Название: Wörterbuch zur Sicherheitspolitik
Автор: Ernst-Christoph Meier
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783813210347
isbn:
Vertrauensbildende Maßnahmen
Constraint Auflage
Containment Eindämmungspolitik
Controlling
1. Allgemein: Teilfunktion der Unternehmensführung, die zur Steuerung des Unternehmens Planungs-, Kontroll- und Koordinationsaufgaben wahrnimmt, um die betrieblichen Entscheidungsträger mit den notwendigen Informationen zu versorgen.
2. Bundeswehr: Durchgängiges Verfahren in allen Organisationsbereichen zur Unterstützung der Führung bis zur Verbands-/Dienststellenebene. Das ~ in der Bundeswehr hat zum Ziel, der jeweiligen Führungsebene die notwendige Information zur erfolgreichen Steuerung und Führung bzw. Leitung des Verantwortungsbereiches zur Verfügung zu stellen und das Handeln der Entscheidungsträger dauerhaft am Prinzip der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Das ~ trägt durch die Analyse und Bewertung von Prozessen, Strukturen und Leistungen sowie durch die Initiierung oder Erarbeitung von Alternativvorschlägen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Steigerung der Leistungsfähigkeit bei.
Coordinated Annual Review on Defence (CARD)
EU Coordinated Annual Review on Defence (CARD)
COPUOS
Weltraumausschuss der Vereinten Nationen
Council for Security Cooperation in the Asia Pacific (CSAP)
(dt.: Rat für Sicherheitskooperation im asiatisch-pazifischen Raum)
1993 in Kuala Lumpur gegründete semi-offizielle Institution in Ostasien, die an der Entwicklung eines neuen Sicherheitssystems im asiatisch-pazifischen Raum arbeitet. Der ~ umfasst die wichtigsten Forschungseinrichtungen in der Region und versucht, alle Staaten des Raumes in einen sicherheitspolitischen Dialog einzubinden. In diesem ersten Versuch eines wissenschaftlich orientierten sicherheitspolitischen Dialogs sind neben den zehn ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam) noch Institutionen aus Australien, China, Indien, Japan, Kanada, Nordkorea, Südkorea, Mongolei, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Russland, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union vertreten. APEC
CPCC
Civilian Planning and Conduct Capability
Crisis Management Krisenbewältigung
Cruise Missile
(dt.: Marschflugkörper)
Unbemannter, meist luftatmender, aerodynamischer Flugkörper für den einmaligen autonomen Waffeneinsatz. Marschflugkörper
Cruz-Report
Durch den ehemaligen brasilianischen General und UN Force Commander Carlos Alberto dos Santos Cruz im Dezember 2017 auf Aufforderung des VN-Generalsekretärs vorgelegter Bericht zur Sicherheit des in VN-Friedensmissionen eingesetzten militärischen und polizeilichen Personals. Vor dem Hintergrund vermehrter Bedrohungen und Angriffe gegenüber VN-Friedenssoldaten und VN-Polizei in komplexen, teils asymmetrischen Krisen- und Konfliktszenarien mit der Folge erhöhter Anzahl getöteter und verwundeter Peacekeeper empfiehlt der Bericht, diesen Trend durch eine Vielzahl von Gegenmaßnahmen aufseiten des VN-Sekretariates und der truppen-/polizeistellenden VN-Mitgliedstaaten umzukehren (u. a. durch Anpassung der Einsatzregeln zur proaktiven Beseitigung von Bedrohungen für VN-Missionen).
Customer Product Management (CPM)
Novelliertes Customer Product Management (CPM nov.)
Cut-off
Fissile Material Cut-off Treaty – FMTC
Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke. Die Forderung nach einem ~-Vertrag (Fissile Material Cut-off Treaty – FMTC) ist seit Langem Gegenstand der nichtverbreitungs- und abrüstungspolitischen Diskussion. Ziel ist es, nukleare Proliferation und Aufrüstung durch die Unterbindung der Spaltmaterialzufuhr zu begrenzen. Im Januar 1999 wurden im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz (CD) erstmalig Verhandlungen über ein nichtdiskriminierendes multilaterales und verifizierbares Abkommen begonnen. Kernfragen der Verhandlungen sind der Umfang der Regelungen für die Verifikation sowie die Frage der Einbeziehung des bereits produzierten Spaltmaterials. Als Folge der Stagnation in der Arbeit der CD seit dem Jahr 2000 sind die Verhandlungsaussichten für einen ~ derzeit gering. Eine Einigung auf ein entsprechendes Verhandlungsmandat scheitert an der strittigen Frage bereits vorhandener Spaltmaterialbestände. Grundlagen für Verhandlungen wurden aber durch eine hochrangige FMTC-Vorbereitungsgruppe und Regierungsexpertengruppe in den vergangenen Jahren geschaffen. Ein im Dezember 2018 von der VN-Generalversammlung indossierter Bericht enthält Optionen für konkrete Elemente eines künftigen FMTC-Vertrags. Die vier Nuklearwaffenstaaten Vereinigte Staaten von Amerika, Russland, Frankreich und Großbritannien haben 1995/96 bereits einseitige Moratorien für die Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial erklärt.
Cyber- und Informationsraum (CIR)
Der ~ ist der als militärischer Operationsraum erschließbare, zugleich virtuelle, physische und kognitive Raum, der aus dem Cyber-Raum, dem elektromagnetischen Umfeld sowie dem Informationsumfeld besteht. Diese ganzheitliche Betrachtung reflektiert die Tatsache, dass eine notwendige Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen als Grundvoraussetzung staatlichen und gesellschaftlichen Handelns nicht allein von der physischen Sicherheit und dem Schutz der technischen Systeme und Übertragungswege abhängt, sondern angesichts einer Bedrohung durch Desinformation immer auch die übertragenen Inhalte selbst und deren Wirkung mitbetrachten müssen. Mit dem Aufbau des militärischen Organisationsbereiches CIR soll der ~ als Operationsraum bzw. militärische Dimension in der Bundeswehr angemessen abgebildet werden. Zugleich wird damit der besonderen Schwerpunktsetzung innerhalb der NATO und der EU hin zu diesem umfassenderen Ansatz Rechnung getragen.
Cyber-Abwehr
~ umfasst alle Maßnahmen mit dem Ziel der Wahrung oder Erhöhung der Cyber-Sicherheit. ~ bezieht sich in der Regel auf die zivile Abwehr aller Formen vorsätzlicher Handlungen, deren Ziel es ist, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen mit informationstechnischen Mitteln zu manipulieren, zu beeinflussen oder zu stören und die keinen »bewaffneten Angriff« im Sinne von Art. 51 VN-Charta darstellen. Aktive Cyber-Abwehr
Cyber-Abwehrzentrum
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