Название: Hispanien
Автор: Michael Koch
Издательство: Автор
Жанр: Историческая литература
isbn: 9783945751022
isbn:
Kaum eine römische Quelle hat das gute Recht dieser Logik akzeptiert: Lediglich Livius, dessen subversive Töne der Forschung nicht immer aufgefallen sind, lässt scheinbar ganz nebenbei den gesunden Menschenverstand in der siegreichen, aber übermäßig lange Zeit auf ihre Besoldung wartenden Armee Scipios zu Wort kommen: „Zuerst“, heißt es im Jahre 206 v. Chr., „gab es nur Gespräche im Geheimen: Wenn es Krieg in der Provinz gebe, wieso denn zwischen friedfertigen Stämmen?“ Und warum, wenn der Krieg gewonnen sei und „die Provinz eingerichtet, warum geht es dann nicht heim nach Italien?“ (28, 24). So konnte man das sehen! Die das angeblich sagten, tragen kuriose Namen: Albius aus Cales und Atrius aus Umbrien: Herr Schwarz und Herr Weiß nicht im Gegensatz zueinander, sondern in Übereinstimmung. Die düpierten Einheimischen dachten und formulierten Ähnliches (Liv. 29,1,22).
Tatsächlich wurde allenthalben mit größter Selbstverständlichkeit der Gewinn des großen und reichen Landes als rechtmäßige Kriegsbeute betrachtet, die es zu verteidigen galt. Vor einigen Jahren hat Badian darüber geklagt, die jüngere Altertumsforschung lege zuviel Gewicht auf sozioökonomische Aspekte der Geschichtsdeutung. Das mag gelegentlich zutreffen, doch wäre die Vernachlässigung dieser Gesichtspunkte ebenso beklagenswert, zumal für den Westen, wo nach römischem Selbstverständnis gegenüber den dort wohnenden ‚Barbaren‘ Verträge, Absprachen, gar menschliche Rücksichten nur beschränkt als bindend oder verpflichtend anzusehen waren und Vertragsbruch jedenfalls nicht als unbedingt strafwürdig galt. Man dachte, wie Badian selbst formuliert, in der Regel gar nicht daran, zugunsten namenloser Barbaren Angehörige der eigenen aristokratischen Schicht strafrechtlich zu belangen. Die Richtigkeit dieser These wird sich vor allem in republikanischer Zeit immer wieder erweisen.
Als die vom „karthagischen Joch“ Befreiten ihre neue Freiheit zu reklamieren beginnen, werden sie, sofern sie nicht klein beigeben, unterworfen: Erst der Nordosten, später der Süden, dann die Mitte und der nördliche Westen. Daraus wurde ein 200 Jahre dauerndes Bemühen, das erst Augustus schlecht und recht abschließen konnte. Bis in spätrepublikanische Zeit verfuhr Rom anderswo ähnlich, wofür Caesars Gallienzugriff beredtes Zeugnis ablegt. Noch Tacitus’ sarkastische Bemerkung „tam diu Germania vincitur, d. h. „so lange schon wird Germanien besiegt“ (Germ. 37,2) macht deutlich, dass sich über Jahrhunderte wenig geändert hatte und vieles sich niemals ändern würde.
Abb. 13 Die Minen von río Tinto (Sevilla) sind von vorgeschichtlicher Zeit bis in die Gegenwart in Gebrauch. Metalle: Kupfer und Silber.
In seinem späten Büchlein „Zöllner und Sünder“ hat Badian wahrscheinlich gemacht, dass das römische System von Steuererhebung und Abgabenpolitik während der mittleren Republik im Großen und Ganzen funktionierte. Wir haben guten Grund zu vermuten, dass die Annexion der Iberischen Halbinsel erheblich dazu beitrug, diesen Zustand zu ändern. Hispanien war nach Sizilien und Sardinien die erste Eroberung, die durch verlässliche Quellen halbwegs befriedigend dokumentiert ist und überdies, alles in allem, die im ökonomischen Sinne reichste Akquisition seit Beginn der römischen Expansion. Mitten im zweiten Krieg mit Karthago war der Kapitalbedarf der res publica gewaltig – welch Wunder also, dass man zugriff. Dass sich im Laufe des 2. Jhs. v. Chr. die gröbsten Scheußlichkeiten in Hispaniens Mitte und Westen jenseits der politisch-militärischen Frontlinie, quasi im Verborgenen des „barbarischen Hinterlandes“, abspielten und lange weitgehend unbeachtet, jedenfalls meist straflos blieben, hatte nicht zuletzt damit zu tun, dass die Verwaltung der neuen Provinzen tatsächlich grundsätzlich funktionierte. Die Verteilung der Kriegsbeute erfolgte nach dem bewährten Schlüssel; vectigal und alle weiteren Abgabe-Erhebungen dürften normal abgewickelt worden sein, was immer das aus der Sicht der Provinzialen bedeutet haben mag. Über das Wirken früher publicani auf der Halbinsel, denen Cato 195 v. Chr. die Minen zu Pacht und Ausbeutung überlassen haben wird, hören wir in den Quellen fast nichts, was durchaus nicht bedeutet, dass sie keinen Schaden angerichtet hätten. P. A. Brunt (1971, 210) nimmt an, dass die hispanischen Minen zu einem späteren Zeitpunkt „passed into private ownership, and that some of the owners were roman capitalists“, wozu der oben gegebene Hinweis auf Silberminen in Crassus’ Besitz passen würde. [Abb. 13]
Dass sich die Dinge nicht problemlos entwickelten, beweist jener bereits erwähnte Vorgang, den Livius (43,2) aus dem Jahre 171 v. Chr. berichtet: Es seien Gesandte verschiedener populi aus beiden hispanischen Provinzen beim römischen Senat vorstellig geworden, die sich zunächst über die Habgier (avaritia) und Anmaßung (superbia) der römischen Beamten beschwert und dann auf Knien gebeten hätten, nicht zuzulassen, dass sie als Verbündete (socii) Roms schlimmer ausgeplündert und geplagt werden sollten als dessen Feinde. Als Antwort erfand der Senat das sogenannte Rekuperatorenverfahren, wonach die Provinzialen je zwei (römische) patroni (Ombudsleute) wählen sollten, die ihre Sache vor Gericht vertreten würden. Daraufhin kam es zu Verfahren wegen Veruntreuung von Geldern, nicht aber zu Verurteilungen. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, zwei entzogen sich der Verurteilung durch freiwilliges Exil. Es gab sogar Gerüchte, so Livius, dass die patroni selbst nicht zulassen wollten, dass gegen nobiles ac potentes Anklage erhoben werde. Auch wird sogleich mitgeteilt, wie der zuständige Praetor verhinderte, dass seine Standesgenossen in allzu große Schwierigkeiten gerieten. Weitere Übergriffe der römischen Verwaltung, wie die Festsetzung der Getreidepreise und anderes mehr kamen zur Sprache: Auch hier erhielten die Hispanier positive Bescheide. Man könnte sagen, dass sich der Senat damals in toto durchaus provinzialenfreundlich und um vernünftige Konfliktlösungen besorgt zeigte, dass aber die aristokratische Verhaltensnorm mit Eigennutz und Mangel an common sense allzu oft den Sieg davon trug.
In praxi galt, was C. Gracchus später als Staatsziel formulierte, dass „die Provinzen des römischen Volkes zum Wohl des römischen Volkes ausgebeutet werden sollten“ (Badian 1997, 80; 135 und passim), nur, dass allzu oft das „römische Volk“ keineswegs der begünstigte Teil war. Harris (2006, 123, Anm. 3) mag Recht damit haben, Valerius Maximus (2,8,4) einen Irrtum vorzuwerfen, nichtsdestoweniger ist die Tatsache, dass Triumphe grundsätzlich „für die Erweiterung des Imperiums“ zugesprochen wurden, aussagekräftig genug.
Конец ознакомительного фрагмента.
Текст предоставлен ООО «ЛитРес».