Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1. Reinhart Maurach
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Название: Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1

Автор: Reinhart Maurach

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Lehr- und Handbuch

isbn: 9783811492561

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      Schroeder JZ 92, 379; Walther NStZ 92, 233. BGH 38, 78 hatte noch wegen der angeblichen fehlenden Tatbestandsmäßigkeit des Im-Stich-Lassens ein räumliches Verlassen durch Unterlassen der Verhinderung des Weggehens des Kindes angenommen. Nach Horn JR 92, 248 und Mitsch StV 92, 320 Aussetzung durch Unterlassen!

       [10]

      BGH 21, 44 m. Anm. Dreher JZ 66, 580.

       [11]

      RG 66, 73: Obhutspflicht auch des nichtehelichen Vaters; BGH NStZ 94, 84 m.Anm. Hoyer: Hilfsbemühungen eines Außenstehenden mit wesentlicher Situationsveränderung (nach OLG Stuttgart NStZ 09, 102 Risikoerhöhung).

       [12]

      BGH NJW 54, 1047; BayObLG NJW 53, 556; OLG Oldenburg NJW 61, 1938; OLG Düsseldorf NJW 66, 1175.

       [13]

      BGH 25, 218 m.Anm. Rudolphi JR 74, 160.

       [14]

      S. auch Jähnke LK11 29 unter Rückgriff auf Dreher JZ 73, 323: räumliches Näheverhältnis muss jedenfalls vor zulässiger Entfernung bestanden haben.

C. Gemeinsame Merkmale

      1. Konkrete Gefährdung

      13

      Anmerkungen

       [15]

      Arzt/Weber/Heinrich/Hilgendorf ordnen ihn daher dort ein (§ 36).

       [16]

      BT-Dr. 13/9064 S. 14; RG 59, 388; OLG Zweibrücken NStZ 97, 601.

       [17]

      Unzutr. BGH NStZ 94, 85 mit abl. Anm. Hoyer: Erfrierenlassen eines Mädchens mit möglicherweise tödlicher Heroindosis.

      2. Der subjektive Tatbestand

      14

      § 221 Abs. 1 verlangt volle Kongruenz. Nr. 2 verlangt daher eine Kenntnis der die Beistandspflicht begründenden Umstände (die Kenntnis der daraus entspringenden Hilfeleistungspflicht gehört dagegen zum Unrechtsbewusstsein, BGH 16, 155). Der Täter muss ferner die lebens- oder gesundheitsgefährdende Wirkung seines Verhaltens mindestens bedingt in Kauf nehmen (BGH StV 86, 201 m. Anm. Ulsenheimer). Zu den Einwänden gegen die Möglichkeit eines bedingten Gefährdungsvorsatzes Tlbd. 2 § 50 Rn. 29.

      3. Rechtfertigung

      15

      Anmerkungen

       [18]

      Schroeder JuS 94, 848. A.A. Jähnke LK11 35.

      4. Konkurrenzen

      16

      Anmerkungen

       [19]

      Anders bei Zäsur, BGH NStZ 02, 432. – Ist ein Tötungsvorsatz möglich, aber nicht nachweisbar, so ist nach BGH JR 99, 294 wegen doppelter Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ eine Verurteilung weder nach § 212 noch nach § 221 möglich (scharf abl. Stein JR 99, 265: Problem der Konkurrenzlehre).

      5. Die Qualifikationen (§ 221 Abs. 2–4)

      17

      18