Название: Wörterbuch zur Sicherheitspolitik
Автор: Ernst-Christoph Meier
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783813210347
isbn:
Ermittlungen: Das BKA nimmt in bestimmten Bereichen der internationalen und der schweren Kriminalität auch selbst Strafverfolgungsaufgaben wahr. Dabei wird es entweder aufgrund eigener (originärer) Ermittlungszuständigkeit oder aber aufgrund eines Auftrages tätig.
Internationale Funktion: Das BKA koordiniert als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene. Ihm obliegt grundsätzlich der polizeiliche Dienstverkehr mit Polizei- und Justizbehörden sowie anderen öffentlichen Stellen anderer Staaten. Internationale Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung wird im Bundeskriminalamt großgeschrieben. Mit nahezu allen Polizeizentralen rund um den Globus unterhält das BKA feste Verbindungen.
Schutzaufgaben: Der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und in besonderen Fällen auch ihrer ausländischen Gäste ist Aufgabe des BKA. Ebenso gewährleistet das BKA in eigenen Ermittlungsverfahren den Schutz von Zeugen, deren Angehörigen und nahestehenden Personen.
Verwaltungsfunktionen: Über die typischen administrativen Aufgaben einer jeden Behörde hinaus nimmt das BKA einige besondere Verwaltungsfunktionen wahr: So erteilt es Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sogenannte Geschicklichkeitsspiele nach den Vorgaben der Gewerbeordnung. Außerdem führt es Einstufungen von Gegenständen durch, bei denen Zweifel darüber bestehen, ob sie den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen, und es erteilt Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen.
Zentralstelle: Das BKA ist rund um die Uhr einsatzbereit. Sein taktisches Lagezentrum, der Kriminaldauerdienst, sorgt dafür, dass es sich zeitnah in Ermittlungen, Fahndungen und den internationalen Dienstverkehr einschalten kann. Alle wichtigen Meldungen über Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, werden dem BKA übermittelt und hier ausgewertet. Die Länderdienststellen werden vom BKA unmittelbar informiert, wenn für sie relevante Informationen eingehen oder Zusammenhänge festgestellt werden.
Bundesleistungsgesetz (BLG)
Gesetz zur Regelung von sachlichen und persönlichen Leistungen im Falle drohender Gefahr für den Bestand der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Bundes oder eines Landes. Sicherstellungsgesetze
Bundesminister/-in
1. Minister der Regierung des Bundes eines Bundesstaates.
2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden ~ mit dem Bundeskanzler (Bk) im Kollegial- und Ressortprinzip die Bundesregierung. ~ werden auf Vorschlag des Bk vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Ein ~ leitet seinen Geschäftsbereich (Ressort) im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bk in eigener Verantwortung. Er ist dem Bk gegenüber voll, gegenüber dem Deutschen Bundestag hingegen nur bedingt verantwortlich. Bundessicherheitsrat
Bundesministerium
1. Oberste Verwaltungsbehörde des Bundes für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich. Ein ~ wird von einem Bundesminister geleitet.
2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden die Bundesminister mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung. An der Spitze des Ministerialapparates stehen Staatssekretäre.
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Die dem Bundesminister/der Bundesministerin der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland zugeordnete oberste Bundesbehörde für Fragen der Verteidigung und der Bundeswehr (Bw). Das ~ ist Fachressort der Bundesregierung für militärische Verteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung. Das ~ ist zugleich zuständig für die Führung der drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe sowie der weiteren militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr, Cyber- und Informationsraum. Des Weiteren ist es Oberste Bundesbehörde der Bundeswehrverwaltung einschließlich des Rüstungsbereichs, der Rechtspflege und der Militärseelsorge. Unterhalb der politischen Leitung (Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei Staatssekretäre) ist das ~ in Abteilungen, Unterabteilungen bzw. Stabsabteilungen und Referate gegliedert. Das ~ verbleibt mit seinem 1. Dienstsitz in Bonn; der 2. Dienstsitz befindet sich in Berlin im Bendler-Block.
Die Aufteilung auf zwei Dienstsitze beruht auf der Regelung des Berlin-Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994. Die verhältnismäßig auf beide Dienstsitze verteilten Anteile des Ministeriums umfassen insgesamt ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Befehls- und Kommandogewalt
Die СКАЧАТЬ