Название: Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden
Автор: Kurt E. Böhme
Издательство: Bookwire
Серия: Recht in der Praxis
isbn: 9783811446496
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Die Radwegbenutzungspflicht gilt auch für Liegeräder[463]. Benutzt ein Radfahrer statt eines vorhandenen Radweges die Fahrbahn, so kann ihn eine 25%ige Mithaftung treffen, wenn er von einem überholenden Pkw angefahren wird.[464] Kreuzt er die Fahrbahn, so steht ihm nur ein StVG-Anspruch in Höhe von 25 % zu.[465] Der Radfahrer auf der Vorfahrtsstraße behält aber auch dann sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzenden und einbiegenden Fahrzeugen, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht nach § 2 Abs. 4 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist.[466] Endet ein Radweg in einem Kreuzungsbereich, so darf ein Radfahrer seine Fahrt nicht – auch nicht zur Überbrückung einer kurzen Wegstrecke – fortsetzen, sondern muss entweder absteigen oder auf die Fahrbahn ausweichen.[467] Befährt ein Radfahrer statt eines Radweges den Gehweg in falscher Fahrtrichtung und nähert er sich von rechts kommend einer schwer einsehbaren Einmündung einer Nebenstraße, trifft ihn bei einer Kollision mit einem aus der Nebenstraße herannahenden Kfz die Alleinhaftung und zwar auch dann, wenn den Führer des Kfz ein geringes Verschulden trifft.[468]
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Sind Rad- und Fußweg lediglich farblich getrennt, muss der Radfahrer gemäß § 1 Abs. 2 StVO Rücksicht nehmen und darf nach § 3 Abs. 1 StVO nur so schnell fahren, dass er das Fahrrad ständig beherrschen und innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann.[469]
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Der Charakter eines Weges als Radweg oder anderer Weg (z.B. Feldweg) bestimmt sich nach dem äußeren Bild dieses Weges. Auch ein äußerlich von der Fahrbahn getrennter Weg kann ein Radweg sein und an der Vorfahrt der parallel zu ihm verlaufenden Fahrbahn teilhaben.[470]
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Weitere wichtige Hinweise
– | Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen (vgl. Rn. 286). |
– | Fahrradstraßen werden durch Zeichen 244 und 244a StVO gekennzeichnet. Diese Straßen dürfen nur von Radfahrern befahren werden. |
– | Radwege müssen nur dann benutzt werden, wenn diese als Wege für die jeweilige Fahrtrichtung mit dem Zeichen 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder 241 (getrennter Fuß- und Radweg) ausgewiesen sind. |
– | Zeichen 205 weist darauf hin, dass für den Radverkehr entlang der bevorrechtigten Straße nicht nur der in Fahrtrichtung rechte, sondern auch der linke Radweg freigegeben ist (Anlage zu § 41 Abs. 1 StVO, lfd. Nr. 2). |
– | Radfahrer müssen nicht die Seitenstreifen befahren. Diese dürfen nur dann benutzt werden, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden, § 2 Abs. 4 S. 4 StVO. |
– | Durch Markierung mit Zeichen 340 können zwischen Fahrbahnrand und Fahrstreifen Schutzstreifen eingerichtet werden. Andere Fahrzeuge dürfen die Markierung nur überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist (Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO, lfd. Nr. 22). Seit dem 1.9.2009 kann durch Zusatzzeichen nach § 31 Abs. 2 StVO Inlineskaten und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und Radwegen erlaubt werden. Außerhalb dieser Bereiche ist es verboten. Wer sich in den erlaubten Bereichen mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen. |
– | Durch Zusatzschild zu Zeichen 245 der StVO kann eine Busspur für den Radverkehr freigegeben werden. |
1. Kapitel Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führers › V. Verhalten im Straßenverkehr › 19. Inlineskater
19. Inlineskater
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Strittig war, ob Inlineskater als Fußgänger nach §§ 25 ff. StVO zu behandeln sind und vorhandene Gehwege benutzen müssen[471]oder die Definition des Fahrzeugs erfüllen und damit gemäß § 2 Abs. 1 StVO die rechte Fahrbahn zu benutzen haben.[472]
Der BGH hat entschieden, dass Inlineskater nicht als Fahrzeuge, sondern als „ähnliche Fortbewegungsmittel“ i.S.v. § 24 Abs. 1 StVO anzusehen sind.[473] Damit unterfallen sie grundsätzlich den für Fußgänger geltenden Vorschriften, also §§ 25, 26 StVO. Dies hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.4.2013 durch eine Änderung des § 24 StVO klargestellt.
1. Kapitel Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führers › V. Verhalten im Straßenverkehr › 20. Verhalten gegenüber Kindern
a) Sorgfaltspflichten des Fahrers
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Auch gegenüber Kindern gilt der Vertrauensgrundsatz.[474] Jedoch ist der Fahrer bei Kleinkindern und Kindern im grundschulpflichtigen Alter zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, wenn sich diese auf oder in der Nähe der Fahrbahn befinden.[475] Zeigt das Verhalten des Kindes oder die Situation, in der es sich befindet, eine Auffälligkeit, die zur Gefährdung führen könnte, so muss der Fahrer besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr treffen; z.B. Hupen, Ausweichen, Bremsbereitschaft, Verringerung der Geschwindigkeit, wenn erforderlich, muss er anhalten. Unterlässt er dies, handelt er schuldhaft.[476] Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn sich mehrere Kinder neben der Straße befinden.[477]
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Auch dann, wenn ein Kleinkind von einem größeren Kind begleitet wird, muss der Fahrer u.U. ein Fehlverhalten in Erwägung ziehen.[478]
Ein unabwendbares Ereignis – Schadenfälle bis 31.7.2002 – dürfte vorliegen, wenn ein sich in Begleitung eines Erwachsenen befindliches Kind plötzlich auf die Straße läuft[479]. Höhere Gewalt i.S.v. § 7 Abs. 1 StVG – für Schadenfälle ab 1.8.2002 – ist dagegen in einem solchen Fall nicht anzunehmen. Wenn ein fünfjähriges Kind, das sich zunächst in Begleitung seiner Mutter auf dem Bürgersteig aufhält, sich von ihr entfernt und auf die Fahrbahn zubewegt, muss der Fahrer dieses Kind während des Herankommens und Passierens im Auge behalten.[480]
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Bereits nach altem Recht, also vor Inkrafttreten des 2. SchadÄndG, waren an den Entlastungsbeweis strenge Anforderungen zu stellen.[481] Diesen kann der Fahrer auch dann СКАЧАТЬ