Название: Die Familie Lüderitz
Автор: Paul Enck
Издательство: Автор
Жанр: Документальная литература
isbn: 9783873222984
isbn:
Kein Krieg wegen Lüderitz
Die politischen Aufwallungen waren enorm – in Casablanca wie in der Presse im Reich wie in Frankreich. Und Lüderitz saß, wie sich bald zeigen sollte, zwischen den Stühlen. Er hatte die eigenmächtige Privataktion von Sievers nicht nur gedeckt, sondern aktiv daran mitgewirkt. Zum politischen und völkerrechtlichen Problem für Lüderitz wurde, dass er einen Passierschein unterschrieben hatte, der den Franzosen in die Hände gefallen war. Dieser war für sechs Personen ausgestellt, obwohl sich nur drei Deutsche unter den Deserteuren befanden. Wider besseres Wissen ließ sich Lüderitz von dem politischen Anführer der Casablanca-Deutschen, Carl Ficke, der von der Aktion selbst wenig gehalten hatte, zu der Behauptung überreden, es habe sich unter den sechs „nicht ein einziger Nicht-Deutscher“ befunden.
Lüderitz, der zugeben musste, die Deserteure in ihrem Versteck besucht zu haben, wurde von seinem Konsulatssekretär so weit entlastet, als dieser eingestand, die ursprüngliche Zahl von drei auf sechs eigenmächtig erhöht und die Worte „deutscher Nationalität“ gestrichen zu haben, was Lüderitz bei der Unterschrift übersehen habe. Das mochte dem Eindruck der Briten und Franzosen entsprochen haben, die Lüderitz ein „relativ moderates“ und freundliches Verhalten attestierten, wohingegen sein Sekretär Just ein „sehr aktives Mitglied“ der anti-französischen Gruppierung in Casablanca gewesen sei.
Die Erregung der jeweiligen nationalen Presse war so enorm, dass in Frankreich wie in Großbritannien die Befürchtung geäußert wurde, es könne zum Krieg kommen. In der Tat hatte sich die Reichsregierung auf den „Ehrenstandpunkt“ gestellt, dass die „Gewalttätigkeit“ gegen einen Konsularbeamten nicht hingenommen werden könne. Die Öffentlichkeit werde diese Verletzung der „nationalen Ehre“ nicht akzeptieren. Diese Haltung änderte sich schlagartig, als der französische Untersuchungsbericht in Berlin vorlag. Der Kaiser hatte ohnehin ein Einlenken verlangt.
Jetzt verständigten sich beide Regierungen, das Schiedsgericht in Den Haag anzurufen. Das fällte am 22. Mai 1909 sein Urteil: Lüderitz hätte den Passierschein nicht für sechs Deserteure ausstellen dürfen; er habe aber einen „unbeabsichtigten Fehler“ gemacht, als er ihn unterschrieb, „ohne ihn zu lesen“, wie er in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht hatte. Im Übrigen lautete das salomonische Urteil, die Deserteure hätten dem Konsulatssekretär nicht gewaltsam entrissen werden dürfen, Frankreich müsse diese aber nicht zurückgeben.
Der Gesandte von Wangenheim, der während der Legionärsaffäre in Tanger war, sagte in dem Zusammenhang, Hermann sei ein „außerordentlich tüchtiger und zuverlässiger Beamter“, habe aber den Fehler gemacht, den Passierschein zu unterschreiben. Wangenheim war der Überzeugung, „daß aus Marokko schließlich doch der Krieg kommen [müsse]“. Aber der Casablanca-Zwischenfall sei dafür nicht geeignet. „Wir haben darin nicht ganz reine Papiere durch die Dummheit des Konsuls, der aus lauter Vorsicht alles verdorben hat“ (10). Also: kein Weltkrieg wegen Lüderitz. Durch seine Dummheit.
Die Affäre endete, ohne dass die Öffentlichkeit davon Notiz genommen hätte. Die „Zweite Marokkokrise“ fand erst einmal nicht statt. Da die Konflikte zwischen den Großmächten jedoch fortbestanden, kam es letztendlich 1911 doch zur Zweiten Marokkokrise (1), allerdings ohne Beteiligung von Konsul Lüderitz.
Krankheit und Rückkehr nach Deutschland
Hermann Lüderitz war zur Zeit der Legionärsaffäre bereits schwer krank. Am 11. Dezember 1908 erhielt er auf Antrag acht Tage Urlaub wegen Krankheit. In dieser Zeit wurde er offenbar von Dr. Dobbert in Casablanca untersucht, der bei ihm eine „schwere Gallenblasenentzündung mit wiederholten Anfällen akuter Herzschwäche“ diagnostizierte. Gustav Adolph Dobbert (1853 – 1914) war von 1880 bis 1889 praktizierender Arzt in Casablanca und kehrte nach einem Aufenthalt in Hamburg 1902 nach Marokko zurück. Er war medizinischer Berater für Versicherungen, hatte aber gleichzeitig größeren Grundbesitz in Marokko (1).
In einem Telegramm an das Auswärtige Amt schlug der Gesandte in Tanger, Friedrich Rosen, am 21. Dezember 1908 vor, Lüderitz durch Dragoman Maenss vertreten zu lassen. Eine Woche später empfahl Rosen in einem weiteren Telegramm, Lüderitz nach Deutschland reisen zu lassen, da er sich vermutlich einer Operation unterziehen müsse (8).
Am 11. Januar 1909 notierte der Friedenauer Lokal-Anzeiger, dass sich Konsul Lüderitz an Bord eines Schiffes begeben habe. Die Deutsche Marokko-Zeitung Nr. 126 vom 12. Januar berichtete, dass dies am Montag, dem 11. Januar, erfolgt sei und er in Begleitung seiner Frau Victoria reise. Hermann Lüderitz hatte als Heimatadresse Coburg angegeben, den Heimatort seiner Frau. Die war zu diesem Zeitpunkt im siebten Monat schwanger.
Eine Fahrt von Tanger per Schiff nach Hamburg mit Zugfahrt nach Berlin oder Coburg hätte vermutlich 14 Tage gedauert. Schneller fuhr man zu jener Zeit entweder mit der Eisenbahn von Algeciras über Madrid und Paris oder, noch schneller, von Tanger nach Genua per Schiff und dann weiter mit der Eisenbahn. Das soll gut zweieinhalb Tage gedauert haben.
So war Hermann Lüderitz vermutlich Mitte Januar zu Hause in Coburg. Noch im gleichen Monat stellte er sich bei Universitätsprofessor Albert Albu in Berlin vor, der am 22. Januar 1909 dem Auswärtigen Amt mitteilte, Hermann Lüderitz sei in einem „schlechten Ernährungszustand infolge von Abmagerung, Zeichen allgemeiner Nervenschwäche, Vergrößerung der linken Herzkammer u. eine Vergrößerung der Leber, welche auf die vorangegangene Gallenerkrankung zurückzuführen ist. Ausserdem klagt Herr Consul Lüderitz seit Jahren über dramatische Schmerzen in den Gliedmassen, welche sich in letzter Zeit noch erheblich verstärkt haben. Zur Wiederherstellung der Gesundheit und Dienstfähigkeit bedarf Hr. Consul Lüderitz für längere Zeit der körperlichen und geistigen Schonung sowie einer Trink- bez. Badekur in Karlsbad und in Wiesbaden“, so Albu in seinem Schreiben, gefunden in der Personalakte Lüderitz im Auswärtigen Amt in Berlin (8).
Daraufhin bewilligte ihm das Auswärtige Amt am 10. Februar 1909 einen dreimonatigen Urlaub „unter Ausschluß der Reisezeit“, und sein Vertreter Maenss bekam eine monatliche Gehaltszulage von 120 Mark.
Wir fanden Hermann in der Karlsbader Kurliste vom 20. März 1909; er wohnte – allein – im Hotel Rotes Herz in Karlsbad.
In dieser Zeit meldete sich Hermann Lüderitz mit einem Schreiben an Reichskanzler Fürst von Bülow, in dem er schrieb (8):
„Seiner Durchlaucht beehre ich mich, im Anschluß an meinen gehorsamsten Briefe de dato Wiesbaden den 21. v. Mts. zu melden, daß mein Gesundheitszustand sich ganz neuerdings wieder verschlechtert hat und ich zu meinem großen Bedauern nicht in der Lage bin, schon jetzt mit Ablauf des mit Erlaß vom 19. n. Mts. - Nr. I e.6667 - bewilligten Nachurlaubes auf meinen Posten zurückzukehren.
Nach ärztlichem Urteil, wie er in der hier gehorsamst beigefügten Bescheinigung zum Ausdruck gelangt, ist es nunmehr erforderlich, daß ich vor meiner Rückkehr nach Casablanca noch mehrere Wochen zwecks weiterer ärztlicher Behandlung in Deutschland verweile. Gleichzeitig ist mir eine weitere Trinkkur verordnet worden. Eurer Durchlaucht darf ich daher die ehrerbietige Bitte vortragen, mir eine nochmalige Verlängerung meines Urlaubs und zwar auf die Dauer von sechs Wochen hochgeneigtest gewähren zu wollen. Lüderitz.“
Der Urlaub wurde im April um weitere СКАЧАТЬ