Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski
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Название: Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811437579

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СКАЧАТЬ der Streichung des § 2 SEAG a. F. wurde die Bindung an den Ort der Hauptverwaltung gelockert und die freie Sitzwahl in Deutschland ermöglicht. Der noch unter Geltung des § 2 SEAG a.F. bestehende Meinungsstreit darüber, wie der Begriff „Hauptverwaltung“ auszulegen und zu bestimmen ist, hat damit an Brisanz verloren.[7] Da Art. 7 S. 1 SE-VO das internationale Auseinanderfallen von Satzungs- und Hauptverwaltungssitz untersagt und über Art. 64 Abs. 1 SE-VO sanktioniert, bleibt die Frage aber dennoch von Bedeutung.

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      Aber auch anhand dieser Kriterien ist es in Zeiten moderner Kommunikation nicht immer möglich, eine klare Zuordnung zu treffen. Aufgrund der Internationalität vieler Unternehmen liegt es nicht fern, dass auch die Entscheidungsträger sich in unterschiedlichen Mitgliedstaaten aufhalten. Viele Entscheidungen werden per E-Mail, Telefon oder unter Verwendung anderer Kommunikationsmittel getroffen. Eine Anknüpfung an den Ort, an dem die leitungsbeeinflussenden Entscheidungen getroffen werden, dürfte in diesen Fällen nur schwer vorzunehmen sein.

      4III › 3. Folge bei Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung

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      4III › 4. Konformität mit der Niederlassungsfreiheit

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      Anmerkungen

       [1]

      Müller/Rödder/Giedinghagen Beck'sches Hdb. der AG, § 19 Rn. 54 f.; Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 9.

       [2]

      Spindler/Stilz/Casper Art. 7 SE-VO Rn. 2 f.

       [3]

      Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 6.

       [4]

      Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 6 f.

       [5]

      BGBl I S. 2026.

       [6]

      Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 2; KölnKomm AktG/Kiem Art. 7 SE-VO Rn. 1 mit einer Auflistung der in Betracht kommenden Themenkomplexe, die an den Sitzstaat anknüpfen.

       [7]

      Rn. 20–26 der Vorauflage.

       [8]

      Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 1.

       [9]

      EuGH СКАЧАТЬ