Название: Vor und nach der Jägerprüfung
Автор: Herbert Krebs
Издательство: Readbox publishing GmbH
Жанр: Биология
isbn: 9783967470246
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Ein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden ist nicht gegeben, wenn der Geschädigte die von dem Jagdausübungsberechtigten zur Abwehr von Wildschaden getroffenen Maßnahmen unwirksam macht.
247 | Welche Wildschäden sind nicht zu ersetzen?
Wildschaden, der in Gärten, Obstgärten, Baumschulen, Alleen, an einzeln stehenden Bäumen, Forstkulturen, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, oder an Freilandpflanzungen oder hochwertigen Handelsgewächsen entsteht, ist nicht zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen, unterblieben ist.
248 | Wie unterscheiden sich Wild- und Jagdschaden?
Schaden, der durch Wild entsteht, ist Wildschaden; Schaden, der durch den Jäger entsteht, ist Jagdschaden.
249 | Für welche (Jagd-)Schäden haftet der Jagdausübungsberechtigte?
Er haftet dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten für jeden aus missbräuchlicher Jagdausübung entstehenden Schaden; auch für den Jagdschaden, der durch einen von ihm bestellten Jagdaufseher oder durch einen Jagdgast angerichtet wird.
250 | Welche Jagdmethoden sind zum Schutz vor Jagdschäden verboten?
Die Ausübung der Treibjagd auf Feldern, die mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak bestanden sind, ist verboten; die Suchjagd ist nur insoweit zulässig, als sie ohne Schaden für die reifenden Früchte durchgeführt werden kann.
251 | Kann Jagdschaden auch durch den Bau von Jagdeinrichtungen entstehen?
Ja, etwa wenn Bäume vernagelt werden.
252 | Sind Jagdschäden durch die Jagdhaftpflichtversicherung gedeckt?
Nein.
253 | Welche Meldefristen sind bei der Geltendmachung von Wild- oder Jagdschäden zu wahren?
Der Berechtigte muss den Schadensfall binnen 1 Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmelden. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn er zweimal im Jahre, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, erlischt der Anspruch auf Ersatz.
254 | Wo sind Wildschäden anzumelden?
Üblicherweise bei der Gemeindeverwaltung.
255 | Welche Möglichkeiten der Schadensabwicklung gibt es?
Durch gütliche Einigung oder durch Anmeldung des Schadens bei der Gemeinde und ein sich anschließendes Verfahren.
256 | Wann kann der Grundeigentümer auf die formale Anmeldung des Schadens verzichten?
Wenn er sich mit dem Jagdausübungsberechtigten schon vor Ablauf der Meldefrist einigt. Die Einigung sollte schriftlich oder mit Zeugen erfolgen.
257 | Kann Wildschadenersatz eingeklagt werden?
Ja. Zuständig ist, unabhängig von der Höhe des Streitwerts, das Amtsgericht.
258 | Wovon können die Länder die Beschreitung des Klageweges abhängig machen?
Die Länder können in Wild- und Jagdschadenssachen das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges davon abhängig machen, dass zuvor ein Feststellungsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde (Vorverfahren) stattfindet.
259 | Was ist ein Vorverfahren?
Ein Feststellungsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde, in dem über den Anspruch, eine vollstreckbare Verpflichtungserklärung (Anerkenntnis, Vergleich) aufzunehmen oder eine nach Eintritt der Rechtskraft vollstreckbare Entscheidung (Vorbescheid) zu erlassen ist.
260 | Womit endet das Vorverfahren?
Im Vorbescheid der Gemeinde.
261 | Was ist ein Wildschadensschätzer?
Wildschadensschätzer sind in landwirtschaftlichen wie jagdlichen Inhalten kompetente Personen. Sie werden von der Unteren Jagdbehörde bestellt (jeweiliges Landesjagdrecht beachten).
262 | Was ist ein Jagdbeirat?
Ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das den Behörden auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene in jagdlichen Belangen beratend zur Seite steht.
263 | Wie setzt sich der Jagdbeirat zusammen?
Vertreten sind zumindest die Jägerschaft, Land- und Forstwirtschaft, Jagdgenossenschaft und der Naturschutz. Bestimmungen über die Zusammensetzung und Bestellung des Jagdbeirats treffen die Länder.
264 | Wie ist die Jagdverwaltung aufgebaut?
Die Oberste Jagdbehörde ist Teil des zuständigen Bundesministeriums. In den Ländern bestehen Jagdbehörden auf 2–3 Ebenen – im Landkreis (Untere Jagdbehörde), im Regierungsbezirk und bei der Landesregierung (Obere Jagdbehörde).
265 | Was ist ein Jagdberater?
In Bayern werden von den Jagdbehörden Jagdberater als Wahlbeamte bestimmt, deren Aufgabe es ist, die jeweilige Behörde in Jagdsachen zu beraten.
266 | Welche Funktion hat ein Kreisjägermeister?
Das ist, je nach Landesrecht, ganz unterschiedlich. Auch gibt es nicht in allen Bundesländern Kreisjägermeister. In der Regel berät er die Untere Jagdbehörde.
267 | Was ist eine anerkannte Vereinigung der Jäger?
Nach Vorgaben der Bundesländer Vereinigungen von Jägern, so beispielsweise die Landesjagdverbände.
268 | Welche Straftatbestände kennt das BJagdG?
• Abschuss von in seinem Bestand bedrohtem Wild
• Abschuss von Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt wurde
• Abschuss von Elterntieren, die noch zur Aufzucht (hierzu zählt auch die anschließende Betreuungszeit) der Jungen notwendig sind.
269 | Wie hoch ist der Strafrahmen?
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
270 | Ein 18-jähriger Inhaber eines Jugendjagdscheins setzt sich am 31. Januar alleine im Revier auf Sauen an. Darf er das?
Nein, er begeht eine Ordnungswidrigkeit, da er die Jagd ohne Begleitperson ausübt.
271 | Sie werden in Ihrem Revier von einer Polizeistreife angehalten. Bei der Kontrolle verweigern Sie das Vorzeigen des Jagdscheins. СКАЧАТЬ