Название: Unternehmenskauf bei der GmbH
Автор: Stephan Ulrich
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811456440
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Die Zinsschrankenregelung ist ausführlich im 8. Kap. Rn. 49 ff. beschrieben.
BMF BStBl I 2008, 718 ff.
BMF BStBl I 2008, 718 Rn. 47.
BFH BStBl II 1982, 620.
Vgl. hierzu ausführlich Schmidt/Kulosa EStG § 6 Rn. 313.
Vgl. Schmidt/Kulosa EStG § 6 Rn. 376.
BMF BStBl I 2003, 386.
EStR R 6.7, S. 6 sowie EStR R 6.8 (2), S. 8.
EStR R 6.9 (5).
KStH H 8.5 I „Zivilrechtliche Wirksamkeit“; zu den steuerlichen Risiken wird auf die obigen Ausführungen unter Rn. 107 ff. verwiesen.
EStR R 6a (2;3).
BMF BStBl I 1996, 50.
BFH BStBl II 1996, 592.
§§ 14, 17, 18 KStG.
§ 8 und § 9 GewStG.
§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG.
Blümich/Düren § 10a GewStG, Rn. 87.
UStAE Abschnitt 14.8 Abs. 10.
UStAE Abschnitt 15.3 Abs. 5.
Oelmaier § 15a Rn. 99.
LStR H 19.0.
III. Zukunftsorientierte Analyse
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Die zukunftsorientierte Analyse zielt darauf ab, Steuerwirkungen zu analysieren, die sich aus dem eigentlichen Akquisitionsvorgang ergeben oder im Zusammenhang mit der Finanzierung und Strategie des Akquisitionsvorhabens stehen. Ausgehend von den Erkenntnissen der vergangenheitsbezogenen Analyse soll die optimale steuerliche Akquisitionsstruktur des Erwerbers gefunden werden. Steuerwirkungen resultieren hier aus Sachverhalten, die aus Sicht des Erwerbers eigenbestimmt sind. Er kann also in einem gewissen Umfang mit Blick auf die steuerlichen Einschränkungen selber disponieren.
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Die zukunftsorientierte Analyse konzentriert sich i.d.R. auf die Bereiche:
– | Abschreibung des Kaufpreises, |
– | Nutzung latenter Steuern, |
– | steuerliche Berücksichtigung von Finanzierungskosten, |
– | Nutzung von Verlustvorträgen, |
– | Möglichkeiten der Ausgestaltung von Organschaftsverhältnissen, |
– | Reorganisationen/Umstrukturierungen, |
– | Grunderwerbsteuer, |
– | Auslandsaspekte. |
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Ein wesentliches Interesse des Erwerbers besteht darin, die im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehenden Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung des Unternehmenskaufs in Form eines Asset Deals oder eines Share Deals ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.[1]
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Aktive bzw. passive Steuerlatenzen stellen Steuerminder- bzw. -mehrbelastungen in künftigen Perioden dar. Die Steuerabgrenzung erfolgt nach § 274 HGB nach dem bilanzorientierten „Temporary“-Konzept auf Grundlage der Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstands, eines Schuldpostens oder eines Rechnungsabgrenzungspostens in der Handelsbilanz und dem korrespondierenden Wertansatz in der Steuerbilanz, die sich in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen und somit zu ertragsteuerlichen Ent- oder Belastungen führen werden.[2] Abzugrenzen sind neben den temporären Differenzen auch erfolgsneutral entstandene Differenzen sowie quasi-permanente Differenzen, wie etwa eine steuerlich nicht anerkannte Teilwertabschreibung auf nicht zum Verkauf bestimmten Grund und Boden. Permanente Differenzen, wie bspw. СКАЧАТЬ