Die Frau und der Sozialismus. August Bebel
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Название: Die Frau und der Sozialismus

Автор: August Bebel

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

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isbn: 9783754944196

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СКАЧАТЬ über die Völker, die dem Mutterrecht anhingen. dafür legen auch Zeugnis ab die Frauenheere der Aschantis und des Königs von Dahome in Westafrika, die sich durch Tapferkeit und Wildheit auszeichnen. Auch Tacitus' Urteil über die Frauen der alten Germanen und die Angaben Cäsars über die Frauen der Iberer und Schotten bestätigen dieses. Kolumbus hatte vor Santa Cruz ein Gefecht mit einer indianischen Schaluppe zu bestehen, in dem die Frauen ebenso tapfer wie die Männer kämpften. Bestätigt finden wir ferner diese Auffassung bei Havelock Ellis: »Unter den Andombies am Kongo haben, nach H. H. Johnstone, die Frauen hart zu arbeiten und schwere Lasten zu schleppen, führen jedoch ein ganz glückliches Leben. Sie sind oft kräftiger als die Männer, besser entwickelt und sollen oft geradezu herrliche Gestalten besitzen. Von den Manynema des Arruwimi, in derselben Gegend, sagt Parke: ›Es sind schöne Geschöpfe, besonders sind die Frauen sehr hübsch und können ebenso schwere Lasten tragen wie die Männer.‹ In Nordamerika sagte ein Indianerhäuptling zu Hearne: ›Die Weiber sind zur Arbeit geschaffen, eine von ihnen kann so viel tragen oder heben wie zwei Männer.‹ Schellong, der die Papuaner in dem deutschen Schutzgebiet von Neuguinea vom anthropologischen Standpunkte aus sorgfältig untersucht hat, fand die Frauen stärker gebaut als die Männer. In Zentralaustralien kommt es gelegentlich wohl vor, daß Männer ihre Frauen aus Eifersucht schlagen, aber bei solchen Anlässen ereignet es sich nicht selten, daß die Frau sich revanchiert und ohne Beihilfe dem Manne eine tüchtige Tracht Schläge verabfolgt. In Kuba fochten die Frauen an der Seite der Männer und erfreuten sich einer großen Unabhängigkeit. Bei einigen indischen Rassen, sowie bei den Pueblos Nordamerikas und den Patagoniern sind die Frauen ebenso groß wie die Männer, und auch bei den Russen besteht, was Körperlänge anbetrifft, kein so großer Unterschied zwischen den Geschlechtern wie bei Engländern oder Franzosen.

      Aber auch in der Gens führten die Frauen unter Umständen ein strenges Regiment, und wehe dem Manne, der zu träge oder zu ungeschickt war, um sein Teil zum allgemeinen Unterhalt beizutragen. Ihm wurde die Tür gewiesen, und entweder kehrte er zu seiner Gens zurück, in der man ihn schwerlich freundlich aufnahm, oder er trat in eine andere Gens, in der man duldsamer gegen ihn war.

      Daß diesen Charakter noch heute das Eheleben der Eingeborenen im Innern Afrikas hat, erfuhr zu seiner großen Überraschung Livingstone, wie er in seinen »Missionary travels and researches in southern Africa«, London 1857, erzählt. Am Sambesi traf er auf die Balonda, einen schönen und kräftigen, ackerbautreibenden Negerstamm, bei dem er die ihm anfangs unglaublich geschienenen Mitteilungen der Portugiesen bestätigt fand, wonach die Frauen eine bevorzugte Stellung genießen. Sie sitzen im Rat; ein junger Mann, der heiratet, muß von seinem Dorf in das der Frau wandern; er verpflichtet sich dabei, die Mutter seiner Frau lebenslang mit Brennholz zu versorgen, falls es aber zur Trennung kommt, bleiben die Kinder das Eigentum der Mutter. Dagegen muß die Frau für die Nahrung des Mannes sorgen. Obgleich es nun zeitweilig zu kleinen Streitigkeiten zwischen Männern und Frauen kommt, fand Livingstone, daß die Männer sich nicht dagegen empörten, dagegen sah er, daß Männer, die ihre Frauen beleidigt hatten, in empfindlicher Weise, und zwar – am Magen gestraft wurden. Der Mann kommt nach Hause, erzählt er, um zu essen, aber eine Frau schickt ihn zu der anderen, und er erhält nichts. Müde und hungrig klettert er im volkreichsten Teil des Dorfes auf einen Baum und verkündet mit kläglicher Stimme: »Hört! Hört! Ich dachte, ich hätte Weiber geheiratet, aber sie sind mir Hexen! Ich bin ein Junggeselle, ich habe nicht ein einziges Weib! Ist das recht gegen einen Herrn wie ich!«

      Zweites Kapitel: Kampf zwischen Mutterrecht und Vaterrecht

      1. Das Aufkommen des Vaterrechts

      Mit der zunehmenden Volkszahl entsteht eine Reihe von Schwestergentes, die wieder Tochtergentes das Leben geben. Diesen gegenüber erscheint die Muttergens als Phratrie. Eine Anzahl Phratrien bilden den Stamm. Diese soziale Organisation ist so fest, daß sie noch die Grundlage für die militärische Organisation in den alten Staaten bildete, als bereits die alte Gentilverfassung auseinandergefallen war. Der Stamm spaltet sich in mehrere Stämme, die alle die gleiche Verfassung haben und in deren jedem die alten Gentes wieder zu finden sind. Indem aber die Gentilverfassung die Verheiratung mit Geschwistern und Verwandten mütterlicherseits bis in das fernste Glied verbietet, untergräbt sie sich selbst. Bei den durch die soziale und wirtschaftliche Entwicklung immer verwickelter werdenden Beziehungen der einzelnen Gentes zueinander wird das Eheverbot zwischen den verschiedenen Gentes auf die Dauer undurchführbar, sie bricht in sich selbst zusammen oder wird gesprengt. Solange die Produktion von Lebensmitteln noch auf den untersten Stufen stand und nur sehr einfache Ansprüche befriedigte, war die Tätigkeit von Mann und Frau wesentlich dieselbe. Mit der zunehmenden Arbeitsteilung tritt aber nicht bloß Trennung der Verrichtungen, sondern auch Trennung des Erwerbs ein. Fischfang, Jagd, Viehzucht, Ackerbau erfordern besondere Kenntnisse, und in noch höherem Maße die Herstellung von Werkzeugen und Gerätschaften, die vorzugsweise Eigentum der Männer wurden. Der Mann, der bei dieser Entwicklung im Vordergrund stand, wurde der eigentliche Herr und Eigentümer dieser Reichtumsquellen.

      Mit der zunehmenden Volkszahl und mit dem Streben nach umfassenderem Besitz an Weideplätzen und Ackerbau entstanden aber nicht nur Reibereien und Kämpfe um den Besitz des besten Grund und Bodens, sondern es entstand auch das Bedürfnis nach Arbeitskräften. Je zahlreicher diese Kräfte waren, um so größer der Reichtum an Produktion und Herden. Das führte zunächst zum Frauenraub, weiter zur Versklavung der besiegten Männer, die man anfangs getötet hatte. Damit wurden zwei Elemente in die alte Gentilverfassung eingeführt, die sich auf die Dauer mit derselben nicht vertrugen.

      Ein anderes kam hinzu. Bei größerer Differenzierung der Tätigkeiten entsteht aus dem wachsenden Bedarf an Werkzeugen, Geräten, Waffen usw. das Handwerk, das eine selbständige Entwicklung nimmt und sich allmählich vom Ackerbau loslöst. Es entsteht eine besondere das Handwerk betreibende Bevölkerung, mit ganz anderen Interessen, sowohl in bezug auf Besitz als Vererbung dieses Besitzes.

      Solange die Abstammung in der weiblichen Linie maßgebend war, erbten die Gentilverwandten von ihren verstorbenen Gentilgenossen mütterlicherseits. Das Vermögen blieb in der Gens. In dem neuen Zustand, in dem der Vater Eigentümer, das heißt Besitzer von Herden und Sklaven, von Waffen und Vorräten, Handwerker oder Handeltreibender geworden war, fiel sein Besitz, solange er noch zur Gens der Mutter zählte, nach seinem Tode nicht an seine Kinder, sondern an seine Brüder und Schwestern und die Kinder seiner Schwestern oder an die Nachkommen seiner Schwestern. Die eigenen Kinder gingen leer aus. Der Drang, diesen Zustand zu ändern, war also ein sehr mächtiger, und er wurde geändert. Es entstand zunächst an Stelle der Vielehe die Paarungsfamilie. Ein bestimmter Mann lebte mit einer bestimmten Frau, und die aus diesem Verhältnis hervorgehenden Kinder waren ihre eigenen Kinder. Diese Paarungsfamilien vermehrten sich in dem Maße, wie die aus der Gentilverfassung hervorgehenden Eheverbote die Heirat erschwerten und die angeführten ökonomischen Gründe die neue Gestaltung des Familienlebens wünschenswert erscheinen ließen. Der alte Zustand der Dinge, der auf Gemein-wirtschaft beruhte, vertrug sich nicht mit persönlichem Eigen-tum. Stand und Beruf wurden entscheidend für die Notwendigkeit, den Wohnort zu wählen. Aus der jetzt entstehenden Warenproduktion ging der Handel mit benachbarten und fremden Völkern hervor, was Geldwirtschaft bedingte. Es war der Mann, der diese Entwicklung leitete und beherrschte. Seine Privatinteressen hatten also keine wesentlichen Berührungspunkte mehr mit der alten gentilen Organisation, deren Interessen sogar oft den seinen entgegenstanden. So sank die Bedeutung derselben immer mehr. Schließlich war von der Gens wenig mehr als die Handhabung der religiösen Funktionen für den Familienverband verblieben; ihre wirtschaftliche Bedeutung war dahin und die gänzliche Auflösung der Gentilverfassung nur eine Frage der Zeit.

      Mit dieser Loslösung aus der alten Gentilordnung sank rasch der Einfluß und die Stellung der Frau. Das Mutterrecht verschwand, das Vaterrecht trat an seine Stelle. Der Mann als Privateigentümer hatte das Interesse nach Kindern, die er als legitime ansehen und zu Erben seines Eigentums machen konnte, er zwang daher der Frau das Verbot des Umganges mit anderen Männern auf.

      Dagegen nahm er sich das Recht, neben der eigentlichen Frau oder mehreren СКАЧАТЬ