GmbH-Recht. Harald Bartl
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Название: GmbH-Recht

Автор: Harald Bartl

Издательство: Bookwire

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Серия: Heidelberger Kommentar

isbn: 9783811456341

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СКАЧАТЬ ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. 5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter. 6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung der Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaftsteuerstelle –. 7. Der Erschienene wurde vom Notar/von der Notarin insbesondere auf Folgendes hingewiesen: . . . . . . . . . . . . . . . Hinweise: 1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen. 2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identitätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken. 3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative gestrichen werden. 4) Nicht Zutreffendes streichen. b) Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern UR. Nr. . . . . . . . . . . Heute, den . . . . . . . . . . . . . . ., erschienen vor mir, . . . . . . . . . . . . . . .,Notar/in mit dem Amtssitz in . . . . . . . . . . . . . . ., Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2), Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2), Herr/Frau1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2). 1. Der Erschienenen errichten hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .mit dem Sitz in . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Gegenstand des Unternehmens ist . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt . . . . . . € (i. W. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro) und wird wie folgt übernommen: Herr/Frau1) . . . . . . übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von . . . . . . € (i. W. . . . . . . Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1), Herr/Frau1) . . . . . . übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von . . . . . . € (i. W. . . . . . . Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2), Herr/Frau1) . . . . . . übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von . . . . . . € (i. W. . . . . . . Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3). Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu 50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt3). 4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ., geboren am . . . . . . . . . . . . . . ., wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ., bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. 5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile. 6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaftsteuerstelle –. 7. Die Erschienenen wurden vom Notar/von der Notarin insbesondere auf Folgendes hingewiesen: . . . . . . . . . . . . . . . Hinweise: 1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen. 2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identitätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken. 3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative gestrichen werden. 4) Nicht Zutreffendes streichen.

      Kommentierung

      I.Allgemeines1

      II.Der Gesellschaftsvertrag2 – 4

      III.Die notarielle Form5 – 20

       1.Der Beurkundungsvorgang11, 12

       2.Formmängel13 – 15

       3.Nebenabreden und Formvorschriften16 – 19

       4.Unternehmergesellschaft20

      IV.Gesellschafter21 – 24

      V.Strohmänner und Treuhänder25

      VI.Auftreten von Bevollmächtigten26 – 29

       1.Notarielle Form26, 27

       2.Beglaubigung28

       3.Ein-Personen-GmbH29

      VII.Inhalt der Gesellschaftsverträge/der Satzung30

      1

      Diese Vorschrift ist durch das MoMiG um die Bestimmung des § 2 Abs 1a ergänzt worden. Insofern haben die/der Gesellschafter das Musterprotokoll ohne Abweichungen zu verwenden. Auf das Musterprotokoll sind die Vorschriften СКАЧАТЬ