Название: Vor und nach der Jägerprüfung
Автор: Herbert Krebs
Издательство: Readbox publishing GmbH
Жанр: Биология
isbn: 9783967470246
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Hat der Jäger eines dieser Merkmale festgestellt, muss das Stück Wild zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet oder verworfen werden! Dies gilt auch für den eigenen Verzehr.
– Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
– Vorschriften des Seuchenrechts
– Vorschriften des Fleischhygienerechts
– Tierschutzgesetz
All diese Vorschriften kennt wohl kaum ein Jäger und wird sie auch wegen regelmäßiger Aktualisierungen kaum verinnerlicht behalten. Die Generalklausel des § 1 Abs. 3 (Weidgerechtigkeit) kann inzwischen leider nicht mehr Eventualitäten der komplexen Jagdrechtswelt abdecken, ist aber immer ein guter Ratgeber, wenn man als Jäger die entsprechende Norm gerade nicht parat hat. Ein Jäger sollte sich also fragen: Handle ich gerade weidgerecht? Würde ich das Verhalten, das ich gerade an den Tag lege, bei einem anderen Jäger kritisieren? Würden Nichtjäger mein Verhalten dem Wild, der Natur oder auch meinen Wildbret-Kunden gegenüber als korrekt würdigen? Erst wenn alle diese 3 Fragen positiv beantwortet werden, darf man davon ausgehen, richtig zu handeln.
1 | Welche Jagdgesetze gibt es in Deutschland?
Das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze.
2 | Was sind Verordnungen?
Im Rahmen der Gesetze vom zuständigen Minister erlassene Anweisungen zum Vollzug der Gesetze.
3 | Was versteht man unter Jagdrecht?
Die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
4 | Wem gehören die wild lebenden Tiere?
Frei lebende Tiere sind »herrenlos«, sie gehören niemandem. Soweit es sich um Wild im Sinn des Jagdgesetzes handelt, hat der Jagdberechtigte lediglich ein Aneignungsrecht.
5 | Wie erwirbt der Jäger Besitz an jagd barem Wild?
Durch Erlegung, Fang oder Aneignung von Fallwild. Das bezieht sich auch auf Teile von Wildtieren, z. B. Eier oder Abwurfstangen.
6 | Wem gehört Fallwild?
Dem Jagdausübungsberechtigten.
7 | Wem gehört gewildertes Wild?
Dem Jagdausübungsberechtigten.
8 | Welche Pflicht ist mit dem Jagdrecht verbunden?
Die Pflicht zur Hege.
9 | Welche Ziele verfolgt die Hege?
Die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
10 | Wer ist zur Hege verpflichtet?
Der Jagdausübungsberechtigte und die Jagdgenossenschaft.
11 | Was ist bei der Jagdausübung zu beachten?
Die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.
12 | Auf was erstreckt sich die Jagdaus-übung?
Auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
13 | Hat der Jagdausübungsberechtigte grundsätzlich das Recht, Wild zu fangen?
Ja, aber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Aufnahme des Fangens unter das Jagdrecht verhindert jedoch, dass nicht zur Jagdausübung Berechtigte Wild fangen.
14 | Was schließt die Jagdausübung ein?
Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, sich krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild anzueignen.
15 | Können die Länder weitere Tierarten für jagdbar erklären?
Ja, die Länder können weitere Tierarten bestimmen.
16 | Welche Arten wurden von einzelnen Ländern beispielsweise für jagdbar erklärt?
Z. B. Wolf (Sachsen), Marderhund, Waschbär, Nutria, Mink, Nilgans, СКАЧАТЬ