Insolvenzstrafrecht. Gerhard Dannecker
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Название: Insolvenzstrafrecht

Автор: Gerhard Dannecker

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: Praxis der Strafverteidigung

isbn: 9783811440494

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СКАЧАТЬ Gründen in einem chronologisch aufgebauten Warnzeichendiagramm zusammengefasst, aus dem Art und Zeitpunkt des jeweiligen Merkmals abgelesen werden können. Kumulieren zahlreiche Illiquiditätshinweise zu einem bestimmten Zeitpunkt, so wird dieser Termin für die Zahlungsunfähigkeit herangezogen, wobei die entsprechenden Feststellungen allerdings nicht zu pauschal ausfallen dürfen.[124] Wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen bedürfen insbesondere dann einer besonderen Darlegung, wenn die Summe der Erträge diejenige der Aufwendungen ausweislich des Sachverständigengutachtens übersteigt. Die in dieser Vorgehensweise zum Ausdruck kommende retrospektive Betrachtung stellt grds. für den Betroffenen keinen Nachteil dar. So kann Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne bereits vor der Anhäufung von Krisenmerkmalen vorliegen. Dies sollte den Strafverteidiger jedoch nicht davon abhalten, den u. U. tätergünstigen Ansatz kritisch zu überprüfen.

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4. Drohende Zahlungsunfähigkeit

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      Bei dem Merkmal der drohenden Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 Abs. 2 InsO handelt es sich um einen im Jahre 1999 neu geschaffenen insolvenzrechtlichen Eröffnungsgrund. Nach dem Wortlaut der Vorschrift droht der Schuldner zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

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der rapide Verfall der Ertragslage bei fehlenden Reserven,
Wechselproteste und Nichteinlösung von Schecks durch die Hausbank,
die Zunahme von Mahnbescheiden und erfolglosen Vollstreckungsmaßnahmen,
Fehlschläge bei Kreditverhandlungen,
(drohende) Kündigung von Bankkrediten,
schleppende Begleichung laufender Verbindlichkeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes (Löhne, Unterhaltungskosten, Zinsen),
Rückstände bei Sozialversicherungsbeiträgen,
zu erwartende hohe Schadensersatzforderungen oder Steuernachforderungen,