Bauphysik-Kalender 2021. Группа авторов
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Название: Bauphysik-Kalender 2021

Автор: Группа авторов

Издательство: John Wiley & Sons Limited

Жанр: Отраслевые издания

Серия:

isbn: 9783433610558

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СКАЧАТЬ offene Geschossverbindung, die in der Regel aus Abweichungstatbeständen resultiert, mit besonderen Bewertungen und Argumentationen im Brandschutzkonzept,

       – Bestandsbau, welcher üblicherweise zusätzliche Überlegungen zum Bestandsschutz, aber auch ggf. die Recherche der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden bauaufsichtlichen Regelungen und technischen Regelwerke erfordert,

       – Denkmalschutz, der einen zusätzlichen Aufwand aus dem Abgleich der unterschiedlichen Schutzziele generiert,

       – ungeregelter Sonderbau, gemeint ist solcher, der nicht in eine Sonderbauvorschrift einzuordnen ist, sodass für die objektspezifische Risikobewertung ein Rückgriff auf Analogieschlüsse oder sonstigen Risikobewertungen erfordert; einschließlich deren Abstimmung mit Genehmigungsbehörden und/oder Prüfingenieuren,

       – überproportionaler Installationsgrad; gemeint ist hier als Bezugsbasis die übliche Installation in Abhängigkeit von der Nutzung des Gebäudes bzw. der jeweiligen Teilfläche, sodass ein „übliches“ Büro- und Verwaltungsgebäude eine Lüftungstechnik lediglich für Sanitärzellen und Einzelräume berücksichtigt, Maßnahmen zur Vollklimatisierung aber einen dementsprechend überproportionalen Installationsgrad darstellen,

       – experimentelle Bauweise, die neu in die Fassung 2015 aufgenommen wurde, um z. B. modernen Energiekonzepten, Bauweisen mit wiederverwertbaren Baustoffen Rechnung zu tragen.

      Selbstverständlich können im konkreten Objekt die für Teilflächen beschriebenen und mit entsprechenden Schwierigkeitsbeiwerten sT bewerteten Kriterien auch für das gesamte Projekt zutreffen, gleichwohl ist die nunmehr vorgeschlagene Differenzierung sinnvoll, wenn man beispielsweise an eine typische Bauaufgabe denkt, wo ein denkmalgeschützter Bestandsbau mit einem Neubau erweitert wird. In diesem Fall wären die entsprechenden Schwierigkeitsbeiwerte sT für die Teilfläche des Neubaus nicht anzusetzen, was zu einer insgesamt sachgerechten Lösung führt.

      Die vorstehende Honorarermittlung führt zu einem Gesamthonorar der Grundleistungen Phase 1 bis 8 (Phase 9 definiert, wie vorstehend erläutert, keine Grundleistungen). Für die einzelnen Leistungsphasen kann der Anteil in tabellierten von-Hundert-Sätzen ermittelt werden. Hier ergab sich gegenüber den früheren Fassungen eine Verschiebung, wobei insbesondere entsprechend dem in der Praxis festgestellten Aufwand der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“ der größte Anteil zugeordnet wurde.

      Die Honorartafel ist in Abhängigkeit des nach vorstehender Formel ermittelten Flächenäquivalent Aq für die Gesamthonorare und in Zusammenfassung einzelner Leistungsphasen in Tabelle 6 zitiert.

      Deutlichkeitshalber sei an dieser Stelle festgehalten, dass das Leistungsbild und die Honorartafel nicht wie bei den verbindlichen Leistungsbildern der HOAI gleichsam aus sich heraus wirken, sondern stets eine werkvertragliche Festlegung für das Einzelprojekt erfordern, welche eben auf diese Veröffentlichung AHO Heft 17 zurückgreift bzw. diese zum Gegenstand des Werkvertrages erhebt. Bei dieser Gelegenheit können dann beispielsweise auch für die Fachbauleitung die Leistungstiefen nach dem Niveau 1 bis 3 angegeben bzw. sinnvoll auch die nicht beauftragten Leistungs-Niveaus zur Abgrenzung festgehalten werden. Ebenso können Regelungen zu Nebenkosten festgelegt werden, welche nach AHO Heft 17 pauschal oder nach Einzelnachweis vorgesehen werden.

      Während vorstehende Ausführungen die Leistungen und Honorierung der Brandschutzplanung behandelt haben, soll nachfolgend für den Leistungsumfang und die Honorierung der Prüfung eingegangen werden. Hier ist zunächst anzumerken, dass in der Bundesrepublik Deutschland nahezu alle Bundesländer entsprechende Regelungen enthalten, diese bedauerlicherweise aber insbesondere im Detail deutliche Unterschiede aufweisen. Bereits in der Veröffentlichung dieses Beitrages im Bauphysik-Kalender 2006 wurde auf diese Thematik eingegangen, die zwischenzeitlich keine nachhaltige Veränderung erfahren hat. Somit erfolgt die Darstellung auf Basis der eigentlich als Grundlage vorgesehenen Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige M-PPVO, welche als Muster der ARGEBAU in der Fassung Dezember 2012 aktuell vorliegt [2].

      Tabelle 6. Auszug aus AHO Heft 17 – Honorartafel [16]

Flächen-äquivalent Gesamt Phase 1-8 Phase 1-4 Phase 5-7 Phase 8
Aq (m 2 ) 100% 50% 18% 32%
500 8059 € 4029 € 1451 € 2579 €
1000 11089 € 5545 € 1996 € 3549 €
2000 15714 € 7857 € 2829 € 5029 €
3000 19479 € 9739 € 3506 € 6233 €
4000 22774 € 11387 € 4099 € 7288 €
5000 25759 € 12880 € 4637 € 8243 €
6000 28519 € 14259 € 5133 € 9126 €
7000 31104 € 15552 € 5599 € 9953 €
8000 33548 € 16774 € 6039 € 10735 €
9000 35876 € 17938 € 6458 € 11480 €
10000 38105 € 19052 € 6859 € 12194 €
12500 43326 € СКАЧАТЬ