Steuerstrafrecht. Johannes Franciscus Corsten
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Читать онлайн книгу Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten страница 53

Название: Steuerstrafrecht

Автор: Johannes Franciscus Corsten

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: Heidelberger Kommentar

isbn: 9783811406506

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СКАЧАТЬ wird dementsprechend selbst dann als strafrechtlich relevant erachtet, wenn sie entgegen den geltenden Bestimmungen nicht unterschrieben ist. Es muss lediglich auf andere Weise sicher gestellt sein, dass die falschen Angaben in der eingereichten Erklärung vom Täter veranlasst worden sind und zu einer Steuerverkürzung geführt haben.[178] Gleiches gilt für die nach § 25 Abs. 3 S. 1 EStG, § 150 AO vom Steuerpflichtigen zu unterzeichnende Einkommensteuererklärung. In der Praxis verlagert sich das Problem auf Erklärungen, die fehlerhaft elektronisch eingereicht worden sind.[179] So darf die Umsatzsteuerjahreserklärung schon jetzt nur noch in Ausnahmefällen in Papierform unterschrieben eingereicht werden (§ 18 Abs. 3 S. 3 UStG). Werden elektronische Erklärungen – wie die USt-Jahreserklärung entgegen § 18 Abs. 3 S. 1 UStG i.V.m. § 6 Abs. 1 StDÜV oder die Einkommensteuererklärung entgegen § 25 Abs. 4 EStG, jeweils i.V.m. § 87a Abs. 3 S. 3 und 4 AO –, ohne die vorgesehene Authentifizierung abgegeben, spielt dies ausgehend von der zitierten Rspr. keine Rolle, wenn sich auf andere Weise feststellen lässt, dass der Täter sie versendet hat.

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      Unrichtige oder unvollständige Angaben kann der Steuerpflichtige auch im Zusammenhang mit den allgemeinen Missbrauchsvorschriften der §§ 41, 42 bzw. speziellen Missbrauchsverboten in Einzelsteuergesetzen, wie insb. §§ 7 ff. AStG machen.

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      Unwirksame Rechtsgeschäfte sind für die Besteuerung nach § 41 Abs. 1 maßgeblich, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen. Dementspr. hat die steuerliche Erklärung in Abhängigkeit davon zu erfolgen, ob das Geschäft tatsächlich durchgeführt wird oder nicht.

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