Название: Vor und nach der Jägerprüfung
Автор: Herbert Krebs
Издательство: Readbox publishing GmbH
Жанр: Биология
isbn: 9783967470246
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272 | Sie erlegen am Abend des 30. Aprils unmittelbar an der Grenze einen starken Rehbock, dem Sie schon lange nachgestellt haben. Ihr Reviernachbar, der das beobachtet hat, zeigt Sie an – wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit?
Einer Ordnungswidrigkeit, Sie haben ein Schonzeitvergehen begangen.
273 | Womit können Ordnungswidrigkeiten geahndet werden?
Mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro.
274 | Wer ahndet jagdliche Ordnungswidrigkeiten?
Die Untere Jagdbehörde.
275 | Kann ein Gewehr, das in Verbindung mit einer jagdlichen Straftat oder Ordnungswidrigkeit verwendet wurde, eingezogen werden?
Ja.
276 | Wer kann die Entziehung des Jagdscheins anordnen?
Die Untere Jagdbehörde.
277 | Welche Gründe führen zur Entziehung des Jagdscheins?
Verurteilungen wegen Straftaten nach dem Jagdgesetz, nach bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches (unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, sofern derjenige, gegen den sich die Tat richtete, sich in Ausübung des Forst-, Feld-, Jagd- oder Fischereischutzes befand), sowie wegen Wilderei und viele andere).
278 | Was ordnet das Gericht gleichzeitig mit dem Entzug des Jagdscheines an?
Eine Jagdscheinsperre für die Dauer von 1bis zu 5 Jahren.
279 | Kann die Sperre lebenslänglich angeordnet werden?
Ja.
280 | Kann auch eine Ordnungswidrigkeit zur Entziehung des Jagdscheins führen?
Nein, aber zum Verlust der jagdlichen Zuverlässigkeit.
281 | Was kann das Gericht anordnen, wenn der Täter zum Tatzeitpunkt keinen Jagdschein besaß?
Die spätere Verweigerung der Ausstellung eines Jagdscheins.
282 | Was kann zu einem Jagdverbot führen?
Das Verhängen einer Strafe für ein Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit, das/die bei oder im Zusammenhang mit der Jagdausübung begangen wurde, oder die Festsetzung einer Geldbuße aufgrund grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten bei der Jagdausübung.
283 | Ab welchem Zeitpunkt gilt das Jagdverbot?
Das Verbot der Jagdausübung wird mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Für seine Dauer wird ein erteilter Jagdschein amtlich verwahrt. Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.
284 | Was ist der Unterschied zwischen Jagdscheinentzug und Verbot der Jagdausübung?
Bei einem Jagdverbot wird der Jagdschein nicht eingezogen, sondern nur für begrenzte Zeit amtlich verwahrt.
285 | Für welchen Zeitraum kann ein Jagdverbot ausgesprochen werden?
Von 1 bis zu 6 Monaten.
286 | Können die Länder zusätzliche Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände in ihr Landesjagdgesetz aufnehmen?
Ja.
Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)
Die Bundeswildschutzverordnung ist am 1.4.1986 in Kraft getreten. Sie ergänzt das Bundesjagdgesetz aufgrund der in § 36 vorgesehenen Ermächtigung, den Besitz, Erwerb, den Handel und sonstiges Inverkehrbringen von Wild näher zu regeln. Die früher bestehenden landesrechtlichen Vorschriften auf diesem Gebiet waren hauptsächlich darauf abgestellt, den Wildbrethandel zu kontrollieren (um die Wilderei besser bekämpfen zu können). Deshalb bestanden Vorschriften in erster Linie über Wildursprungszeichen und Wildhandelsbücher. Die Erwartung, hier eine neue, bundeseinheitliche Regelung zu bringen, hat die Bundeswildschutzverordnung nicht erfüllt. Sie ist mehr auf den Schutz gefährdeter Wildarten abgestellt, und zwar mit Schwerpunkt auf dem Federwild. Die Bestimmungen sind recht kompliziert und unübersichtlich. Ohne auf alle Einzelheiten einzugehen, sollen die Grundzüge so weit dargestellt werden, wie es für die Jagdpraxis nötig ist.
Alle Wildarten, die der Bundeswildschutzverordnung unterliegen, sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Dazu ist angegeben, welche Vorschriften im Einzelnen für die betreffende Wildart gelten, nämlich unterschieden nach den Anlagen 1 bis 5.
Anlage 1 enthält die allgemeinen, weit gefassten Verbote, während die Anlagen 2 und 3 gewisse Ausnahmen davon zulassen. Anlage 4 enthält die besonderen Vorschriften für die Haltung von Greifvögeln, Anlage 5 spezielle Vorschriften für die gewerbliche Verarbeitung (z. B. durch Präparatoren). Verstöße gegen die BWildSchV werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Allgemeines
Anlage 1
Es ist allgemein verboten, die in Anlage 1 aufgeführten Tiere (lebend oder tot) sowie Teile (z. B. Skelette, Felle, Federn, Eier, Larven, Puppen) von ihnen oder aus ihnen gewonnene Erzeugnisse in Besitz zu nehmen, zu erwerben, sie zu be- oder verarbeiten oder irgendwie zu verwenden; diese Tiere (Teile, Erzeugnisse) dürfen auch nicht gehandelt werden (abgeben, anbieten, veräußern, in den Verkehr bringen).
Ausgenommen von diesen Verboten ist das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten, das ihm nach dem Jagdgesetz zusteht. Insofern ändert sich also für den Jäger nichts; die Aneignungs- und Besitzverbote betreffen ihn nicht. Eine beachtenswerte Einschränkung ist aber dabei: Der Jagdausübungsberechtigte darf über ein solches Tier, das er sich rechtmäßig angeeignet hat, nicht beliebig verfügen. Er darf es für sich selbst verwerten oder verschenken, jedoch nicht verkaufen (»gegen Entgelt an Dritte abgeben«), auch nicht »zum Zweck des Verkaufs halten, befördern oder anbieten«. Das gilt ebenfalls für alle Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere, also Wildbret, Trophäen, Präparate und dergleichen.
Anlage 2
Für die hier genannten Tiere gilt eine Ausnahme von den Vorschriften der Anlage 1: Der Jagdausübungsberechtigte darf sie verkaufen, und zwar auch gewerblich. (Hier bleibt also für den Revierinhaber alles beim Alten; er darf solches Wild an den Wildbrethandel oder die Gastronomie abgeben und überhaupt beliebig »in den Verkehr bringen«.)
Übersicht über die Bundes-Wildschutzverordnung
(Anlagen 1-5: die jeweils geltenden Anlagen sind angekreuzt)
• = ohne Jagdzeit (ganzjährig geschont)
Anlage 3
Die hier genannten Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte СКАЧАТЬ