Internal Investigations. Dennis Bock
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Internal Investigations - Dennis Bock страница 86

Название: Internal Investigations

Автор: Dennis Bock

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811442757

isbn:

СКАЧАТЬ schuldrechtliche konzerninterne Verträge abgeschlossen werden. In diesen schuldrechtlichen Verträgen müssen dann die Tochtergesellschaften das Recht zur Wahrnehmung von Compliance-Maßnahmen auf die Muttergesellschaft übertragen.[297] Die jeweiligen Weisungs- und Eingriffsbefugnisse müssen dann in den schuldrechtlichen Verträgen im Einzelnen geregelt werden.

      144

      Grundsätzlich kann die Muttergesellschaft im faktischen Konzern damit nur bedingt eine unternehmensinterne Untersuchung gegen den Willen des Vorstandes der Tochtergesellschaft durchführen, wenn diese eine AG ist. Für die Muttergesellschaft sollte es aber von bedeutendem Interesse sein, über die meisten Vorgänge innerhalb ihrer untergeordneten Unternehmen informiert zu sein. Auch wenn die Muttergesellschaft im faktischen Konzern somit keine Pflicht zur Durchführung trifft, da sie gesellschaftsrechtlich kein Recht dazu hat, wird sie aus wirtschaftlichem Interesse auch eine Sanktionierung ihrer Tochterunternehmen sowie die direkten und indirekten Folgen für die eigene Reputation verhindern wollen. Deshalb sollte sich die Muttergesellschaft von den Vorständen ihrer konzernierten AGs jedenfalls durch einen schuldrechtlichen Vertrag das Recht zur Durchführung von unternehmensinternen Untersuchungen erteilen lassen.

      145

      146

      Der Aufsichtsrat der Muttergesellschaft hat kein Recht zur Durchführung konzernweiter unternehmensinterner Untersuchungen. Zwar ist er zur Überwachung der Geschäftsführung der Konzernmutter verpflichtet und damit grds. auch zur Überwachung der Leitung des Konzernes durch den Vorstand zuständig. Allerdings folgen daraus keine Eingriffsmöglichkeiten in konzernierte Unternehmen.

      147

      Anmerkungen

       [1]

      Www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,550548,00.html; Gehrmann Prozess der Selbstreinigung in DIE ZEIT, 13.3.2008, Nr. 12; www.stern.de/wirtschaft/news/unternehmen/siemens-affaere-korruption-fast-im-gesamten-konzern-618858.html; www.sueddeutsche.de/wirtschaft/siemens-skandal-mehr-als-eine-milliarde-euro-fuer-dunkle-geschaefte-1.773317.

       [2]

      Www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,434963,00.html; www.welt.de/wirtschaft/article6903317/US-Regierung-klagt-Daimler-der-Korruption-an.html; www.taz.de/1/archiv/archiv-start/?ressort=wu&dig=2005%2F08%2F29%2Fa0129&cHash=23f8a2c1fb; wap.stern.de/op/stern/de/ct/-X/detail/wirtschaft/Schmiergeldzahlungen-USA-Daimler-Bestechung/1553233/.

       [3]

      Www.spiegel.de/auto/aktuell/manipulationsverdacht-gegen-volkswagen-die-fakten-a-1053825.html.

       [4]

      So auch Deutscher Corporate Governance Codex, 4.1.3.

       [5]

      MK-AktG/Spindler § 76 Rn. 15; Spindler/Stilz/Fleischer § 76 Rn. 10; Potinecke/Gottschalk CB 2015, 444.

       [6]

      Wagner CCZ 2009, 8, 12; Fleischer AG 2003, 291, 294; Fleischer NZG 2014, 321, 322.

       [7]

      Fleischer AG 2003, 291, 294; ders. § 8 Rn. 35; BGH GmbHR 1985, 143; Reichert/Ott NZG 2014, 241, 246.

       [8]

      Fleischer § 8 Rn. 35.

       [9]

      BGHZ 135, 244, 253 – ARAG/Garmenbeck = NJW 1997, 1926, 1927 ff.

       [10]

      MK-AktG/Spindler § 93 Rn. 47.

       [11]

      Wagner CCZ 2009, 8, 16; Lutter ZIP 2007, 841, 844.

       [12]

      BGHZ 135, 244, 253 ff. = NJW 1997, 1926, 1927 f; Reichert/Ott NZG 2014, 241, 243.

       [13]

      Wagner CCZ 2009, 8, 16 unter Verweis auf BGHZ 135, 244, 254 = NJW 1997, 1926, 1928.

       [14]

      Wagner CCZ 2009, 8, 16 unter Verweis auf BT-Drucks. 15/5092, 12.

       [15]

      Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack СКАЧАТЬ