Название: Vor und nach der Jägerprüfung
Автор: Herbert Krebs
Издательство: Readbox publishing GmbH
Жанр: Биология
isbn: 9783967470246
isbn:
Zum Schalenwild gehören Wisente, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.
18 | Welche Wildarten gehören zum Hochwild?
Zum Hochwild gehören alle Schalenwildarten außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler.
19 | Woher kommt der Begriff Niederwild?
Hochwild war ursprünglich dem Adel vorbehalten, während Niederwild teilweise dem Bürgertum (dem niedrigeren Volk) zur Bejagung überlassen wurde.
20 | Wer ist Inhaber des Jagdrechts?
Der Eigentümer auf seinem Grund und Boden.
21 | Darf jeder Jagdrechtsinhaber die Jagd ausüben?
Nein, die Fläche, auf der ihm das Jagdrecht zusteht, muss einen Jagdbezirk bilden. Die Jagd ausüben darf ferner nur, wer einen gültigen Jagdschein besitzt.
22 | Was ist der Unterschied zwischen Jagdrecht und Jagdausübungsrecht?
Wer das Jagdrecht hat, kann das Recht zur Jagdausübung eventuell selbst nutzen, es verpachten oder anderweitig vergeben. Ihm steht der Nutzen aus der Jagdausübung zu. Das Recht zur Jagdausübung setzt nicht den Besitz der bejagten Flächen voraus.
23 | Können Jagdrecht und Jagdausübungsrecht personengleich sein?
Ja.
24 | Was ist ein Jägernotweg?
Die Befugnis für einen Jäger, in einem benachbarten Jagdbezirk Privatwege in Jagdausrüstung zu begehen und zu befahren, wenn er seinen Jagdbezirk nicht auf einem dem allgemeinen Verkehr dienenden Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen kann.
25 | Kann der Jagdausübungsberechtigte des benachbarten Jagdbezirkes den Jägernotweg verhindern?
Nein, der Jägernotweg wird von der Behörde festgelegt.
26 | Welche Jagdbezirke werden unterschieden?
Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke.
27 | Was ist ein Jagdbezirk?
Jagdbezirke sind zusammenhängende Grundflächen, deren Größe, Gestalt und Beschaffenheit eine Ausübung des Jagdrechts gewährleisten.
28 | Welches Jagdsystem gilt in Deutschland?
Ausschließlich das Revierjagdsystem.
29 | Wer stellt die Jagdbezirke fest?
Die Untere Jagdbehörde.
30 | Was ist ein Hochwildrevier?
Ein Revier, in dem zum Hochwild zählendes Schalenwild, das der Abschussplanung unterliegt, regelmäßig vorkommt. Vorkommen von Schwarzwild allein (kein Abschussplan) oder nur Auerwild (kein Schalenwild) macht ein Revier nicht zum Hochwildrevier.
31 | Welche praktische Bedeutung hat die Unterscheidung von Hoch- und Niederwild?
Heute liegt die wesentliche praktische Bedeutung darin, dass nach Landesrecht die Pachtdauer für Hochwildreviere meist länger ist als für Niederwildreviere (in der Regel 12 statt 9 Jahre). Wird ein Revier als »Hochwildrevier« verpachtet, müssen darin mindestens 2 zum Hochwild gehörende Schalenwildarten als Standwild vorkommen. Ist dies nicht gewährleistet, kann der Pächter die Jagdpacht mindern.
32 | Müssen Jagdbezirksgrenzen mit Besitz- oder Gemeindegrenzen identisch sein?
Nein. Jagdbezirke können durch Abtrennung, Angliederung, Austausch von Grundflächen abgerundet werden, wenn dies aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig oder vereinbart ist.
33 | Werden Jagdbezirke durch Straßen, Eisenbahnen oder Flussläufe getrennt?
Nein. Natürliche und künstliche Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper sowie ähnliche Flächen bilden, wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsgemäße Jagdausübung nicht gestatten, keinen Jagdbezirk für sich, unterbrechen nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes und stellen auch den Zusammenhang zur Bildung eines Jagdbezirkes zwischen getrennt liegenden Flächen nicht her.
34 | Kann ein Jagdbezirk auch nur aus einer Wasserfläche mit dem Ufer bestehen?
Ja, wenn eine ordnungsgemäße Jagdausübung möglich ist.
35 | Können sich über Abrundungen die Pächter ohne Behörde einigen?
Nein, allenfalls können benachbarte Jagdausübungsberechtigte für Teilbereiche ihrer Reviere Jagderlaubnisscheine austauschen.
36 | Wo ruht die Jagd?
Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken.
37 | Was sind befriedete Bezirke?
Grundflächen, auf denen die Jagd grundsätzlich nicht ausgeübt werden darf. Kraft Gesetzes »befriedet« sind in allen Bundesländern Wohngebäude und die sich anschließenden Hofräume und Hausgärten, Flächen innerhalb bebauter Ortsteile sowie Friedhöfe.
38 | Was gilt für die beschränkte Jagdausübung auf befriedeten Bezirken?
Nach näheren Bestimmungen durch die Länder kann die Jagdbehörde dem Eigentümer oder Nutzer eine beschränkte Jagdausübung gestatten (z. B. zur Verhütung von Schäden durch Wildkaninchen oder zum Fang von Raubwild).
39 | Wem gehört das Wild, das in befriedeten Bezirken zur Strecke kommt?
Dem Grundeigentümer.
40 | Wer haftet für Wildschäden in befriedeten Bezirken?
Wildschäden werden hier nicht erstattet.
41 | Welche Voraussetzungen muss ein Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, erfüllen, um seine Grundflächen zu befriedeten Bezirken erklären zu lassen?
Die Fläche muss im Eigentum einer natürlichen Person stehen. Diese muss einen Antrag an die zuständige Behörde stellen und glaubhaft machen, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt. Die Person darf selbst keinen Jagdschein besitzen oder Dritten die Jagd auf ihren Grundstücken erlauben.
42 | Welche Gründe führen zur Versagung der Befriedung?
Eine Befriedung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Ruhen der Jagd auf der vom Antrag umfassten Fläche bezogen auf den gesamten jeweiligen Jagdbezirk folgende Belange gefährdet:
• die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes
• den Schutz der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vor übermäßigen Wildschäden
• den Naturschutz und die Landespflege
• den Schutz vor Tierseuchen
• СКАЧАТЬ