Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski страница 189

Название: Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811437579

isbn:

СКАЧАТЬ zur Vergütung des Aufsichtsorgans, Regelungen zur Geschäftsordnung und Regelungen zur Ermächtigung an das Aufsichtsorgan, bloße Fassungsänderungen der Satzung vornehmen zu dürfen.

      4VIII. Satzungsregelungen beim monistischen System › 2. Zwingende Satzungsbestimmungen für die monistische SE

2. Zwingende Satzungsbestimmungen für die monistische SE

      127

      128

      129

      130

      131

      Hat die SE ein Grundkapital von mehr als 1 500 000 EUR bis zu 3 000 000 EUR, darf das Verwaltungsorgan aus maximal fünfzehn Mitgliedern bestehen (§ 23 Abs. 1 S. 3 SEAG), kann aber auch weniger als drei Mitglieder haben.

      132

      Handelt es sich um eine SE mit einem Grundkapital von mehr als 3 000 000 EUR, muss der Satzungsgeber zwingend ein aus mindestens drei Mitgliedern bestehendes Verwaltungsorgan vorsehen (§ 23 Abs. 1 S. 2 HS 2 SEAG). Hinsichtlich der Höchstgrenzen hat sich der Gesetzgeber an den Maximalgrößen für den Aufsichtsrat orientiert. Dementsprechend kann der Satzungsgeber die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsorgans bei einem Grundkapital von bis zu 10 000 000 EUR auf maximal fünfzehn und bei einem Grundkapital von mehr als 10 000 000 EUR auf maximal einundzwanzig estlegen. Auch insoweit ist es nicht erforderlich, eine durch drei teilbare Mitgliederanzahl festzulegen.

      133

      

      134

      135

      136

      137