Vom blauen Dunst zum frischen Wind. Cornelie C Schweizer
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СКАЧАТЬ dennoch, es wurde weiter geraucht, vom einfachen Volk bis zum Prominenten. Berühmte Zigarettenkonsumenten waren zum Beispiel Napoleon III. und die österreichische Kaiserin Sissi, die selbst Kettenraucherin war und das Rauchen am Wiener Hof etablierte.

      Im 20. Jahrhundert wurde die Zigarette fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Sie zeichnete sich durch ein hohes Maß an Alltagstauglichkeit aus, war praktisch im Handling und in der Aufbewahrung, überall legal zu erwerben sowie erschwinglich. Die relativ kurze Dauer einer »Zigarettenlänge« ließ zudem eine Raucherpause in vielen Lebenslagen zu.

      Zum Abschluss des historischen Überblicks noch eine Meldung des »Schwäbischen Tagblatts« vom Mai 2001: »Der prominente israelische Rabbiner Ovadia Yossef hat drakonische Strafen gegen Raucher gefordert. Tabakkonsumenten sollten mit 40 Stockschlägen bestraft werden, forderte der Vorsitzende der orthodoxen Shass-Partei. Hersteller und Verkäufer von Tabakwaren würden vom Himmel bestraft.« Wer raucht, dem drohen Schläge, dies scheint sich vom 17. bis ins 21. Jahrhundert hinein nicht gänzlich verändert zu haben, genauso wenig wie die Tatsache, dass selbst die härtesten Strafen das Rauchen nicht verhindern. Wen wundert es da aktuell noch, dass vergleichsweise milde Maßnahmen wie z. B. die Notwendigkeit, zum Rauchen ins – manchmal ungemütliche – Freie gehen zu müssen, niemand davon abzuhalten vermögen …

       2.2Aktuelle Entwicklung des Rauchverhaltens

       2.2.1Fakten zum Konsumverhalten

      •Tabak wird in Deutschland heute in der Regel geraucht, nur noch sehr selten gekaut oder geschnupft (Bundesministerium f. Jugend, Familie und Gesundheit 1983, S. 92).

      •Geraucht werden in 97 % der Fälle Zigaretten, nur 3 % der Raucher rauchen Pfeife, Zigarillos oder Zigarren.

      •Weltweit rauchen nach Angaben der WHO derzeit mehr als 1,1 Milliarden Menschen, etwa 18 Millionen davon sind Deutsche, 4 Millionen von ihnen gelten als süchtig.

      •Zur soziologischen Verteilung des Tabakkonsums: »In der Unterschicht wird häufiger geraucht als in der Oberschicht, in Großstädten signifikant mehr als in Gemeinden unter 5000 Einwohnern« (Bundesministerium f. Jugend, Familie und Gesundheit 1983).

      •Das Fehlen einer Erwerbstätigkeit geht mit hohem Zigarettenkonsum einher, 47 % der Erwerbslosen rauchen, aber nur 36 % der Erwerbstätigen.

      •Geschiedene rauchen mit 44 % weitaus häufiger als Verheiratete (nur 26 %).

      •Der durchschnittliche Konsum eines Rauchers liegt derzeit bei etwa einer Schachtel pro Tag. Umgerechnet auf einen 16-Stunden-Tag bedeutet dies, dass alle 48 Minuten eine Zigarette geraucht wird.

      Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Konsumhöhe pro Jahr und Einwohner in Deutschland zwischen 1965 und 2005 (Krämer u. Mackenthun 2001).

Jahr Konsumhöhe pro Jahr und Einwohner (in Stück)
1965 1.619
1970 1.921
1975 2.042
1980 2.085
2005 1.392

       Tab. 1: Zigarettenjahresverbrauch pro Einwohner in Deutschland

      Der Anteil der Raucher in Deutschland nach Alter und Geschlecht verteilt sich wie folgt (Krämer u. Mackenthun 2001):

Alter Raucheranteil unter Männern (in %) Raucheranteil unter Frauen (in %)
18–19 53,7 48,4
20–29 47,4 42,6
30–39 49,1 41,0
40–49 40,1 30,9
50–59 31,1 19,7
60–69 18,3 12,0
70–79 16,3 10,0

       Tab. 2: Anteil der Raucher in Deutschland nach Alter und Geschlecht

       2.2.2Rauchverbote und Nichtraucherschutz

      Den Wunsch nach gesetzlichen Rauchverboten zum Zwecke des Nichtraucherschutzes gibt es schon seit Mitte der 1970er Jahre, als die ersten Initiativen gegründet wurden. Große Hoffnungen waren mit einem ersten Nichtraucherschutzgesetz verbunden, das jedoch am 5. Februar 1998 nach einer erhitzten Bundestagsdebatte abgelehnt wurde (41 % der Abgeordneten stimmten dafür, 54 % dagegen).

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       Abb. 2: Aufkleber der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID)

      In Sachen Nichtraucherschutz hat sich in Deutschland in den letzten Jahren einiges getan, obwohl die Veränderungen im internationalen Vergleich immer noch gering sind.

      Seit 1. September 2007 gilt auf allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen ein gesetzliches Rauchverbot. Ausnahmeregelungen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume möglich. Ebenfalls seit dem 1. September ist das Rauchen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

      Auch die Fluggesellschaften verhängten schrittweise seit den 1980er Jahren Rauchverbote, nachdem sich die Unterteilung von Flugzeugen in Raucher- und Nichtraucherzonen immer dann als eine Farce erwiesen hatte, wenn die Bereiche nicht baulich voneinander getrennt waren. Zunächst galt das Rauchverbot nur für Inlandsflüge, wurde aber wenige Jahre später auf Kontinental- und Interkontinentalflüge ausgedehnt.

      Zahlreiche öffentliche Einrichtungen wie Universitäten, Schulen, Behörden und Krankenhäuser sind mittlerweile ebenfalls völlig rauchfrei.

      Am Arbeitsplatz hat laut Arbeitsstättenverordnung der Arbeitgeber die »erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind«. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr sind nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, »als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen«. Zahlreiche Behörden und Unternehmen führten zwischen 1980 und 2000 ein generelles Rauchverbot in ihren Räumlichkeiten ein.

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