Название: Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern
Автор: Andreas Minkoff
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht
isbn: 9783811444096
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Eine zweite sprachliche Klarstellung hat mit Blick auf die Begriffsverwendung im Rahmen der am Konzern beteiligten Gesellschaften zu erfolgen. Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, werden mit den Begriffen Obergesellschaft, Muttergesellschaft oder auch Mutterunternehmen unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, die jedoch synonym verstanden werden sollen. Gleiches gilt für die Begriffe Untergesellschaft, Tochtergesellschaft oder Tochterunternehmen. Wo mehrstufige Konzernverbindungen Erwähnung finden, wird überdies auch der Begriff der Enkelgesellschaft genutzt.
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Ein weiterer terminologischer Hinweis ist schließlich mit Blick auf die Verwendung des Strafrechtsbegriffes angezeigt. Sofern hier von § 130 OWiG als eine der bedeutsamsten Regelungen des Wirtschaftsstrafrechts die Rede ist, mag dies missverständlich wirken. Denn die Norm ist eine solche des Ordnungswidrigkeitenrechts, das trotz unübersehbarer Nähe und Parallelen durch den Gesetzgeber vom Strafrecht abgegrenzt wurde. Dennoch erlangt das Ordnungswidrigkeitenrecht im Rahmen der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität große Bedeutung. Zurückzuführen ist dies mitunter auch auf die Regelung des § 30 OWiG, die es erlaubt, Bußgelder direkt gegen Unternehmen zu verhängen. Sofern für das Wirtschaftsstrafrecht das Ordnungswidrigkeitenrecht ganz wesentliche Bedeutung erlangt, erscheint es auch aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit[2] angezeigt, insofern von einem umspannenden weiten Strafrechtsbegriff auszugehen, der das Ordnungswidrigkeitenrecht einschließt und sodann auch dieser Untersuchung zu Grunde gelegt wird.[3] Sofern Differenzierungen geboten sind, werden solche explizit bezeichnet.
Anmerkungen
Vgl. hierzu auch Bayer in: MK-AktG, § 15 AktG Rn. 6; Vetter in: Schmidt/Lutter, § 15 AktG Rn. 8; Habersack in: Emmerich/Habersack, Konzernrecht, § 1 Rn. 2; Theisen Der Konzern, S. 27; Koch in: Hüffer, § 15 AktG Rn. 2; Maier-Reimer in: Henssler/Strohn, § 15 AktG Rn. 1; Raiser/Veil Recht der Kapitalgesellschaften, § 50 Rn. 2.
Ähnlich Schünemann Unternehmenskriminalität, S. 7 f. So zeigt sich die enge Verknüpfung schon durch das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip, das auch im Ordnungswidrigkeitenrecht Geltung entfaltet, vgl. nur Rogall in: KK-OWiG, § 3 OWiG Rn. 1; Klesczewski Ordnungswidrigkeitenrecht, Rn. 70.
Siehe hierzu auch Rotsch in: Rotsch, Criminal Compliance, § 1 Rn. 11. Zur dogmatischen Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten- und Kernstrafrecht vgl. nur Gürtler in: Göhler, vor § 1 OWiG Rn. 4 ff.
Teil 2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung in das Konzernrecht
B. Erscheinungsformen des verbundenen Unternehmens
C. Auswirkungen auf den unternehmerischen Pflichten- und Haftungsumfang
Teil 2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen › A. Einführung in das Konzernrecht
A. Einführung in das Konzernrecht
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Die Relevanz des Konzerns ist mit Blick in die Praxis unübersehbar. Wie einführend dargelegt, ist jedenfalls die überwiegende Zahl der deutschen Kapitalgesellschaften Teil von Unternehmensverbindungen.[1] Der Konzern ist in der Unternehmenspraxis heute damit nichts anderes als die gängige Organisationsform.[2]
Anmerkungen
Vgl. insofern bereits oben die Nachweise in 2. Fn. zu Rn. 4.
So auch Theisen Der Konzern, S. 21; Wiesenack/Klein in: Eisele/Koch/Theile, S. 7; vgl. auch Raiser/Veil Recht der Kapitalgesellschaften, § 50 Rn. 1; Görling Konzernhaftung, S. 27, 47 ff.; van Vormizeele WuW 2010, 1008 (1008).
Teil 2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen › A. Einführung in das Konzernrecht › I. Historische Entwicklung des Konzernrechts
I. Historische Entwicklung des Konzernrechts
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Die Wurzeln dieser heute die globale Wirtschaftslandschaft so prägenden Erscheinung reichen weit in die Vergangenheit. Insbesondere die Idee der Bündelung von Arbeitskraft und Arbeitsmitteln unter einer koordinierenden, einheitlichen Leitung bei gleichzeitiger Erhaltung einer gewissen Selbstständigkeit ist bereits in der frühen Wirtschaftsgeschichte zu finden. Der nicht selten auch freiwillige Zusammenschluss von Bauern unter einer Grundherrschaft begann bereits gegen Ende des 6. Jahrhunderts im fränkischen Reich.[1] War hier jedoch noch der erhoffte Schutz vor Anderen wesentlicher Anstoß des Zusammenschlusses, waren es im Rahmen der Etablierung der Zünfte, beginnend ab dem 12. Jahrhundert in Italien, bereits Motive, die einem modernen Ökonomieverständnis СКАЧАТЬ