Название: Zeuge und Aussagepsychologie
Автор: Gabriele Jansen
Издательство: Bookwire
Серия: Praxis der Strafverteidigung
isbn: 9783811457133
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b) BGH-Rechtsprechung zur Motivationslage
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Hat der Zeuge ein Motiv, den Beschuldigten bewusst falsch zu belasten?
Die Antwort wird häufig davon abhängen, wie gut im konkreten Fall nach einem Motiv gesucht wird. Meist wird die Prüfung mehr oder weniger „routinemäßig“ vorgenommen, d. h. nur wenig differenziert ohne den konkreten Sachverhalt im Blick zu haben. Mehr stereotyp werden die „klassischen“ Motive wie Eifersucht, Rache, Hass geprüft. Trotz stetig wiederkehrender Belehrung durch den BGH wird potentielles Ablenken vom eigenen Tatbeitrag oder die Absicht, durch die falsche Beschuldigung eines anderen selbst einen Vorteil zu erstreben, bei der Beurteilung von Aussagen von Mitbeschuldigten oft außer Acht gelassen oder nicht hinreichend gewürdigt.[161]
Vereinzelt finden sich Entscheidungen, wonach nicht zwangsläufig von einem vorhandenen Motiv auf eine bewusst falsche Aussage zu schließen ist. Nur selten fragt der Strafjurist, ob sich der Zeuge zum Zeitpunkt der Beschuldigung auch der damit verbundenen Konsequenzen bewusst war und das Strafverfahren überhaupt erstrebt hat. Viele Zeugen wissen gar nicht um das strafrechtliche Prozedere, das sie mit ihrer Aussage in Gang setzen, oder ahnen nicht, dass eine mehr oder weniger harmlose Äußerung im privaten Kreis einen Dritten zur Anzeige über das Gehörte veranlasst.
Deshalb legt der Aussagepsychologe sein Augenmerk auf die „Geburtsstunde“ der Entstehung der Beschuldigung. Dabei sind auch unbewusste Motive sowie die Wechselwirkung verschiedener Motive und die Bedingungen, unter denen die Beschuldigung entstanden ist, zu rekonstruieren und zu bewerten – und das nicht nur für den Fall der bewussten Falschaussage, sondern auch für die subjektiv wahre Aussage[162]. Die Entscheidung des Strafjuristen wird immer nur so gut sein, wie die Rekonstruktion und Interpretation der Beschuldigung gelingt.
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Prüfung der Entstehungsgeschichte der Aussagemotivation,
bei bewusst falscher Aussage
bei subjektiv wahrer Aussage
• | Geburtsstunde der Entstehung der Beschuldigung |
• | Unbewusste Motivation |
• | Wechselwirkung verschiedener Motive |
• | Bedingungen, unter denen Beschuldigung entstanden ist |
Aussagepsychologisch wird die Motivationsanalyse nicht immer eindeutig vorzunehmen sein. Erscheint nach der Rekonstruktion der Motivation eine subjektiv wahre Aussage plausibler, kann das als ein Hinweis auf eine glaubhafte Aussage mit Erlebnisbezug gewertet werden, umgekehrt gilt das jedoch nicht. Findet sich ein Motiv für eine bewusst falsche Aussage, muss die Aussage nicht erlogen sein. Darauf kann allein die Beurteilung der Aussage nicht gestützt werden.
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Auch wenn sich ein Motiv für eine bewusst falsche Aussage findet,
muss die Aussage nicht erlogen sein.
Aussagemotivation
• BGH [5 StR 491/08][163] | Eigene Tatbeteiligung abmildern |
• BGH [4 StR 662/08][164] | Vergünstigung nach § 31 BtMG |
• BGH [5 StR 94/07] | Rache-Hypothese |
• BGH [5 StR 201/07] | Vorteile für sich selbst – Aufhebung Haftbefehl |
• BGH [4 StR 533/07] | Vergünstigung nach § 31 BtMG |
• BGH [2 StR 10/06][165] | Belastungseifer |
• BGH [1 StR 90/06][166] | Vorteile für sich selbst |
• BGH [1 StR 471/05] | Entlastung eines nahen Angehörigen |
• BGH [5 StR 200/05][167] | Belastung Mitbeschuldigter – Vorteile für Freund |
• BGH [5 StR 71/04][168] | Vergünstigung nach § 31 BtMG |
• BGH [5 StR 480/04][169] | Vergünstigung nach § 31 BtMG |
• BGH [1 StR 88/03][170] | Vergünstigung nach § 31 BtMG |
• BGH [1 StR 524/02][171] | Rachehypothese |
• BGH [4 StR 345/02][172] | Aussage zugunsten des Angeklagten |
• BGH [1 StR 332/02] | Verwandtschaftsverhältnis – Enge der Beziehung |
• BGH [1 StR 1/02] | Intrige durch Zeugen initiiert |
• BGH [5 StR 44/01] | Vorteile für seine Tat, Enttäuschung, Rache |
• BGH [3 StR 417/01][173] | Vergünstigung nach § 31 BtMG – eigenen Tatbeitrag als bloße Beihilfe darstellen |
• BGH [3 StR 570/00][174] | Teilschweigen des Mitangeklagten |
• BGH [5 StR 252/99][175] | Milderung der eigenen Strafe oder sonstiger Vorteil |
• BGH [3 StR 558/97][176] | Grundsätzliches |
• BGH [1 StR 103/97][177] |
Gegenseitige Belastungen
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