Название: Verkehrsunfallflucht
Автор: Carsten Krumm
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: Praxis der Strafverteidigung
isbn: 9783811447097
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In manchen Fällen bietet sich für den/die Mandaten/in beispielsweise auch oder nur noch ein „Geständnis“ (vgl. auch Rn. 462) an, verbunden mit der Anregung an die Staatsanwaltschaft, einen milden Strafbefehl bei Gericht zu beantragen. Oftmals kann auf diese Weise die Belastung bzw. Peinlichkeit einer Hauptverhandlung (ggf. mit Zuhörern als „Öffentlichkeit“) vor Gericht erspart werden. Vgl. zum Ablauf eines Gerichtstermins auch die Informationsschrift für den/die Mandanten/in Muster 10, Rn. 671.
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Ist der/die Mandant/in noch keine 21 Jahre alt, so besteht gemäß § 1 JGG regelmäßig die Zuständigkeit der Jugendgerichte (§§ 39–42 JGG). Und es kann Jugendstrafrecht gem. § 105 Abs. 1 JGG angewandt werden, wenn „die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt“[16]. Auch wenn eine Vielzahl von Staatsanwälten und Jugendrichtern bei Verkehrsstraftaten von Heranwachsenden in der Hauptverhandlung das allgemeine Strafrecht als Regelfall anwenden wollen, ist die Anwendung von Jugendstrafrecht immer sorgfältig zu prüfen. Im Strafverfahren gegen Jugendliche ist gemäß § 79 JGG das Strafbefehlsverfahren ausgeschlossen. Allerdings darf bei einem Heranwachsenden ein Strafbefehl erlassen werden, wenn das allgemeine Strafrecht anzuwenden ist; zuständig bleibt jedoch der Jugendrichter (vgl. § 109 Abs. 2 JGG).
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Auch die wirtschaftlichen[17] Verhältnisse des/der Mandanten/in sollten für den Fall, dass Ziel der Verteidigung die Anregung gegenüber der Staatsanwaltschaft zum Erlass eines milden Strafbefehls ist, Beachtung finden. Auch sind im Strafbefehlsverfahren für den Mandanten die Kosten für die Verteidigung geringer, da es nicht zu einem gerichtlichen Verfahren mit einem zu vergütenden Hauptverhandlungstermin kommt.
Anmerkungen
So auch Weihrauch/Bosbach Rn. 129.
Vgl. Weihrauch/Bosbach Rn. 99, 103.
Vgl. LR-Lüderssen/Jahn § 147, Rn. 113.
Vgl. LR-Lüderssen/Jahn § 147, Rn. 115.
Vgl. LR-Lüderssen/Jahn § 147, Rn. 112.
Vgl. statt vieler: BGHSt 29, 99 (102).
Vgl. dazu u.a.: Malek Rn. 244; Bockemühl in: Bockemühl, Hdb., 2. Teil, 1. Kap. Rn. 144.
Vgl. hierzu: BGH NStZ 1990, 447 = StV 1990, 394; OLG Celle NStZ 1988, 426 = StV 1988, 425 = NJW 1989, 992; OLG Stuttgart NZV 1989, 203 = zfs 1989, 359; vgl. dazu auch: BGH NStZ-RR 2005, 353 = NJW 2005, 3808 (L); KG StV 2007, 620 = StraFo 2007, 243 = b. Müller/Schmidt NStZ 2008, 327, ([L] zu XVII, Nr. 1) = NStZ-RR 2008, 182 (L).
Vgl. z.B.: BGH NStZ-RR 2005, 353 = NJW 2005, 3508 (L).
Vgl. z.B.: BGH StraFo 2008, 79; NStZ 2008, 527 ff.
Vgl. BGHSt 39, 305 (306 f.).
Vgl. Meyer-Goßner/Schmitt § 163a Rn. 14 (m.w.N.).
Vgl. BGHSt 39, 305 (306).
BGH NStZ-RR 1998, 51.
Vgl. auch: Hamm StV 1982, 490 (492); Bockemühl in: Bockemühl, Hdb., 2. Teil, 1. Kap. Rn. 149 f. (m. weit. Beisp.).
Vgl. u.a.: AG Saalfeld StV 2007, 15; Eisenberg JGG § 105, Rn. 31.
Zur Tages-Satz-Höhe bei Geldstrafe vgl. u.a.: OLG Frankfurt StV 2007, 470.
Teil 1 Verteidigungsstrategien zur Vermeidung von Anklage und Verurteilung › V. Kontaktaufnahme der Verteidigung mit der Staatsanwaltschaft; Anfertigung einer Verteidigungsschrift (auch „Schutzschrift“ oder „Einlassung“)
V. Kontaktaufnahme der Verteidigung mit der Staatsanwaltschaft; Anfertigung einer Verteidigungsschrift (auch „Schutzschrift“ oder „Einlassung“)
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Die Staatsanwaltschaft sollte regelmäßig an die Gewährung von Akteneinsicht erinnert werden. Oftmals ist das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen (noch) nicht bekannt, dann bestellt sich die Verteidigung gegenüber der zuständigen Polizeidienststelle und beantragt dort „Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft“. Sollte die Verteidigung von den Strafverfolgungsbehörden Nichts hören, sollte man gegenüber der Polizeidienststelle schriftlich mitteilen, dass „die Verteidigung bis heute ohne Nachricht“ sei, an die Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft erinnern und die Polizei auffordern, „das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft СКАЧАТЬ