Vom blauen Dunst zum frischen Wind. Cornelie C Schweizer
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СКАЧАТЬ und Gaststättenverband DEHOGA aus dem Jahr 2005 führte nicht zu den gewünschten Verbesserungen des Nichtraucherschutzes. Daher entschloss sich zunächst der Bund zu einer Gesetzgebungsinitiative, die jedoch daran scheiterte, dass ihm die Gesetzgebungskompetenz fehlte. 2007 wurden durch Nichtraucherschutzgesetze der Länder erstmals gesetzliche Rauchverbote in der Gastronomie ausgesprochen. Einige Länder gestatteten die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen und andere Ausnahmeregelungen, andere führten generelle Rauchverbote ohne Ausnahmen ein. Die Mehrzahl der Rauchverbote trat am 1. Januar 2008 in Kraft.

      Heftiger Widerstand folgte: Das gesetzliche Rauchverbot in gastronomischen Betrieben wurde als Eingriff in das Hausrecht, die Eigentumsrechte, die Unternehmensfreiheit und die Berufsfreiheit der Gastwirte kritisiert. Zudem wurde eine mögliche höhere Lärmbelästigung der Anwohner in der Nacht durch den Aufenthalt von rauchenden Gästen vor der Tür befürchtet.

      Am 30. Juli 2008 beurteilte das Bundesverfassungsgericht auf die Klage dreier Wirte hin die bis dahin in Baden-Württemberg und Berlin geltenden Rauchverbote für die Gastronomie als verfassungswidrig. Begründet wurde das Urteil damit, dass das bestehende Konzept mit existentiellen Einkommenseinbußen für Einraumkneipen verbunden sei. Bis Ende 2009 gilt nun in allen Bundesländern außer in Bayern und dem Saarland eine Übergangsregelung:

      •In Einraumkneipen mit bis zu 75 Quadratmetern Fläche ist das Rauchen wieder gestattet. Voraussetzung: Der Wirt bietet keine Speisen an und Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. Außerdem muss die Kneipe als „Raucherkneipe“ gekennzeichnet sein.

      •Auch für Diskotheken wurde das Rauchverbot von den Verfassungsrichtern gelockert. Dort ist das Rauchen in abgetrennten Räumen wieder erlaubt, wenn dort nicht getanzt wird und Jugendliche keinen Zutritt zur Diskothek haben.

      •Bis Ende 2009 müssen nun die Bundesländer neue Regelungen treffen. Die Inhaber kleiner Einraumgaststätten dürfen dabei nicht benachteiligt werden.

      Ein totales Raucherverbot in der Gastronomie wäre demnach zulässig. Vermutlich werden sich die Länder jedoch auf Ausnahmeregelungen für abgetrennte Nebenräume und kleine Kneipen einigen, die jedoch einheitlich ausfallen müssen, damit keine Benachteiligung entsteht.

      Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist nach aktuellen Umfragen in der deutschen Bevölkerung nur gering ausgeprägt. Der folgende Kasten gibt ein Meinungsbild bezüglich des Nichtraucherschutzes.

       Meinungen zum Nichtraucherschutz in Deutschland:

      •Laut einer AllensbachErhebung aus dem Januar 2008, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtete, befürworten nur 48 % der Deutschen ein moderates Rauchverbot in Gaststätten, während ein striktes Rauchverbot mit großer Mehrheit abgelehnt wird.

      •Einem ZDF-Bericht zufolge würden nur 55 % der Deutschen ein Verbot am Arbeitsplatz begrüßen.

      •Im März 2008 veröffentlichte der Sender N-TV das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Forsa-Instituts, wonach nur 34 % ein generelles Rauchverbot in Kneipen befürworten.

       2.3Der Beginn der »Raucherkarriere«: Ursachen und Entwicklung des Rauchens im Kindes- und Jugendalter

      Viel diskutiert werden Maßnahmen, die insbesondere Jugendliche (und auch schon Kinder) vor dem Rauchen schützen sollen. Dazu gehören

      •Werbeverbote (auch versteckter Werbung)

      •Verkaufseinschränkungen

      •Einführung von Chipkarten an Zigarettenautomaten.

      Hörfunk- und Fernsehwerbung für Tabakwaren sind in Deutschland bereits seit 1975 verboten. Das erste Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes wurde am 9. November 2006 vom Bundestag beschlossen. Es ist seitdem verboten, für Tabakerzeugnisse in der Presse, anderen gedruckten Veröffentlichungen oder im Internet zu werben.

      Die Altersgrenze für das Rauchen wurde in Deutschland am 1. September 2007 von 16 auf 18 Jahre angehoben. Seither dürfen an Kinder und Jugendliche generell keine Tabakwaren mehr abgegeben werden. Eine Übergangsfrist bestand jedoch hinsichtlich des Automatenverkaufs, hier blieb die alte Regelung noch bis zum 1. Januar 2009 bestehen. Die Dichte an Zigarettenautomaten ist mit 600.000 in Deutschland die höchste weltweit, Kinder und Jugendliche haben es also nirgends leichter, an Zigaretten zu kommen, auch die Einführung der Chipkarte hat daran nichts grundlegend geändert.

      Zum Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland einige Zahlen:

      Zwar ist die Zahl der Drogentoten rückläufig, gleichzeitig sinkt aber auch das Einstiegsalter für Drogen aller Art; derzeit liegt es für Nikotin bei 13,6 Jahren.

      13 % aller 13-Jährigen rauchen regelmäßig, bei den 15-Jährigen ist es bereits ein Viertel.

      Die deutschen Jugendlichen liegen damit im Nikotinkonsum international an der Spitze. In diesem Zusammenhang sei Folgendes erwähnt: Je länger jemand raucht und je früher er damit beginnt, desto schwieriger wird es für ihn, das Rauchen wieder aufzugeben (Buchkremer u. Batra 1995). Zudem nimmt das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen natürlich zu. Wird vor dem 15. Lebensjahr mit dem Rauchen begonnen, so erhöht sich zum Beispiel das Lungenkrebsrisiko im Vergleich zu Rauchern, die erst nach dem 25. Lebensjahr regelmäßig zur Zigarette greifen, um das Fünffache. Unter diesen Gesichtspunkten sind die oben genannten Zahlen umso alarmierender.

      Im Allgemeinen verläuft die Entwicklung der Nikotinabhängigkeit in fünf aufeinanderfolgenden Phasen:

      •Probierrauchen

      •unregelmäßiges Rauchen

      •regelmäßiges geringes Rauchen

      •regelmäßiges starkes Rauchen

      •Nikotinabhängigkeit.

      Dabei endet der erste Rauchversuch zumeist mit starken aversiven Gefühlen. Später, in der Adoleszenzphase, findet oftmals ein zweiter »erfolgreicher« Versuch statt, der in zunächst unregelmäßiges Rauchen übergeht. Normen und Werte im Freundeskreis spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle, und zwar weniger in Bezug auf den Beginn des Rauchverhaltens als im Hinblick auf seine Stabilisierung (Kane 1991). Broken-home-Situationen begünstigen eine mögliche Suchtkarriere von Jugendlichen, während geordnete Kindheitsverhältnisse sich suchtverhütend auswirken. Nicht zu vergessen ist auch die Rolle der Medien, die sich für Heranwachsende einstellungsmodulierend auswirkt.

      Zur Tatsache der zwischen 1993 und 1997 um fast 80 % gestiegenen Zahl rauchender Mädchen (Schwäbisches Tagblatt, 11. 11. 2001) ist anzumerken, dass die Ursache hierfür in einer falsch verstandenen Emanzipation liegen könnte, einer Art Gleichberechtigung, die sich darin ausdrückt, dasselbe Maß an unvernünftigem Verhalten zu zeigen wie das männliche Geschlecht.

       2.4Inhaltsstoffe der Zigarette: Nikotin & Co

      Den meisten Rauchern vom Packungsaufdruck her bekannte Inhaltsstoffe der Zigarette sind Teer (bzw. der Kondensatgehalt) und Nikotin. Dass aber darüber hinaus über 5000 chemische Verbindungen im Tabakrauch nachgewiesen sind (Schuh 1985, S. 7), von denen rund 400 gesundheitsschädlich sind, wissen die wenigsten – vielleicht wollen sie es auch nur nicht wahrhaben. Mindestens 50 dieser Stoffe wirken karzinogen. СКАЧАТЬ