Robert Blum. Blum Hans
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Название: Robert Blum

Автор: Blum Hans

Издательство: Public Domain

Жанр: Зарубежная классика

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СКАЧАТЬ des Gesichtspunktes, voll der größten Aengstlichkeit gegen die freiheitlichen Forderungen der Zeit. Die Verfassung von 1831 enthielt alle Keime zu gesunder freiheitlicher Entwickelung. Bis zum Jahre 1840 war es, wie gezeigt wurde, die Regierung, welche aus freiem Antrieb diese Keime förderte und pflegte. Nun auf einmal verrieth sie die entschlossene Absicht, jeden neuen Trieb und jede Entwickelung über das Gegebene und Vollendete hinaus zu unterdrücken. Dies offenbarte sich zuerst, als dem Landtag von 1839 das dem letzten Landtage versprochene Preßgesetz von der Regierung vorgelegt wurde. Die Kammer ernannte – so sehr war der Einfluß der Opposition schon gewachsen – den Wortführer der Liberalen, Carl Todt, zum Referenten über das Gesetz. Und Todt und die Preßgesetz-Deputation (Commission) schlugen so umfassende Aenderungen an dem zopfig-reactionairen Regierungsentwurfe vor, daß die Regierung vorzog, das ganze Gesetz zurückzuziehen. Mochte man das nun auch als ein Zeichen ihrer Schwäche ansehen, da sie den parlamentarischen Principienkampf scheute und mindestens in der zweiten Kammer einer Niederlage entgegensah, so beharrte sie doch ruhig auf ihrem Verbietungs-Standpunkt der freien Presse gegenüber und schien einen gleich überlebten Standpunkt einzunehmen auf einem anderen Gebiet, an welches sich mit einer uns heute kaum begreiflichen Erregung die Interessen aller Staatsbürger damals hefteten: auf dem Gebiete der Strafrechtspflege und des Strafprocesses. Sachsen hatte 1838 ein neues Strafgesetzbuch erhalten, welches, wahrhaft human und wissenschaftlich gearbeitet, leider das letzte große Denkmal der Regierungskunst Bernhard’s von Lindenau sein sollte. Weimar und Altenburg hatten dieses Gesetz ohne Weiteres bei sich eingeführt. Neben diesem wahrhaft modernen Gesetze aber stand in Sachsen im Strafverfahren der alte Inquisitionsproceß in widerlicher Blüthe, in allen seinen Schattenseiten nur verstärkt durch die unselige Zerrissenheit der Sächsischen Gerichtshoheit. Neben dem Staat schaltete in der Hand eines ungebildeten, verarmten Landadels die Patrimonialgerichtsbarkeit über Ehre und Freiheit der Gerichtseingesessenen. Längst hatte der Sächsische Liberalismus die Forderung erhoben, daß die ganze Strafrechtspflege nur vom Staat geübt werden dürfe, daß als Grundlage des Strafprocesses das Anklageverfahren, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Processes anerkannt werden müsse. Die Fortgeschrittensten machten der Regierung sogar graulich durch das Verlangen nach Schwurgerichten. Allen diesen Verlangen setzte die Regierung bisher ein absolutes non possumus entgegen.

      Ursachen und bewegende Fragen genug, um in weiten Kreisen des Volkes Interesse an politischen Dingen, ja Aufregung und Gährung zu erzeugen! Bis 1840 hatte das Sächsische Volk in politischen Dingen, namentlich in inneren Verfassungsfragen, fast überall im Stande paradiesischer Unschuld gelebt und die Fürsorge für sein Wohl der erleuchteten und wohlmeinenden Regierung überlassen, aus deren Händen es 1831 die Verfassung empfangen hatte. Nun aber hatte es vom Baume der Erkenntniß gegessen und sah bestürzt ein, daß sehr viel faul und verbesserungsbedürftig sei in dem geträumten Paradiese. Keiner hat diese Erkenntniß geschickter und rühriger gefördert, als Robert Blum.

      Als nächster und willkommenster Anlaß zu einer großartigen Demonstration für die Freiheit der Presse und die gewaltige, unüberwindliche Macht des gedruckten Wortes bot zu Beginn des Jahres 1840 die Feier sich dar, welche Leipzig, der Centralsitz des deutschen Buchhandels, das Hauptquartier der deutschen Schriftstellerwelt jener Tage, für den 24. Juni 1840 vorbereitete, d. h. der vierhundertjährige Jahrestag der Erfindung der Buchdruckerkunst. Schon in seiner Stellung beim Theater – Blum war zu Anfang des Jahres erster Cassirer geworden und führte daneben das Secretariat fort – war Blum bei der Zusammensetzung des großen Vorbereitungscomité nicht zu umgehen; noch weniger vermöge seiner Stellung als Schriftsteller und Agitator. Die Protocolle über die Comitésitzungen, die Blum geführt hat, weisen nach, wie er hauptsächlich den politisch-nationalen und fortschrittlich-demonstrativen Charakter des Festes gegenüber dem ursprünglichen Project eines bloßen Zunftjubiläums nachdrücklich betont und endlich damit durchdringt. Die Austrittserklärungen der „Angstmichel“ des Comité, nachdem die Sache diese Wendung genommen, sind von erschütternder Komik. Blum und einem andern, später vielgenannten Mitgliede des Comité, dem späteren Oberbürgermeister Leipzigs, Koch, war es hauptsächlich zu danken, daß das Fest gefeiert wurde Leipzigs und Deutschlands würdig, als ein Fest der Gedankenfreiheit, mächtig zündend in den Gemüthern der Theilnehmer[38], so daß selbst der lederne Historiograph Leipzigs, Große, sich bei einem Rückblick auf das Fest zu der Erkenntniß aufschwingt[39], es sei in Ordnung gewesen, daß man es weder als Zunft- noch als Literatur- oder Kunstfest gefeiert habe, „denn die Erfindung der Buchdruckerkunst ist zum Auferstehungsmorgen der Literatur, zum Erlöser des Geistes geworden; ohne sie wäre die Reformation ohnstreitig in dem engen Augustinerkloster erstickt; Gutenberg ist ein Mann des deutschen Volkes und nicht blos der Krämer und Händler, die sich von seiner Erfindung nähren. So nahm das Volk das große Fest auf; es freute sich der Entfesselung des Geistes und nicht der Kunst, die Tausenden Brot bringt.“ Selbst Gottfried Hermann’s Festrede in der Aula verließ die bis dahin unausrottbare Gewohnheit aller akademischen Festreden Leipzigs, olympisch-langweilig zu sein, und schwang sich in klassischem Latein auf zu einem zürnenden Protest gegen jede Knebelung der Denkfreiheit. Das sinnige Festspiel im Theater war von Blum arrangirt.

      Das nächste war, daß die zahlreichen Schriftsteller, die in Leipzig ihren Sitz hatten und die sich und ihre Arbeit durch das große Fest besonders gehoben fühlten, zu einem „Literatenverein“ zusammentraten. Der Verein begann bald nach dem Fest (Winter 1840/41) seine zunächst gesellige Wirksamkeit[40]. Blum gehörte zu seinen Gründern, von 1841 an zu dessen Vorstand. Vom Januar 1842 an nahm der Verein die Form an, in welcher er später viel Rühmliches wirkte für die Würde und Interessengemeinschaft des Schriftstellerstandes sowohl, als für die Freiheit der Presse und des geschriebenen und gedruckten Wortes und endlich für das Autorrecht. „Sein Zweck ist nicht ästhetischer Art“ sagt § 2 des Statuts vom Februar 1842, „sein Zweck ist nicht politischer Art – er wird über allgemeine staatliche Verhältnisse keine Gesammtmeinung aufstellen wollen. Sein Zweck ist ein moralischer“ (sagt § 4). „Gemeinsame Beachtung, Prüfung, Berathung und Entschließung hinsichtlich aller der Verhältnisse, welche die Ehre und die Interessen des Literatenstandes, der Literatur und der Presse angehen: das ist sein Zweck.“ § 5 machte den Mitgliedern zur Pflicht: „alle dahin einschlagenden Angelegenheiten, die den Vortheil und die Ehre der Literatur und der Presse betreffen, im Vereine zur Kenntniß und zur Sprache zu bringen, damit ein allseitiges Einverständniß hierüber möglich werde und nöthigenfalls die öffentliche Darlegung des Gesammtwillens erfolgen könne“. „Nachdruck, gesetzlicher und ungesetzlicher Zustand der Presse, Handhabung der Censur, diese drei Punkte wird seinerseits der Leipziger Literatenverein zu Gegenständen unausgesetzter Berathung und Entschließung machen.“

      Die erste Mitgliederliste des Vereins führt schon 44 Schriftsteller, Professoren und Buchhändler auf, z. B. Prof. Biedermann, Robert Blum, Prof. Braune, Friedr. und Heinr. Brockhaus, A. Buddeus, Diezmann, Prof. Flathe, Georg Günther, Jul. Hammer, M. Held, Rob. Heller, Herloßsohn, Salomon Hirzel, J. P. Jordan, J. Kaufmann (den geistvollen Mitarbeiter der von Kuranda begründeten Grenzboten), Prof. Klotz, Adv. Koch (den späteren Bürgermeister), Gust. Kühne, Heinrich Laube, Albert Lortzing, Marggraff, Dr. Jul. Michaelis, E. M. Oettinger, Karl Reimer, Dr. Schletter, Fr. Steger, Prof. Theile, Dr. R. Treitschke, Dr. Weinlig (den späteren Minister), Prof. Weiske, Otto und Georg Wigand, Prof. Wuttke – und selbst den Censor Prof. Bülau! Im Herbst 1842 war die Mitgliederzahl schon auf das Doppelte gestiegen. Die Jahresberichte und Mitgliederverzeichnisse der kommenden Jahre zeigen, in welchem Maße sich dieser Verein aus ganz Deutschland Gelehrte, Buchhändler, Schriftsteller angliedert. So zu sagen über Nacht war er eine Macht geworden, die erste kraftvolle Organisation und Association des Schriftstellerstandes in Deutschland.

      Noch wirkungsvoller für die unmittelbare Gegenwart war jedoch die vornehmlich von Robert Blum 1840 bewirkte Gründung des Leipziger Schillervereins. An den Jahresfesten des Vereins konnte die eigenthümlichste Begabung seines Gründers, die gewaltige Rednergabe Blum’s, ihre größten Triumphe feiern, da er es vorzüglich verstand, „diesen Schillerfesten durch eine künstliche Mischung des politischen mit dem poetischen Elemente einen immer frischen Reiz und eine nicht unwichtige Einwirkung, besonders auf den СКАЧАТЬ



<p>Fussnote_38_38</p>

Flathe, a. a. O. S. 526.

<p>Fussnote_39_39</p>

a. a. O. S. 689.

<p>Fussnote_40_40</p>

Zu vergleichen „Bericht über das Entstehen, die Zwecke und die bisherige Wirksamkeit des Leipziger Literatenvereins. Vorgetragen in der 18. Versammlung des Vereins den 30. April 1842.“