Название: Wörterbuch zur Sicherheitspolitik
Автор: Ernst-Christoph Meier
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783813210347
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Bundesrat
Föderatives Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Bundesländer bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Die 68 Mitglieder des ~ werden von den Landesregierungen berufen und nehmen dort die Funktion von Ministern/Senatoren wahr. Wichtigste Funktion des ~ ist die Zustimmung zu Bundesgesetzen, die Länderkompetenz berühren. Gegen alle anderen Bundesgesetze kann der ~, der auch das Recht zur Gesetzesinitiative hat, Einspruch erheben, jedoch vom Deutschen Bundestag überstimmt werden. Sein Sitz ist Berlin. Gemeinsamer Ausschuss
Bundesregierung
1. Die Regierung eines Bundesstaates.
2. Die ~ der Bundesrepublik Deutschland ist selbstständiges oberstes Verfassungsorgan und bildet die Spitze der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Gem. Grundgesetz (GG) Art. 62 besteht die ~ aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Regelung des GG Art. 65 definiert die Organstruktur der ~ als ein Mischsystem aus Kanzler-, Kabinetts-/(Kollegial-) und Ressortprinzip. Politische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung werden von der ~ in Kabinettssitzungen beschlossen. Bundessicherheitsrat
Bundessicherheitsrat (BSR)
Der ~ ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine Sitzungen, die vom Bundeskanzler geleitet werden, sind geheim. Der ~ koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesregierung und ist für die Rüstungsexporte der Bundesrepublik zuständig.
Er kann endgültig entscheiden, sofern nicht nach dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist.
Ständige Mitglieder des ~ sind neben dem Bundeskanzler und dem Chef des Bundeskanzleramts folgende Bundesminister:
Bundesminister des Auswärtigen
Leiter des für die Außenpolitik Deutschlands zuständigen Auswärtigen Amtes. Federführend für die Sicherheitspolitik.
Bundesminister der Finanzen
Leiter des für die Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Bundesministeriums, das die Funktion einer Haushaltsbehörde hat. Der ~ hat Vetorecht gegenüber planmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Bundes (GG Art. 112).
Bundesminister des Inneren
Leiter der obersten Verwaltungsbehörde des Bundes, die für die innerpolitische Ordnungsfunktion der Staatstätigkeit verantwortlich ist. Die Zuständigkeit des ~ gilt u. a. für den sicherheitspolitisch relevanten Bereich des Katastrophenschutzes.
Bundesminister der Justiz
Leiter der obersten Justizverwaltungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er bearbeitet alle Rechtsangelegenheiten des Bundes. In seinen Geschäftsbereich fallen u. a. die Wehrstrafgerichte. Grundsatzartikel »Wehrverfassung«
Bundesminister der Verteidigung
Leiter des für die Verteidigung und die Streitkräfte des Bundes zuständigen Bundesministeriums der Verteidigung. Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte im Frieden.
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Leiter des für die zentralstaatlichen Aufgaben der Wirtschaftspolitik zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zu den sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen des ~ gehören auch die Außenwirtschaftspolitik, einschließlich der Rüstungsexportpolitik.
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Leiter des für die Planung und Umsetzung der Entwicklungspolitik der Bundesregierung zuständigen Bundesministeriums.
Andere Bundesminister sowie der Generalinspekteur der Bundeswehr als militärischer Berater der Bundesregierung und der Beauftragte der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle können bei Bedarf an den Sitzungen des ~ teilnehmen.
Bundessprachenamt
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung mit Dienstsitz in Hürth bei Köln. Das ~ führt die Sprachenausbildung für Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr und auch für Angehörige anderer Ressorts und der Länderverwaltungen durch. Hinzu kommt die Führung und Betreuung militärischer Lehrgangsteilnehmer aus aller Welt. Es ist im gesamten Bundesgebiet mit Referaten und Referatsteilen in rund 100 Dienststellen der Bundeswehr disloziert.
Bundessprachenamt
Horbeller Straße 52, 50354 Hürth
Tel.: (02233) 593-5309
E-Mail: [email protected]
Bundesstaat
Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat (»Bund«), in dem jedoch die Staatlichkeit der Gliedstaaten (»Länder«) erhalten bleibt. Die staatlichen Befugnisse sind zwischen Bund und Gliedstaaten aufgeteilt, wobei übergreifende Bereiche wie Verteidigungs- und Außenpolitik meist Bundessache, Kulturpolitik häufig Ländersache sein können.
In der Regel hat der Bund einen politischen und rechtlichen Vorrang. Mit der Erhaltung der Staatlichkeit der Länder – eigene Regierungen und Parlamente – unterscheidet sich der ~ vom Einheitsstaat.
Bundestag Deutscher Bundestag
Bundesverfassungsgericht (BVG)
Verfassungsorgan der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Karlsruhe. Das ~ entscheidet über die Vereinbarkeit von Länderrecht und Bundesrecht mit dem Grundgesetz (Normenkontrolle) sowie über Streitigkeiten zwischen Bundesorganen oder zwischen Bund und Ländern (Organstreit) und über Verfassungsbeschwerden von Bundesbürgern, die sich durch die staatliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt fühlen.
Bundesversammlung
Organ aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen – proportional zur Bevölkerungszahl der Länder – gewählt werden, deren einzige Aufgabe die Wahl des Bundespräsidenten ist. Die von den Ländern gewählten Mitglieder brauchen keine Mandatsträger zu sein.
Bundeswehr (Bw)
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