Internal Investigations. Dennis Bock
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Название: Internal Investigations

Автор: Dennis Bock

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811442757

isbn:

СКАЧАТЬ bb)Konkrete pflichtwidrige Diensthandlung

       cc)Unrechtsvereinbarung

       dd)Subjektiver Tatbestand

       ee)Rechtsfolgen

       d)Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit bzw. Bestechung (§ 335 StGB)

       e)Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB)

       f)Bestechung im geschäftlichen Verkehr im Inland (§ 299 StGB)

       aa)Allgemeines

       bb)Bestechlichkeit gem. § 299 Abs. 1 StGB

       (1)Taugliche Täter

       (2)Handeln als Angestellter oder Beauftragter

       (3)Unternehmen

       (4)Geschäftlicher Verkehr

       (5)Begehungsform Nr. 1: Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen eines Vorteils als Gegenleistung für die unlautere Bevorzugung im Wettbewerb bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen

       (a)Fordern, Sichversprechenlassen und Annehmen eines Vorteils

       (b)Als Gegenleistung

       (c)Bevorzugung im Wettbewerb

       (d)Unlauterkeit

       (e)Bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen

       (7)Subjektiver Tatbestand

       cc)Bestechung gem. § 299 Abs. 2 StGB

       (1)Tauglicher Täter

       (2)Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs

       (3)Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils

       (4)Bevorzugung beim Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen bzw. Pflichtverletzung gegenüber dem Unternehmen

       (5)Subjektiver Tatbestand

       (6)Vollendung, Beendigung, Versuch, Rechtfertigung, Konkurrenzen, Verfahrensrechtliches

       2.Strafbarkeit der Korruption im Ausland

       a)Geltung der §§ 331 ff. StGB bei europäischen Amtsträgern (§ 11 Abs. 1 Nr. 2a i.V.m. 331 ff. StGB) und von Amtsträgern der EU-Mitgliedsstaaten (§§ 332, 334 StGB i.V.m. § 335a Abs. 1 StGB)

       aa)Europäische Amtsträger und Amtsträger von EU-Mitgliedsstaaten als taugliche Täter gem. § 332 StGB und Vorteilsadressaten gem. § 334 StGB, Anwendungszeitraum bis 25.11.2015

       bb)Pflichtwidrigkeit gem. EUBestG mit Anwendungszeitraum bis 25.11.2015

       dd)Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Auslandssachverhalte

       (1)Allgemeines Strafrechtsanwendungsrecht (§§ 3 ff. StGB)

       (2)Sonderregelung СКАЧАТЬ