Название: Fremd- oder Selbstbestimmung?
Автор: Frank Föder
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783742719133
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Und ob, wenn es hart auf hart kommt, die so leicht zu habenden und ebenso leicht zu versteckenden biologischen und chemischen Waffen in den Gängen und Garagen bleiben, ist eine der bängsten aller Fragen.
Ausgangspunkt dieser Erörterung war, ob der Eigensinn des einzelnen Krieg und Zerstörung heraufbeschwört.
Ohne Zweifel gibt es Menschen, die dazu neigen, ihre Interessen mit Gewalt durchzudrücken. Wahrscheinlich sind in jedweder Gesellschaftsform Zeitgenossen zu vermuten, die ungehemmt ihrem Eigensinn frönen. Der Einzelne aber kann keinen Schaden anrichten, der das Ausmaß einer Weltkatastrophe hat (sofern er nicht gerade Chef einer Weltmacht ist). Er kann nicht die gesamte Menschheit in den Abgrund reißen.
Die Gefahr, der diese Zivilisation jetzt ausgesetzt ist, geht eindeutig nicht vom Wesen des normalen Menschen aus. Verschaffte die Demokratie dem von ihr nicht indoktrinierten Bürger wirklich das Sagen, wäre der Friede sicher nicht bedroht.
Jeder Staat, so auch jede Demokratie, muß auf einem Globus, dessen Vorräte schwinden, in außerordentlicher Weise um das Wohl seiner Bürger besorgt sein. Maßhalten und Zurückhaltung kann sich kein Staat leisten. Die moderne Demokratie steigert die Empfindsamkeit und Ansprucherhebung sogar gegenüber den Prätentionen vorangegangener Staatsformen erheblich. Gerade sie schafft aus ihrer Eigenart heraus Sachverhalte, die sich nur gewaltsam lösen lassen.
Die Erdbevölkerung, zu umfangreich für ihren ausgelaugten Planeten, muß dafür sorgen, daß Streit unterbleibt. Friede ist nötig, damit die Tötungsmaschinerie, über die sie verfügt, verschrottet werden kann. Mit den Staaten ist dies nicht zu machen. Dabei ist die Demokratie selbstsüchtiger als alle Herrschaftsordnungen vor ihr.
Der Krieg ist ein Phänomen, das den Staaten unabwendbar innewohnt. Er tritt mit ihnen in die Geschichte, und er wird sie, so viel ist sicher, nur mit ihnen verlassen.
Die inneren Zerwürfnisse, Bürgerkriege, wer/was führt sie herbei?
Den äußeren Frieden zu gewährleisten, ist der Einrichtung Staat nicht gegeben. Wie, so fragt sich, sieht es mit dem inneren Frieden aus? Zur Zeit erwächst die größte Not und die meiste Zerstörung aus Konflikten innerhalb der Staaten. Trägt daran die Gewaltneigung des einzelnen Schuld? Muß es darum gehen, ihn zu belehren, ihn zu erziehen?
Über die Entstehung der Staaten bietet der NewYorker Anthropologe Charles Spencer folgende Erklärung an: „Wenn ein Häuptling mehr Land unterworfen hatte, als er an einem Tag durchschreiten konnte, zwang ihn dies, eine Verwaltung und damit staatliche Strukturen zu schaffen“.
Am Anfang unverkennbar steht Unterwerfung, nicht von Land, sondern von Leuten. Menschen haben sich untertan gemacht. Sie haben einem Herausgehobenen Gewalt über sich gegeben.
Nun sollte man annehmen, daß die Individuen, die das haben mit sich machen lassen, immerhin die Aufgabe ihrer Freiheit, sich einen Vorteil davon versprochen haben.
Wäre dies der Fall gewesen, hätte es der Wunsch, Mord und Totschlag nicht erleben zu müssen, nicht sein dürfen. Denn Krieg stand ihnen nun fortlaufend ins Haus. Nicht nur der mit Nachbarn. Zusätzlich entstand nunmehr im Inneren der Kampf um die Macht. Der forderte oft nicht weniger Blut und Tränen. Tod und Zerstörung gehörten von nun an zum Alltag. Das hat die neue Einrichtung ihren Untertanen rasch verdeutlicht.
Dennoch waren die neuen Staatsbürger anscheinend überwiegend zufrieden mit ihrem Dasein. Sie fanden sich mit dem fortlaufenden Kampfgeschehen ab. Dazu könnte eine Begebenheit beigetragen haben, die zu gleicher Zeit Bedeutung gewann: die Verknüpfung des sozialen Umfelds mit religiösen Vorstellungen. Die ersten Könige haben es augenfällig verstanden, ihr Herrschtum mit der obwaltenden Glaubensüberzeugung zu verquicken. Sie wußten sich als Bewahrer und Beschützer der tonangebenden Heilslehre darzulegen. Nicht selten gelang es ihnen sogar, sich als Inkarnation einer Gottheit ins Bild zu setzen.
Die neue Obrigkeit erfüllte ihr Konstrukt mit Geist. Sie verschmolz die Apparatur, die ihr Macht verlieh, mit einer religiösen Instanz. Sie formte ihr Gebilde zum Gehäuse der Gottheit. Die Krone ließ sie darlegen, als sei sie vom höchsten Gott verliehen („von Gottes Gnaden“, wie es später hieß). Der Bürger sollte in seinem Staatsoberhaupt die irdische Verkörperung des Willens seiner Gottheit sehen.
Diese Staatsidee hat vielerorts bis in die Neuzeit getragen. Sie erfuhr kürzlich eine beklemmende Übersteigerung im „Islamischen Staat“ (IS).
Soweit sich das feststellen läßt, sind die jungen Staaten von ihren Bürgern überwiegend gutgeheißen worden. Kritik von Bedeutung kommt, wie wir erfahren, zum frühesten Zeitpunkt bei den Griechen auf. Bei diesen dürfte dafür Kriegsmüdigkeit eine Rolle gespielt haben. Aber auch das Wahren von Gerechtigkeit durch die Obrigkeit hat offenbar zu Wünschen übrig gelassen.
Erstmals, soweit wir wissen, wird im fünften vorchristlichen Jahrhundert in Hellas die Allmacht des Staates in Frage gestellt. Seit Solon ergründet die Geisteswelt, was der Staat soll, kann und darf. In der Neuzeit hat eine eigene Disziplin die Beantwortung dieser Frage zu ihrem besonderen Anliegen gemacht.
Folgten wir deren Studien, wäre an vorderer Stelle von Bedeutung, wie viel Gewalt dem Staat zugestanden werden darf und muß. Eigenständigkeit, die jedem lieb und teuer ist, also Staatsmacht nahe null, schließt die Logik aus. Ein Gutteil Freiheit jedoch sollte das System dem Bürger lassen, zumal, wenn es Demokratie heißt.
Die Gegenwart ist vermeintlich.am Ziel. Wenn man den Maßsetzenden in Wissenschaft und Politik glauben darf, ist das Optimum erreicht. Über den demokratisch sozialen Rechtsstaat hinaus sei keine vollkommenere, dem Menschen dienlichere Entfaltung von Ordnung denkbar.
Diese Beschaffenheit jedoch hat sich des Bürgers umfassender angenommen als alle Ausprägungen von Staat vor ihr. Mehr als alle vorausgegangenen Modalitäten dieser Einrichtung hat sie ihr Mitglied entmachtet. Die Monarchie zuvor ließ vieles noch seinen eigenen Gang gehen. Die moderne Demokratie aber verlangt die Allmacht. Ihrer Obsorge obliegt das Gesamtgeschehen, von der Zeugung der Nachkommen über den Fötus im Mutterleib, sodann der Mensch vom Säugling bis zu seiner Grablegung. Der demokratische Staat läßt sich die Begutachtung der Gene, die Familienplanung, die Erziehung, die Ausbildung, die Ernährung, die Gesundheit, die Erwerbsarbeit, die Wünsche und Erwartungen, die Gewohnheiten, die Altersversorgung und die Bestattung allumfassend angelegen sein.
Demokratie, vermeintlich der Inbegriff von Freiheit, hat das Aufgabenspektrum des Staates ins Unermeßliche gesteigert. Es gibt nichts, was diese Staatsform dem Bürger nicht entzogen, nicht zu ihrem Anliegen gemacht und geregelt hätte. Sie hat ihre Zuständigkeit ohne Begrenzung auf alles Vorkommende erweitert.
Ob gewollt oder ungewollt, der Bürger der modernen Demokratie hat das Kümmern um sein Wohlergehen so gut wie vollständig auf den Staat übertragen.
In der Realität daher nähert sich die Marke der Machtvollkommenheit des Staates neudemokratischer Art den hundert Prozent. Ein wesentlicher wissenschaftlicher Streit ist damit vom Tisch. Der Staat darf alles. Und er nimmt sich auch alles heraus.
Das sei kein Verhängnis, sagen Politologie und Politik, denn die Macht im Staat habe der Bürger inne. Er komme über frei gewählte Abgeordnete in der Volksvertretung zum Zug.. Die Wahl der Entscheider erlaube ihm zu verhindern, daß geschieht, was er nicht will, was nicht in seinem Sinn liegt. Mit Hilfe des Parlaments bestimme er, was zu gelten hat und was geschehen soll
So liest sich die Theorie. Die Praxis verläuft weniger sinngemäß. Viele Bürger СКАЧАТЬ