Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski
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Название: Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811437579

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СКАЧАТЬ der Satzung einer dualistischen SE sind („shall list“). Im Hinblick darauf, dass das Fehlen zwingender Satzungsbestandteile ein Eintragungshindernis darstellt, empfiehlt es sich bereits aus Vorsichtsgesichtspunkten, einen Basiskatalog zustimmungsbedürftiger Rechtsgeschäfte in der Satzung zu regeln. Die detailliertere Festlegung zustimmungsbedürftiger Rechtsgeschäfte und damit die Kontrolldichte kann (und sollte zweckmäßigerweise) durch das Aufsichtsorgan selbst erfolgen (Art. 48 Abs. 1 S. 2 SE-VO, § 19 SEAG). Einer ausdrücklichen satzungsmäßigen Ermächtigung bedarf es insoweit nicht, auch wenn dies aus Klarstellungsgesichtspunkten zweckmäßig sein mag. Denn die Änderung der Satzung im Hinblick auf zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte ist in Hauptversammlungen vielfach nicht in sachlich angemessener Weise zu beschließen.

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      4VII › 3. Fakultative Satzungsbestimmungen für die dualistische SE

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      Art. 50 Abs. 1 SE-VO regelt die Beschlussfähigkeit und einzelne Aspekte der Beschlussfassung der Organe der SE für den Fall, in dem weder die SE-VO noch die Satzung andere Regelungen vorsehen. Für den Satzungsgeber ergeben sich damit folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

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      Soweit in der Satzung der SE keine andere Regelung vorgenommen wird, sind das Aufsichts- und das Leitungsorgan dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder vertreten ist (Art. 50 Abs. 1 a SE-VO). Im Hinblick auf den Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers der SE ist bei der Beschlussfähigkeit wie folgt zu differenzieren:

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