Название: Panitzsch
Автор: Группа авторов
Издательство: Автор
Жанр: Историческая литература
isbn: 9783961451647
isbn:
Eine später erkennbare Bindung Panitzschs sowie der südlich liegenden Dörfer Althen und Sommerfeld stellt die Pflicht zur Unterhaltung des Steinwegs in Taucha dar.45 Angesichts des unterschiedlichen Alters der Dörfer wird man daraus jedoch kaum auf die Zugehörigkeit zum Burgward Taucha schließen können. Vielmehr stellte dies eine wirtschaftliche Beziehung dar, konnten doch so die Bauern der betreffenden Dörfer ihre Produkte geleitsfrei auf den städtischen Markt bringen. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhundert förderte der Magdeburger Erzbischof Wichmann, parallel zur Stadterhebung Leipzigs, sein Städtchen Taucha.46 1174 werden indirekt Tauchaer Kaufleute erwähnt,47 der Bau einer Stadtmauer erfolgte 1220. Die wettinischen Markgrafen von Meißen erwehrten sich in dieser Zeit den Ansprüchen verschiedener Landesherren an Elster, Pleiße und Mulde durch die Ansetzung eigener Getreuer edelfreier und ministerialischer Geschlechter. Südlich von Taucha dürften die Herren von Schkeuditz, wie bereits ausgeführt wurde, diese Rolle übernommen haben. Es bleibt einem genaueren Blick auf den Gang der Besiedlung in Panitzsch und Umgebung vorbehalten, festzustellen, wie diese Siedlungsbemühungen zeitlich gelagert waren.
Die Siedlungsentwicklung Panitzschs und der Dörfer im Panitzscher Kirchsprengel
Heinz Quirin hat zur Siedlungsgenese Panitzschs grundsätzliche Überlegungen angestellt, die nun wieder aufgegriffen werden können. Seine Vermutung, dass die abseits vom Ort stehende Panitzscher Kirche eher als die Siedlung entstand, ist zu überprüfen. Allerdings darf die Lage der Kirche48 nicht überbewertet werden – auch die Kirchen Thekla (Cleuden) und Engelsdorf sind abseits vom Ort errichtet worden, um einen erhöhten Punkt ausnutzen zu können.
Gewichtig sind Quirins Äußerungen zur Panitzscher Dorf- und Flurform, die eine gestufte Entwicklung erkennen lassen. Im Osten des Dorfes sowie im regellosen Teil zwischen den beiden Häuserzeilen vermutet Quirin einen slawischen Weiler.49 Die ethnische Zuweisung von Siedlungen wird heute sehr kritisch gesehen. Vielmehr verdeutlichen die Schriftquellen und archäologische Funde ein friedliches Nebeneinander von slawischen und deutschen Siedlern, ja zumeist gemeinsame Siedlungsvorgänge. Allein die Übernahme eines slawischen Ortsnamens, wie im Falle Panitzschs, belegt, dass sich die Kulturen gegenseitig beeinflussten. Die von Heinz Quirin als älter erachteten Grundstücke waren stärker belastet (Abgaben, Frondienste) als die Höfe im übrigen Ort. Eine ursprüngliche Feldflur weist Quirin diesem Ortsteil nicht zu. Jünger sind die geschlossene nördliche Zeile und die südliche Zeile mit Gehöften. Mit diesen beiden Zeilen entstand offenbar die weitausgreifende Gewannflur, die die Praktizierung der Dreifelderwirtschaft sowie den schollenwendenden Pflug voraussetzt. Die kleinen blockartigen Gewanne nahe am Dorf könnten auf eine ältere Flureinteilung hindeuten, die später umgestaltet wurde. Dorf- und Ortsform deuten damit auf eine stufenweise Entstehung hin. Zu bedenken ist, dass der Panitzscher Dorfgrundriss auch der landschaftlichen Lage – Partheniederung im Süden, Höhenzug des Kirchbergs im Norden – geschuldet ist. Klassische Dorfformen wie südlich von Panitzsch lassen sich daher nicht feststellen, doch ist an die Erweiterung einer weilerartigen Ansiedlung durch eine dem Gelände angepasste straßenangerdorfartige Anlage zu denken. Die Grundstücke der nördlichen und südlichen Zeile waren wesentlich niedriger belastet als die im Osten gelegenen. Dies entspricht dem Charakter der Ostsiedlung des 12. Jahrhunderts, als die Siedler zu günstigen Bedingungen angesetzt wurden. Zugleich konstituierte sich die bäuerliche Gemeinde, die aus den hof- und feldbesitzenden Nachbarn bestand und dem Grund- und Gerichtsherrn als Gemeinschaft gegenübertrat. Zur Panitzscher Nachbarschaft zählten im 16. Jahrhundert alle Höfe auf der Nord-, Süd- und Ostseite, d. h. die Besiedlung brachte eine weitgehende rechtliche Integration verschiedener Siedlungsteile mit sich.50
Die relative Chronologie (Ost-Süd-Nord-Bebauung in der Mitte) lässt sich unter Hinzuziehung archäologischer Quellen nur zurückhaltend in einer absolute Chronologie darstellen. Geht man von den archäologischen Befunden aus,51 so bestand bereits im 8./9. Jahrhundert südwestlich vom Ort eine slawische Siedlung. Im heutigen Ort gibt es aus dem 10./11. Jahrhundert auf dem Gelände des „Blauen Engel“ slawische Siedlungsspuren. Im übrigen Dorf dominieren Funde, die erst aus dem 12. bzw. 13. Jahrhundert stammen, wobei insbesondere auf einen Röhrenbrunnen aus dem 13. Jahrhundert im südöstlichen Ortsteil zu verweisen ist. Diese punktuellen archäologischen Funde lassen sich nur schwer mit der auf siedlungskundlicher Grundlage erstellten Chronologie in Einklang bringen. Immerhin ist der Beleg einer frühen slawischen Siedlung, die später wieder einging, bemerkenswert. Die erste Panitzscher Kirche, die sich archäologisch nachweisen lässt, stammt frühestens aus dem späten 11. Jahrhundert, und damit rund ein Jahrhundert nach der Tauchaer Moritzkirche.52 Die relativ geringe Ausstattung der Panitzscher Kirche mit nur zwei Hufen lässt nicht an eine Urkirche denken. Die frühen Befunde aus dem Gelände des „Blauen Engel“ könnten auf eine frühe Ansiedlung im Sinne Quirins hindeuten.
Im 16. Jahrhundert umfasste Panitzsch 34 Gehöfte (besessene Mannen) und fünf Häusler.53 Diese Gesamtzahl entspricht den großen Straßenangerdörfern des Leipziger Ostens. Zu bedenken ist, dass die Zahl der Hofstellen im späten Mittelalter allgemein zurückging, so dass die Zahlen des 16. Jahrhunderts nur einen Anhaltspunkt bieten. Denkbar ist auch, dass sich an Kirche und frühe Siedlung (Blauer Engel) bald weitere Gehöfte anschlossen, was vielleicht sogar zur Aufgabe der südöstlich gelegenen slawischen Siedlung führte. Für die nördliche und südliche Zeile bleibt als Entstehungszeitraum das 12. Jahrhundert, wobei als Schlusspunkt spätestens die Nennung Sommerfelds 1220, die diesen Ort voll ausgebildet zeigt. Die Zusammenschau archäologischer und siedlungskundlicher Quellen muss künftig für Panitzsch noch weiter betrieben werden.
Partheaufwärts liegen mit Borsdorf und Zweenfurth zwei Dörfer, die ebenfalls zum Kirchspiel Panitzsch gehörten. Sie weisen als Sackgassendorf (Borsdorf) bzw. Zeilendorf mit Gassenteil (Zweenfurth) Merkmale stufenweiser Entstehung auf.54 Ihre Ersterwähnung erfolgte mit 1267 bzw. 1264 relativ spät. Es kann allerdings nicht überraschen, dass beide Orte an der Parthe liegen, ihre Ortsform damit auch von den Geländegegebenheiten bestimmt ist. Zweenfurth kam, wie der Name andeutet, eine strategische Bedeutung als Flussübergang zu. Nicht zufällig geschah die Ersterwähnung gelegentlich einer Urkundenausstellung im Ort durch das Leipziger Kloster der Georgennonnen, wobei mit den Burggrafen von Meißen und den Burggrafen von Magdeburg hochrangige adlige Vertreter anwesend waren.55 Folgt man der Parthe weiter flussaufwärts, trifft man auf das Gebiet um Wolfshain56, Albrechtshain, Eicha und Naunhof, das von Uwe Schirmer und Lutz Heydick siedlungsgeschichtlich untersucht wurde.57 Die Orte führen in andere herrschaftliche Zusammenhänge und gehörten nicht zum Panitzscher Kirchspiel. Für dieses bleibt insgesamt der Eindruck, dass die Besiedlung mit kleineren Ortsformen an der Parthe begann und sich spätestens um 1200 auf die links und rechts liegenden Hochflächen erstreckte, wo beinahe idealtypische Siedlungsformen entstanden. Die älteren Siedlungen wurden dabei weiter ausgebaut (Anbau von Zeilen bzw. Gassen). Zweenfurth, Althen und Sommerfeld erhielten Filialkirchen, die der Panitzscher Kirche unterstellt wurden. Nachdem Sommerfeld 1220 bereits in andere Hände gelangt waren, werden 1270/71 als Friedeburgscher Besitz um Panitzsch noch Zweenfurth, Borsdorf, Althen, Wolfshain (halb), Schönefeld und Volkmarsdorf genannt.
Die letzteren drei Orte müssen außerhalb der siedlungsgeschichtlichen Betrachtung bleiben, da sie nicht zum Kirchspiel Panitzsch gehörten und insbesondere im Falle Schönefelds komplizierte Verhältnisse bezüglich der Lehnszugehörigkeit vorliegen.58 СКАЧАТЬ