Название: Bauphysik-Kalender 2021
Автор: Группа авторов
Издательство: John Wiley & Sons Limited
Жанр: Отраслевые издания
isbn: 9783433610558
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Brand einer Fassade
Beim Brand einer Fassade (z. B. durch einen brennenden Abfallcontainer unterhalb der Fassade oder Flammen, die im Falle eines Raumbrandes aus dem Fenster schlagen) darf die Fassade nicht dazu beitragen, dass sich der Brand über die Fassade nach oben oder auch zur Seite ausbreitet. Ferner darf durch Herabfallen von Teilen oder brennendes Abtropfen keine Gefährdung für Flüchtende und Rettungskräfte entstehen.
Brand auf einer Dachfläche
Ausgelöst durch Flugfeuer (z. B. aus Kaminen oder beim Brand eines benachbarten Gebäudes) kann sich ein Brandherd außen auf dem Dach bilden. In diesem Fall muss das Schutzziel sein, zu verhindern, dass das Dach durchbrennt, und dann das Innere des Gebäudes in Brand gesetzt werden kann. Es muss auch sichergestellt werden, dass durch die Brandausbreitung auf dem Dach keine weiteren Gebäudeteile oder angrenzende Gebäude in Brand gesetzt werden. Wird der Brand eines Daches ausgelöst durch das Durchbrennen des Daches bei einem Brand von innen, muss ebenfalls die Brandausbreitung auf dem Dach begrenzt sein.
2.3 Vollentwickelter Brand
Von einem vollentwickelten Brand spricht man, wenn sich das Feuer auf einen kompletten Raum bzw. auf große Teile des Gebäudes oder auf das ganze Gebäude ausgebreitet hat. In dieser Phase muss verhindert werden, dass fliehende Personen und Löschmannschaften durch einstürzende Gebäudeteile gefährdet werden. Die weitere Ausbreitung des Brandes auf andere Gebäudeteile bzw. Gebäude muss durch feuerwiderstandsfähige Wände und Türen verhindert werden. Auch die Ausbreitung von Rauch und Brandgasen muss begrenzt werden (bei größeren Gebäuden müssen u. U. zusätzlich Rauch- und Wärmeabzüge vorgesehen werden), um Sichtbehinderung bei der Flucht und bei Löscharbeiten sowie Rauchvergiftungen zu vermeiden. Ausreichende und sichere Fluchtwege sind in dieser Phase von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen.
3 Beurteilung von brennbaren Bauprodukten hinsichtlich ihres Brandverhaltens
Der Einsatz von nichtbrennbaren Bauprodukten wird im deutschen Baurecht nur in Bereichen mit besonders hohem Risiko gefordert. Dazu zählen Fluchtwege in größeren Gebäuden und Fassaden von Hochhäusern. Auch Brandwände und eine Reihe von weiteren Bauteilen, bei denen Feuerwiderstand gefordert ist, müssen in der Regel aus nichtbrennbaren Bauprodukten bestehen. Für Sonderbauten werden z. T. auch in weiteren Anwendungsbereichen (z. B. für Dämmstoffe in Wänden und Dächern) nichtbrennbare Produkte gefordert. Hier ist der Einsatz von Kunststoffen in der Regel ausgeschlossen, da der Heizwert solcher Produkte nur äußerst gering sein darf und eine Entzündung selbst bei einer Temperatur von 750 °C nicht stattfinden darf.
Für die übrigen Bereiche in Gebäuden ist die Verwendung brennbarer Bauprodukte, also auch von Kunststoffen erlaubt, wenn sie kein Risiko im Falle eines Brandes darstellen. Es wurden deshalb eine Reihe von verschiedenen Prüf- und Bewertungsverfahren geschaffen, um die Entzündlichkeit und den Beitrag zur Brandausbreitung und zu den Brandnebenerscheinungen wie Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen zu beurteilen.
3.1 Laborprüfverfahren – Beanspruchungsniveaus und geprüfte Eigenschaften
Ein Weg, die Brandrisiken zu begrenzen, besteht darin, dass man das Brandverhalten von Materialien oder Verbundbaustoffen in Laborprüfverfahren untersucht und klassifiziert. In verschiedenen Ländern wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Verfahren für die Beurteilung von Bauprodukten hinsichtlich ihres Brandverhaltens verwendet. In den letzten Jahren wurden zunehmend auch internationale Normen (ISO – International Standardisation Organisation) erarbeitet und für Europa wurde ein einheitliches System für die Prüfung und Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten eingeführt.
Bei Brand-Prüfverfahren kann die Probe folgenden Bedingungen ausgesetzt werden:
– offene Flamme,
– Strahlungswärme,
– Flamme und Strahlung gemeinsam,
– hohes oder niedriges Sauerstoffangebot (auch das Sauerstoffangebot während der Prüfung ist ein wichtiger Parameter für das Prüfergebnis – besonders die Entwicklung von Rauch und verschiedenen Zersetzungsprodukten hängt stark vom Sauerstoffangebot während der Prüfung ab).
Brennbare Bauprodukte können nach den folgenden Kriterien beurteilt werden:
– Entzündlichkeit,
– Flammenweiterleitung,
– Wärmeentwicklung beim Brennen (als Beitrag zur Brandausbreitung),
– brennendes Abtropfen,
– Entwicklung von Rauch und giftigen oder korrosiven Brandgasen.
Nicht alle diese Kriterien werden im Baurecht in Deutschland und in den harmonisierten europäischen Normen angewendet. Die Beurteilung der Toxizität von Brandgasen wird z. B. in den europäischen Prüfverfahren und im deutschen Baurecht nicht gefordert, da man davon ausgeht, dass durch die Begrenzung der Ausbreitung von Brand und Rauch hier ausreichende Vorkehrungen für die Sicherheit der Bewohner/Nutzer von Gebäuden getroffen wurden. Eine Studie der europäischen Kommission, die im Januar 2018 veröffentlicht wurde [1], kam zu dem Schluss, dass eine Bewertung der Toxizität der Brandgase von Baustoffen voraussichtlich von begrenztem Nutzen wäre, und dass es sinnvoller sein könnte, stattdessen die Brennbarkeit (und damit auch die Rauchgastoxizität) von Möbeln und Dekorationsgegenständen zu regeln. Nur für Kabel wurde ein Klassifizierungs-Kriterium für die Azidität der Brandgase eingeführt – hier ist das Ziel, Korrosionsschäden durch Brandgase zu vermeiden – die Toxizität der Brandgase wird auch hier nicht beurteilt.
Je nach Prüfverfahren und nationalen Vorschriften werden mit diesen Prüfverfahren Werkstoffe allein, oft aber auch Werkstoffverbunde in anwendungsgerechtem Einbauzustand beurteilt. Wenn die Beurteilung im Laborversuch nicht als ausreichend betrachtet wird, werden Großversuche durchgeführt.
Da die bisherigen nationalen Prüfverfahren in Europa für harmonisierte Bauprodukte (Produkte, für die eine harmonisierte europäische Produktnorm vorliegt) nicht mehr angewendet werden dürfen, werden in Deutschland die alten Prüfverfahren nach DIN 4102 nur noch in Ausnahmefällen verwendet. In diesem Beitrag werden ausschließlich die europäischen Prüf- und Bewertungsverfahren und ihre Anwendung im deutschen Baurecht erläutert.
Eine Ausnahme ist die Prüfung und Bewertung des Brandverhaltens von Fassadenbekleidungen in Originalbrandversuchen. Für Fassadenbekleidungssysteme, für die die Schwerentflammbarkeit gefordert ist, wird die Beurteilung mit Laborprüfverfahren in Deutschland, ebenso wie in verschiedenen anderen europäischen Ländern, nicht als ausreichend betrachtet. Ein europäisches Großbrand-Versuchsverfahren soll entwickelt werden. Die EU-Kommission hat einen Auftrag zur Entwicklung eines solchen Prüf- und Klassifizierungsverfahrens erteilt. Das Projekt soll bis zum Frühjahr 2021 abgeschlossen sein. Bisher ist noch nicht abzusehen, ob das dann entwickelte СКАЧАТЬ