Handbuch IT-Outsourcing. Joachim Schrey
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Название: Handbuch IT-Outsourcing

Автор: Joachim Schrey

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811438064

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СКАЧАТЬ Rechts, Gesellschafter sind die GEMA, die VG Wort, die VG Bild-Kunst, die GVL, die GÜFA, die GWFF, die VFF und die VGF, die die ihnen zur Wahrnehmung übertragenen Ansprüche in die ZPÜ eingebracht haben. Die Vergütungsansprüche für Reprografiegeräte sowie die Betreiberabgabe (§ 54c UrhG) werden von der VG Wort eingezogen, die auch die sich auf diese Ansprüche beziehenden Auskunftsansprüche nach § 54f Abs. 1, 2 UrhG geltend macht.

      507

      Gemäß § 54f UrhG kann der Urheber von den Personen Auskunft verlangen, die gemäß § 54 UrhG oder § 54b UrhG zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet sind. Die Auskunft muss über die Art und die Stückzahl der im Geltungsbereich dieses Gesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und Speichermedien sowie über deren Bezugsquellen erteilt werden. Die Auskunftspflicht besteht auch dann, wenn die Vergütungspflicht entfällt, da ein zur Zahlung der Vergütung Verpflichteter, von dem die Geräte oder die Speichermedien bezogen werden, an einen Gesamtvertrag über die Vergütung gebunden ist. Der Auskunftsanspruch entsteht mit der Veräußerung bzw. dem Inverkehrbringen der Geräte und Speichermedien. Die Veräußerung kann als Eigentumsübertragung an einen Dritten definiert werden.

      508

Hersteller ist, wer die Geräte oder Speichermedien tatsächlich produziert hat.
Importeur ist, wer Geräte oder Speichermedien nach Deutschland verbringt oder verbringen lässt. Liegt der Einfuhr ein Vertrag mit einem Gebietsfremden zugrunde, so ist Importeur nur der in Deutschland ansässige Vertragspartner, soweit er gewerblich tätig wird (§ 54b Abs. 2 UrhG).

      Anmerkungen

       [1]

      Siehe hierzu in diesem Kapitel unter Rn. 509 ff.

       [2]

      Vgl. Pallast in Köhler-Frost, Allianzen und Partnerschaften im IT-Outsourcing, 2002, S. 162 ff.

       [3]

      So besteht beim Business Process Outsourcing (BPO) und beim ASP ein Systembruch bei der horizontalen und vertikalen Betrachtungsweise. BPO und ASP werden zwar als Formen des Outsourcings betrachtet, klassifizieren sich aber über ihre Auslagerungsbereiche.

       [4]

      Mit Bundled http://www.cio.de/knowledgecenter/outsourcing/2309646/Outsourcing ist die Bündelung verschiedener Outsourcing-Leistungen gemeint, siehe Lixenfeld in CIO Magazin vom 22.1.2013.

       [5]

      Streng genommen ist die Konzentration von IT-Services keine Form des Outsourcings. Da sie aber häufig eine nötige Vorstufe zum Outsourcing ist, wird sie nachfolgend mitbetrachtet.

       [6]

      Sommerlad in Köhler-Frost, Outsourcing, 4. Aufl. 2002, S. 281 ff.

       [7]

      Wisskirchen/Kleinertz in Köhler-Frost, Outsourcing, 4. Aufl. 2002, S. 181, 182.

       [8]

      Schrey in Bernhard/Lewandowski/Mann, Service-Level Management in der IT, 5. Aufl. 2004, S. 222.

       [9]

      Bongard Outsourcing, Entscheidungen in der Informationsverarbeitung, 1998, S. 88.

       [10]

      Siehe Wisskirchen/Kleinertz in Köhler-Frost, Outsourcing, 4. Aufl. 2002, S. 42.

       [11]

      Siehe Wisskirchen/Kleinertz in Köhler-Frost, Outsourcing, 4. Aufl. 2002, S. 189–199.

       [12]

      So z.B. Accenture http://www.accenture.de/static_pdf/outsourcing_broschuere_0802.pdf.

       [13]

      Computerwoche vom 18.10.2002.

       [14]

      Computerwoche vom 25.11.2009.

       [15]

      Bongard Outsourcing, Entscheidungen in der Informationsverarbeitung, 1998, S. 88.

       [16]

      Bei der Make-or-Buy-Entscheidung. im Unternehmen ist zu prüfen, in wie weit der Fremdbezug in Anspruch genommen werden kann. Es ist die Frage nach den Kernaufgaben zu beantworten und es ist darauf zu achten, dass Outsourcing nicht nur ein Body-Leasing ist. Horchler in Köhler-Frost, Outsourcing, 4. Aufl. 2002, S. 143.

       [17]

      Computerwoche vom 25.11.2009.

       [18]

      Hamann Outsourcing in Banken und Sparkassen, 1997, S. 76.

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