Total Compensation. Frank Maschmann
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Название: Total Compensation

Автор: Frank Maschmann

Издательство: Bookwire

Жанр: Юриспруденция, право

Серия: Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

isbn: 9783800592616

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СКАЧАТЬ von bis zu 500.000 EUR, § 21 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 MiLoG – flankiert durch zahlreiche Strafbarkeitsrisiken.9 Hinzu kommt eine weitreichende Haftung bei der Beauftragung anderer Unternehmer (sog. „Auftraggeberhaftung“), § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG.10 Deshalb wiegt es umso schwerer, dass sich das MiLoG über die mindestlohnrelevanten Berechnungsfragen weitgehend ausschweigt. So sucht man vergebens nach gesetzlichen Normierungen, die Aufschluss darüber geben, welche Zahlungen des Arbeitgebers als Bestandteil des Mindestlohns angesehen werden können oder welche Arbeitszeiten als mindestlohnpflichtig zu erachten sind. Die nachfolgenden Ausführungen beabsichtigen, unter Rückgriff auf Rechtsprechung und Lehre, diese Lücken zu füllen und geben einen Überblick zu den wichtigsten Entgeltgestaltungsfragen des Mindestlohngesetzes.

      1 Im Folgenden: „Mindestlohngesetz“ bzw. „MiLoG“. 2 TarifAStG, BGBl. I 2014, S. 1348. 3 Vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2016 betrug der Mindestlohn brutto 8,50 EUR, vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2018 brutto 8,84 EUR je Zeitstunde. 4 Vgl. BAG 25.5.2016, 5 AZR 135/16, NZA 2016, 1327, 1329. 5 SJD, Rn. 89; Thüsing, § 1 MiLoG Rn. 11. 6 BT-Drs. 18/1558, S. 26. 7 BT-Drs. 18/1558, S. 26, 27 f. 8 MASIG-Maschmann, 432 Rn. 1. Zur Vereinbarkeit des Mindestlohns mit der Tarifautonomie: Riechert/Nimmerjahn, Einf. Rn. 84 ff. 9 Zu diesen gehört bspw. eine Strafbarkeit nach § 226a StGB, da die Unterschreitung des gesetzlich geschuldeten Mindestlohns regelmäßig ein zumindest teilweises Vorenthalten der Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung gegenüber den Krankenkassen darstellt. 10 Siehe dazu: Ruhmannseder/Lehner/Beukelmann-Höchstetter, 2101 Rn. 24 ff.; MASIG-Maschmann, 432 Rn. 61 ff.

       II. Anwendungsbereich

       1. Persönlicher Anwendungsbereich

       a) Arbeitnehmer

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