Umwandlungsgesetz. Oliver Schmidt
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Название: Umwandlungsgesetz

Автор: Oliver Schmidt

Издательство: Bookwire

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Серия: Heidelberger Kommentar

isbn: 9783811456150

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СКАЧАТЬ § 170Sachgründungsbericht und Gründungsbericht

       § 171Wirksamwerden der Ausgliederung

       § 172Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses

       § 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

       Viertes Buch Vermögensübertragung

       Erster TeilMöglichkeit der Vermögensübertragung

       § 174Arten der Vermögensübertragung

       § 175Beteiligte Rechtsträger

       Zweiter TeilÜbertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand

       Erster AbschnittVollübertragung

       § 176Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

       Zweiter AbschnittTeilübertragung

       § 177Anwendung der Spaltungsvorschriften

       Dritter TeilVermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen

       Erster AbschnittÜbertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

       Erster UnterabschnittVollübertragung

       § 178Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

       Zweiter UnterabschnittTeilübertragung

       § 179Anwendung der Spaltungsvorschriften

       Zweiter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

       Erster UnterabschnittVollübertragung

       § 180Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

       § 181Gewährung der Gegenleistung

       § 182Unterrichtung der Mitglieder

       § 183Bestellung eines Treuhänders

       Zweiter UnterabschnittTeilübertragung

       § 184Anwendung der Spaltungsvorschriften

       Dritter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen

       § 185Möglichkeit der Vermögensübertragung

       § 186Anzuwendende Vorschriften

       § 187Bekanntmachung der Vermögensübertragung

       Vierter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

       Erster UnterabschnittVollübertragung

       § 188Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

       Zweiter UnterabschnittTeilübertragung

       § 189Anwendung der Spaltungsvorschriften

       Fünftes Buch Formwechsel

       Erster TeilAllgemeine Vorschriften

       § 190Allgemeiner Anwendungsbereich

       § 191Einbezogene Rechtsträger

       § 192Umwandlungsbericht

       § 193Umwandlungsbeschluss

       § 194Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

       § 195Befristung und Ausschluss von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluss

       § 196Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses

       § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften

       § 198Anmeldung des Formwechsels

       § 199Anlagen der Anmeldung

       § 200Firma oder Name des Rechtsträgers

       § 201Bekanntmachung des Formwechsels

       § 202Wirkungen der Eintragung

       § 203Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern

       § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten

       § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers

       § 206Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs

       § 207Angebot der Barabfindung

       § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung

       § 209Annahme des Angebots

       § 210Ausschluss von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluss

       § 211Anderweitige Veräußerung

       § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung

       § 213Unbekannte Aktionäre

       Zweiter TeilBesondere Vorschriften

       Erster AbschnittFormwechsel von Personengesellschaften

       Erster UnterabschnittFormwechsel von Personenhandelsgesellschaften

       § 214Möglichkeit des Formwechsels

       § 215Umwandlungsbericht

       § 216Unterrichtung der Gesellschafter

       § 217Beschluss der Gesellschafterversammlung

       § 218Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

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