Beweisantragsrecht. Winfried Hassemer
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Название: Beweisantragsrecht

Автор: Winfried Hassemer

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: Praxis der Strafverteidigung

isbn: 9783811448209

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СКАЧАТЬ b)Fehlender Zusammenhang

       c)Völlige Ungeeignetheit

       d)Prozessverschleppung

       Teil 4 Der Beweisantrag außerhalb der Hauptverhandlung

       I.Der Beweisantrag im Ermittlungsverfahren

       1.Beweisanträge anlässlich der Beschuldigtenvernehmung (§ 163a Abs. 2 StPO)

       2.Beweisanträge anlässlich der richterlichen Vernehmung (§ 166 Abs. 1 StPO)

       3.Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Augenscheinseinnahme (§ 168d Abs. 2 StPO)

       II.Der Beweisantrag im Zwischenverfahren (§§ 201, 202 StPO)

       III.Der Beweisantrag vor der Hauptverhandlung

       IV.Der Beweisantrag in der Revisionsbegründung

       1.Rügevoraussetzungen

       2.Besonderheiten bei einzelnen Ablehnungsgründen

       a)Unzulässigkeit der beantragten Beweiserhebung

       b)Verschleppungsabsicht

       c)Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache

       d)Offenkundigkeit

       e)Erwiesenheit der Beweisbehauptung

       f)Wahrunterstellung

       g)Unerreichbarkeit des Beweismittels

       h)Ungeeignetheit

       3.Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis

       a)Eigene Sachkunde des Tatgerichts

       b)Weiterer Sachverständiger

       c)Rügevorbringen

       4.Nichtbescheidung eines Beweisantrages

       5.Rügeberechtigung

       6.Verletzung von Hinweispflichten

       7.Entscheidungsgrundlage des Revisionsgerichts

       8.Fehlende Revisibilität des Verfahrens vor der Hauptverhandlung

       9.Die Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO)

       Literaturverzeichnis

       Stichwortverzeichnis

      Vorwort der Herausgeber

      Herausgeber und Schriftleitung freuen sich ganz besonders, die dritte Auflage dieses Klassikers der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ vorlegen zu können.

      Das Beweisantragsrecht ist nach wie vor ein Kernstück der Verteidigung im Strafprozess. СКАЧАТЬ