Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
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Название: Handbuch Medizinrecht

Автор: Thomas Vollmöller

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Medizinrecht

isbn: 9783811492691

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СКАЧАТЬ wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen, sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen, § 3 DiätAssG.

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      Die dreijährige Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, § 4 S. 1, 2 DiätAssG. Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und der Realschulabschluss, ein qualifizierter Hauptschulabschluss oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, § 5 Nr. 1, 2 DiätAssG. Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung auf die Dauer der Ausbildung anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet wird, § 7 DiätAssG.

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      Die Berufsaufsicht übten die Gesundheitsämter aus. Durch das HebRefG bestimmen die Länder die zukünftig zuständige Behörde (§ 64 HebG). Die Vergütung bei GKV-Patientinnen erfolgt direkt über die Kasse, die Vergütung privat versicherter Frauen gemäß Gebührenordnungen auf Landesebene. Das Berufsrecht der Hebammen richtet sich nach Berufsordnungen auf Landesebene.

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      Ausbildungsziel ist die Vermittlung der für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zu Grunde liegenden methodischen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen und der zu Grunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer. Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biographie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt, § 5 Abs. 1 PflBG.

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      Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt. Der theoretische und praktische Unterricht wird an staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegeschulen auf der Grundlage eines von der Pflegeschule zu erstellenden Lehrplans erteilt, § 6 Abs. 1, 2 PflBRefG.

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