Название: Umwandlungsgesetz
Автор: Oliver Schmidt
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
isbn: 9783811456150
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Kommentierung
II.Gesamtrechtsnachfolge (§ 20 Abs 1 Nr 1)3 – 52
2.Einzelfälle in alphabetischer Reihenfolge4 – 52
a)Anstellungsverträge mit Organmitgliedern5, 6
b)Arbeitsrecht7 – 11
d)Beteiligungen13 – 20
bb)Personengesellschaften14 – 17
cc)Genossenschaften18, 19
e)Darlehensverträge und Sicherheiten21 – 24
g)Forderungen und Wertpapiere26 – 29
i)Immaterialgüterrechte31 – 33
j)Immobiliareigentum34 – 36
k)Insolvenzanfechtung37, 38
l)Öffentlich-rechtliche Befugnisse und Verpflichtungen39 – 42
n)Unternehmensverträge47 – 50
III.Erlöschen der übertragenden Rechtsträger (§ 20 Abs 1 Nr 2)53, 54
IV.Folgen für die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers55 – 58
V.Heilung von Beurkundungsmängeln (§ 20 Abs 1 Nr 4)59 – 61
VI.Wirkungen der Eintragung (§ 20 Abs 2 )62 – 65
I. Übersicht
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§ 20 regelt als zentrale Bestimmung die Auswirkungen der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers gem § 19. Die Geltung der in § 20 getroffenen Regelungen ist zwingend, möglich sind lediglich abw schuldrechtliche Abreden im Innenverhältnis. Bspw liegt in der Festlegung eines Verschmelzungsstichtages eine solche schuldrechtliche Abrede (Grunewald in Lutter, § 20 Rn 5; nach Vossius in Widmann/Mayer, § 20 Rn 17 ff soll im Falle der Vereinbarung eines abweichenden Verschmelzungsstichtages ein Ergebnisabführungsvertrag angenommen werden, dies werden die Parteien jedoch regelmäßig nicht beabsichtigen, weshalb die Ansicht abzulehnen ist).
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Eine Haftungsbegrenzung ist nach den Vorschriften des UmwG nicht möglich. Die in § 20 genannten Rechtswirkungen treten auch dann ein, wenn die in § 19 geregelte Reihenfolge nicht eingehalten werden sollte (s hierzu die Ausführungen zu § 19).