Название: Der große Reformbetrug
Автор: Udo Schenck
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783738045604
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Tatsächlich hat man vor Unterzeichnung einer sog. Eingliederungsvereinbarung das Recht auf Bedenkzeit und Beratung von Stellen bzw. Personen seines Vertrauens. Hin und wieder versucht man in den Jobcentern dieses Recht zu ignorieren und i. a. R. unterlässt man es, die ALG-II-Beziehenden über dieses Recht aufzuklären.
Damit packte ich nun doch noch in Rage geraten meine Bewerbungen, die Eingliederungsvereinbarung und die Stellenzuweisung ein, nach der ich mich umgehend zu bewerben hatte und „wünschte“ einen guten Tag.
Frau Z erbost: „Sie bleiben jetzt hier!“
„Sie werden noch von mir hören!“ gab ich im Hinausgehen und in Gedanken an eine Dienstaufsichtsbeschwerde zurück.
Hier wurde eine der übelsten Begegnungen mit einer/einem Arbeitsvermittler/in geschildert. Jedoch hatte ich eine ganze Reihe ähnlicher Begegnungen dieser Art im Jobcenter, die der mit Frau Z in ihrer Negativität kaum nachstanden. Der Autor vermag sich nicht auszudenken, wie möglicherweise mit sog. Kunden umgesprungen wird, die weniger gebildet sind oder/und einen Migrationshintergrund haben. Es gibt auch die freundlicheren Mitarbeiter/innen in den Jobcentern, die jedoch zunehmend die Ausnahme von der Regel darstellen. Aber auch diese müssen sich den restriktiven und ungerechten Hartz-Gesetzen fügen, wollen sie nicht um ihren Job fürchten. Darüber hinaus ist das Personal in vielen Fällen inkompetent, unabhängig davon ob es einem gewogen ist oder nicht. Gründe dafür mögen u. a. einmal die hohe Fluktuation der Mitarbeiter sein, die einer gründlichen Einarbeitung entgegensteht, oder/und die schlechten Arbeitsbedingungen, die demotivierend wirken.
Frau Z II
„Manchmal frag in all dem Glück, ich im lichten Augenblick:
bist verrückt du etwa selber, oder sind die andern Kälber?“
Albert Einstein
Eine gute Woche nach dem Termin bei Frau Z bekam ich eine sog. Stellenzuweisung von dieser zugesandt; der Verlauf unserer vorangegangenen Begegnung war anscheinend kein Thema mehr. Jedoch sollte ich mich nach o. g. Stellenzuweisung nun auf eine Stelle bewerben, auf die ich mich bereits nur zwei Tage vor o. g. Begegnung bewarb. Eine Kopie der betreffenden Bewerbung lag als jüngste zuoberst auf dem Stapel von Bewerbungskopien, den ich Frau Z zur Ansicht gab. Will man Sanktionen bzw. der Kürzung des Arbeitslosengeldes entgehen muss man sich den Stellenzuweisungen entsprechend bewerben oder aber „gute und berechtigte Gründe“ vorweisen, dies nicht zu tun. Also war ich genötigt in dem betreffenden Rückantwortschreiben auf meine bereits erfolgte Bewerbung hinzuweisen.
Keine zwei Wochen später erhielt ich wiederum zwei Stellenzuweisungen von Frau Z. Bereits einen Tag vor Ankunft des betreffenden Briefes, am Tage des Poststempels auf diesem Brief, war die Bewerbungsfrist auf eine der beiden Stellen abgelaufen. Zudem bewarb ich mich nur einige Monate zuvor auf eben diese Stelle. Auch hier lag eine Kopie der betreffenden Bewerbung vor, die ich Frau Z zur Ansicht bei meinem o. g. Meldetermin mitbrachte. Noch am selben Tag antworte ich Frau Z auf die Stellenzuweisungen und legte ihr den Sachverhalt dar. Schon wieder am nächsten Tag erhielt ich von Frau Z wiederum einen Brief mit vier sog. Stelleninformationen, auf die man sich wahlweise bewerben kann jedoch nicht muss. Pikanterweise betrafen zwei der Stelleninformationen exakt die Stellenzuweisungen mit exakt denselben Angaben, die ich am Vortag erhielt, ohne jedoch nur einen Deut mehr an Informationen zu enthalten. Die Sinnhaftigkeit dieser Aktion, dieses blindwütigen Aktionismusses, wollte sich mir partout nicht erschließen. Und, wie sollte es anders sein: auf eine der übrigen zwei Stellen in der Stelleninformation bewarb ich mich ebenfalls wenige Monate zuvor. Die verbliebene, vierte Stelle schließlich, entsprach kaum meinem Bewerberprofil, noch hätte diese Stelle einen Umzug von Berlin nach Ostfriesland gerechtfertigt, weil dort nur Arbeit für wenige Monate vorhanden war, wie sich nach meinen telefonischen Erkundigungen zeigte. Der betreffende Personalchef zeigte sich überdies verärgert darüber, eine Unzahl Bewerbungen aus den entferntesten Regionen Deutschlands erhalten zu haben, mit denen er sich herumplagen musste, obwohl nur für drei Monate Arbeit vorhanden war, wie er der Agentur für Arbeit meldete.
Ich fragte mich was da los ist, womit hat man so etwas nur verdient? Aber es half nichts, ich musste auch auf diesen groben Unfug reagieren, wobei ich mich genötigt sah noch zusätzlich einen Beschwerdebrief an den Amtsleiter zu richten, in dem auch die Vorkommnisse bei meinem Meldetermin mit Frau Z zur Sprache kamen. Von da an hörte ich nichts mehr – keinerlei Antwort. Mit Frau Z hatte ich nichts mehr zu tun, nun war wieder einmal eine andere Arbeitsvermittlerin für mich zuständig. Ob das mit meiner Beschwerde zu tun hatte oder mit der sonst üblichen hohen Fluktuation, denn sonst bekam ich spätestens alle fünf bis sechs Monate eine/n neue/n Vermittler/in, um wohl einer eventuellen Fraternisierung zwischen Kunden und Vermittler vorzubeugen, wusste ich nicht. Bei einem späteren Aufenthalt im Jobcenter sah ich Frau Z noch einmal, die gerade mit Kollegen im Gespräch vertieft war. Ich war durchaus immer noch in Angriffsstimmung und hätte ihr gern meine Meinung gesagt, aber ich hatte dann doch keine Lust auf eine Szene, dort im Jobcenter und dies eventuell noch vor einer/einem meiner zukünftigen Vermittler/innen. Und vom Wachdienst wollte ich mich auch nicht so gern hinausbegleiten lassen, was heutzutage schnell passieren kann.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass die sog. Arbeitsvermittler/innen in der heutigen Praxis bei der Stellensuche offenbar nicht anders verfahren als die Erwerbslosen selbst; sie schauen wie diese in die sog. Jobbörse, in der das gesamte, bei der Agentur für Arbeit gemeldete, Stellenangebot Deutschlands über das Internet abgefragt werden kann und das eigentlich in erster Linie zur Selbstinformation für Erwerbslose gedacht ist. Da in einer Eingliederungsvereinbarung i. d. R. eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen festgelegt wird, die von einem Erwerbslosen in einem bestimmten Zeitraum zu leisten sind, sind Stellenzuweisungen von sog. Arbeitsvermittlern, deren Recherchen nicht tiefer schürfen als dies mit den Informationen aus der Jobbörse möglich ist, eigentlich ziemlich überflüssig bis ärgerlich, vor allem ist dies dann auch noch durch schreiende Inkompetenz bzw. Unfähigkeit gekennzeichnet. Wer braucht so etwas, diese unsinnigen und zusätzlichen Mühen, diese Unsicherheiten und diesen Ärger, diese Demütigungen, diese ungeheure Geldverschwendung für dieses inkompetente und übergriffige Personal, das sich im übelsten Fall noch einen Jux aus der Schikanierung der ihnen anvertrauten macht, oder darin womöglich noch seine Berufung sieht, weil es in seiner dummen, kleinbürgerlichen Doppelmoral vielleicht meint auf der richtigen Seite des Schreibtisches oder Schalters zu sitzen?
Nur Fehler?
„Hartz IV ist eine Zäsur in der Geschichte der Sozialgerichtsbarkeit. Doch ist der Klagerekord nicht nur Folge der Hartz IV-Gesetzgebung. Er ist Ausdruck wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen, die sich an unterschiedlichen Stellen des sozialen Gefüges in Deutschland niederschlagen. Wie ein Seismograph spürt das Sozialgericht die Erschütterungen im deutschen Sozialsystem. (…) In den steigenden Klagezahlen des Berliner Sozialgerichts spiegelt sich die sinkende Bedeutung der deutschen Sozialversicherung. Längst haben nicht mehr alle Erwerbstätigen ungehinderten Zugang zum beitragsfinanzierten Sozialsystem. Erhebliche Teile des Arbeitsmarktes werden bewusst an der Sozialversicherung vorbei organisiert.“
Aus der Ansprache der Präsidentin des Sozialgerichtes Berlin, Frau Sabine Schudoma, anlässlich der Jahrespressekonferenz vom 10.01.2013
Der Bescheid auf meinen Erstantrag für das Arbeitslosengeld II (ALG II) war fehlerhaft – zu meinen Lasten. Obwohl in dem betreffenden Antragsformular bezüglich meiner Kosten für Unterkunft und Heizung explizit nach der Art der Warmwasseraufbereitung gefragt wurde und ich dies korrekt beantwortete, indem ich die Frage danach ob die Warmwasseraufbereitung mit einem Durchlauferhitzer erfolgt mit ja beantwortete, wurde die Erstattung meiner tatsächlichen СКАЧАТЬ