Internal Investigations. Dennis Bock
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Название: Internal Investigations

Автор: Dennis Bock

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811442757

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СКАЧАТЬ als Präventivmaßnahme in Betracht. Hier wird bewusst so observiert/beobachtet, dass der Betroffene die Maßnahme bemerkt. Der Zweck ist, zu verdeutlichen, dass man die Person oder das Objekt im Auge hat und damit eine gewisse Abschreckungswirkung besteht.

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      Die Zielobservation setzt am möglichen Endpunkt einer zu erforschenden Handlung an. Denkbar ist zum Beispiel die Beobachtung eines Ablageorts oder eines Arbeitszeiterfassungsgeräts. Die Zielobservation kann sich immer auch gegen einen unbekannten Täter/Verdächtigten oder sonstigen Beteiligten richten. Bei der Quellobservation wird in der Regel ein bekannter Täter/Verdächtigter oder sonstiger Beteiligter während einer bestimmten Tätigkeit von Beginn an beobachtet/überwacht.

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      Aus juristischer Sicht muss darüber hinaus auch eine Differenzierung nach kurzfristigen und langfristigen Observationen vorgenommen werden (vgl. Rn. 39).

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      Sofern es sich um eine rollende Observation handelt, findet auch der Begriff Zielfahrzeug Verwendung.

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      In der stets erforderlichen Dokumentation einer Observationsmaßnahme hat sich die Verwendung der Abkürzungen ZP für Zielperson und ZO für Zielobjekt sowie ZF für Zielfahrzeug allgemein durchgesetzt.

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      Anmerkungen

       [1]

      Polizeidienstvorschrift (PDV) 100, Anlage 6.

       [2]

      Glitza S. 17, mit Verweis auf die PDV 100, Ziff. 2.1.2.

       [3]

      Glitza nennt die Faktoren Unauffälligkeit, Gewissenhaftigkeit, Konspiration und Zielgerichtetheit als wesentliche Merkmale einer Observation, a.a.O., S. 18.

       [4]

      Detektive üben keine erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeit i.S.d. § 34a GewO aus. Sie nehmen keine sog. Obhutstätigkeit wahr. Die gewerbsmäßige Ermittlung und Informationsbeschaffung ist eine Tätigkeit gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 GewO. Umfassend 2004 u.a. in Stober/Olschok/Brauser-Jung E II, Rn. 18 ff.

       [5]

      Glitza S. 19 f.

       [6]

      Glitza S. 14.

       [7]

      Glitza S. 14; Grübler/Howorka/Lammel/Roll/Soinë/Steffen/Stümper S. 403.

       [8]

      Exemplarisch BGH NJW 2013, 2350 ff.

      1. Teil Ermittlungen im Unternehmen8. Kapitel Personenüberwachung durch Observationen › II. Rechtliche Überlegungen

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      Wie bereits dargestellt geht es bei der Observation darum, durch Beobachtungen Erkenntnisse zu erlangen, die genutzt werden können, um vorwerfbares Verhalten zu belegen. Es geht also im Wesentlichen darum, Umstände aus dem persönlichen Lebensumfeld der Zielperson zu gewinnen, die von dieser normalerweise nicht freiwillig offengelegt werden, um hierdurch in einem laufenden Ermittlungs-/Untersuchungsverfahren einen Erkenntnismehrwert zu generieren.

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      Da durch die Observation regelmäßig in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingegriffen wird, ist vor Entscheidung über die Zulässigkeit einer Observation zu prüfen, ob diese durch die konkrete Observationskonzeption tangiert wird.

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