich wiederkehrende Feier der Thesmopho-rien verdankte mutterrechtlichen Zeiten ihr Entstehen. Noch in später Zeit feierten die Frauen Griechenlands während fünf Tagen dieses Fest zu Ehren der Demeter, dem kein Mann beiwohnen durfte. Ähnliches geschah im alten Rom zu Ehren der Ceres. Demeter und Ceres waren die Göttinnen der Fruchtbarkeit. Auch in Deutschland fanden bis spät ins christliche Mittelalter solche Feste statt, die der Frigga galten, die bei den СКАЧАТЬ