Название: Allgemeine Staatslehre
Автор: Alexander Thiele
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783846353813
isbn:
239
H. Dreier, Religionsverfassung in 70 Jahren Grundgesetz – Rückblick und Ausblick, JZ 2019, 1005 (1008), dort auch zur in der jüngeren Bundesrepublik noch sehr erfolgreichen, allerdings verfehlten Koordinationslehre.
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Zum Begriff knapp A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 59f. Siehe auch H. Dreier, Säkularisierung und Sakralität, S. 12ff.
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H. Dreier, Staat ohne Gott, 2018. Längere Rezension bei D. Rennert, Liberale Theorie, Republikanische Praxis?, Der Staat 58 (2019), 411ff.
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Siehe auch S. Lessenich, Grenzen der Demokratie, S. 64.
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Vgl. auch J. Habermas, Auch eine Geschichte der Philosophie, Band 2, S. 200 sowie B. Rüthers, Das Ungerechte an der Gerechtigkeit, S. 51.
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Siehe auch A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 84f. Siehe auch R. Zimmermann, England und Deutschland: Unterschiedliche Rechtskulturen?, S. 29 und 37ff.
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Diese Aussage geht auf Max Weber zurück.
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Dazu auch unten bei Frage V.
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In den Städten und Gemeinden fanden sich hingegen teilweise bereits Differenzierungen, vor allem im Bereich des Armenrechts.
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Katholisch, lutherisch, reformiert.
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Siehe auch N. Ullrich, Personale Bindungen im Wandel der Verfassungen, in: J. Münch/A. Thiele (Hrsg.), Verfassungsrecht im Widerstreit, S. 51 (68ff.).
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B. Anderson, Die Erfindung der Nation, 1996.
Überblick dazu auch bei A. Gamper, Staat und Verfassung, S. 70ff.
Ausführlich dazu A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 212ff.
P. Alter, Nationalismus, S. 103.
Dazu auch unten in Frage X zur Zukunft des Staates.
Die Zahl dieser Wellen und der anti-demokratischen Rückschläge ist umstritten, vgl. S. Huntington, The Third Wave, S. 13ff. (drei Wellen, zwei Gegenwellen) sowie B. Marquardt, Universalgeschichte des Staates, S. 499f. (sieben Transformationsintervalle und fünf autokratische Gegenbewegungen). Inwieweit die aktuellen Entwicklungen in einigen Staaten einen erneuten Rückschlag bedeuten, bleibt abzuwarten.
Vgl. im Überblick A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 235ff.
Einzelheiten unten bei Frage V und VI.
Der Umgang mit Staatenlosen, sog. Apatriden, bildet denn auch eine zentrale Herausforderung für das moderne Völkerrecht, vgl. auch A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 317ff. Zum Recht zur Regelung der Staatsangehörigkeit im Völkerrecht V. Epping, Der Staat als „Normalperson“ des Völkerrechts, in: K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, § 7, Rn. 83ff.
Dazu zuletzt H. Bude, Solidarität. Die Zukunft einer großen Idee, 2019.
Vgl. dazu J. Kersten/C. Neu/B. Vogel, Politik des Zusammenhalts. Über Demokratie und Bürokratie, 2019.
Vgl. auch P. Collier, The Future of Capitalism, S. 212f.
Bezogen auf den Volksbegriff ähnlich M. Wildt, Die Ambivalenz des Volkes, S. 11.
Ausführlich bei Frage X zur Zukunft des Staates.
Vgl. P. Collier, The Future of Capitalism, S. 211ff.
Ausführlich dazu A. Thiele, Der gefräßige Leviathan, S. 285ff.
Siehe dazu G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 394ff. Umfassend auch V. Epping, Der Staat als „Normalperson“ des Völkerrechts, in: K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, § 7, Rn. 1ff.
Dazu knapp A. Katz/G. Sander, Staatsrecht, Rn. 23ff. sowie A. Gamper, Staat und Verfassung, S. 46ff.
Siehe etwa H. Krüger, Allgemeine Staatslehre, S. 145ff. sowie allzu polemisch R. Smend, Verfassung und Verfassungsrecht, 1928, S. 55: „Dieses unrühmliche Kapitel deutscher Ungeistgeschichte […].“