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Unter kommunaler Kooperation versteht man die Zusammenarbeit von mindestens zwei Kommunen untereinander, ggf. auch unter Einbeziehung Privater. Zwar gehen die meisten Kommunalordnungen immer noch von selbstständigen, isolierten Kommunen aus, doch entspricht dies nicht mehr der Rechtswirklichkeit. Vielmehr haben sich in den letzten Jahrzehnten vielfältige Berührungspunkte zwischen den Kommunen ergeben, die zur Zusammenarbeit drängen. Kommunale Kooperation kann sich dabei sowohl in ländlichen Gebieten als auch in großstädtischen Verdichtungsräumen entwickeln.[1]
II. Typische Aufgabenfelder kommunaler Kooperation
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In der Praxis ist kommunale Kooperation in den verschiedensten Aufgabenfeldern anzutreffen[2]: So werden etwa die klassischen Aufgaben der Daseinsvorsorge wie die Versorgung mit Gas, Wasser, Elektrizität und Fernwärme, aber auch die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie die Straßenreinigung[3], der Betrieb von Friedhöfen, Schlachthöfen und Tierkörperbeseitigungsanstalten gemeinschaftlich von mehreren Kommunen wahrgenommen. Im Kultusbereich finden sich gemeinsam getragene Schulen, Theater, Museen und Volkshochschulen. Auch größere Sportstätten wie Schwimmbäder werden gelegentlich gemeinsam betrieben. Aus dem Gesundheitssektor sind gemeinsam betriebene Krankenhäuser bekannt, aus dem Bankbereich gemeinsam getragene Sparkassen. In der allgemeinen inneren Verwaltung arbeiten die Kommunen vor allem bei kommunalen Gebietsrechenzentren zusammen, aus der Ordnungsverwaltung ist die gemeinsam betriebene Verkehrsüberwachung bekannt. Theoretisch ist – abgesehen von den kommunalen Existenzaufgaben (Rn. 33) – kaum ein Aufgabenfeld der kommunalen Zusammenarbeit verschlossen, wenngleich in der Praxis eine Kooperation vor allem im Bereich der Leistungs-, weniger der Eingriffsverwaltung anzutreffen ist.
III. Vor- und Nachteile kommunaler Kooperation
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Die kommunale Kooperation bringt für die beteiligten Kommunen, die Einwohner und die Kommunalaufsichtsbehörden vielfältige Vorteile, gelegentlich aber auch Nachteile mit sich: In vielen Fällen ermöglicht die Zusammenarbeit von Kommunen überhaupt erst die Aufgabenerfüllung, in anderen bewirkt sie zumindest eine beträchtliche finanzielle Entlastung der Beteiligten[4]. Zugleich werden allerdings bestehende Querverbünde in den einzelnen Mitgliedskommunen aufgelöst und die in Zusammenarbeit wahrgenommenen Aufgaben werden von den damit beschäftigten Stellen absolut gesetzt[5]. Im Verhältnis der Kommunen untereinander werden durch[6] die Zusammenarbeit vormals externe Effekte internalisiert und gleiche Wettbewerbsbedingungen in einem größeren Gebiet geschaffen, wobei eine Kommune zugleich möglicherweise eigene Lagevorteile aufgibt. Die kommunale Zusammenarbeit
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